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   VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06   

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VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06 (https://dejure.org/2008,20025)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 19.06.2008 - 5 A 4956/06 (https://dejure.org/2008,20025)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 5 A 4956/06 (https://dejure.org/2008,20025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht weist Klage eines Naturschutzverbands gegen Sandabbau für den Jade-Weser-Port ab - Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Die dagegen gerichteten Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes des Klägers und des Eigentümers eines Wohngrundstücks im Stadtteil V. beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht - Nds. OVG - blieben überwiegend erfolglos (Beschlüsse vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 und 7 MS 115/07 -).

    Diese Regelung schließt eine umfassende Kontrolle des PfB aus und beschränkt sie auch in der Sache auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit nur mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2007 - 9 B 38.07 - juris Rn. 14 f. und ZUR 2008, 257, 258 m.w.N; Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 12, betreffend die Planfeststellung Tieferwasserhafen JWP = NuR 2008, 266).

    Denn die Zuständigkeitsvorschriften sind untrennbar mit dem angewendeten materiellen Recht bzw. dem daraus gewonnenen Ergebnis verbunden, weil sie die Schritte für eine fehlerfreie Ermittlung, Prüfung und ggf. Abwägung der relevanten materiellen Belange vorzeichnen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 13 m.w.N.).

    Wegen dieser Verbundenheit unterfällt die Zuständigkeitsfrage auch nicht der Präklusion nach § 61 Abs. 3 BNatSchG oder § 60 c Abs. 3 Satz 1 NNatG, wenn sie bei den Einwendungen, wie auch hier, nicht gesondert angesprochen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008, a.a.O.).

    Beide Teilvorhaben durften - gerade unter Berücksichtigung bergrechtlicher Besonderheiten - selbstständig nach dem jeweils einschlägigen Fachplanungsrecht behandelt und lediglich informatorisch aufeinander abgestimmt werden (so auch das Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 14).

    Umgekehrt stellt das wasserstraßenrechtlich planfestgestellte Vorhaben (Umgestaltung der Jade) kein (bergbauliches) "Vorhaben nach §§ 51, 52 Abs. 2 a BBergG" bzw. § 57 c BBergG dar, das nur dann beiden Gesetzen unterfallen würde und deshalb mit dem bergrechtlichen Teil in einem Verfahren konzentriert werden müsste (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 14).

    Schließlich ist das wasserstraßenrechtliche Vorhaben auch keine (notwendige) "Folgemaßnahme" des Sandabbaues (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008, a.a.O. S. 14), schon die ungleiche Dimension beider Teilvorhaben spricht dagegen.

    Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre dafür nach § 57 b Abs. 3 Satz 3 BBergG "das Verfahren nach den anderen Vorschriften durchzuführen", die originäre Planungskompetenz also gerade unangetastet zu lassen (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008, a.a.O.).

    Die Prüfung der Erforderlichkeit der Sandgewinnung zum späteren Bau des Tiefwasserhafens JWP, also die Planrechtfertigung, kann der Kläger ohnehin im Rahmen seines naturschutzrechtlichen Verbandsklagerechts nach der Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 11 f.), der die Kammer folgt, nicht verlangen.

    Soweit sich der Kläger die kritische Stellungnahme von Prof. Dr. Z., Institut für Wasserbau und Wirtschaft an Technischen Universität Darmstadt, im Erörterungstermin vom 13. September 2004 im wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren (Beiakten N, S. 3378 ff., G 448 und I 1308) zu den Auswirkungen der Sandgewinnung und des Hafenbaus auf das Gewässerbett zu eigen macht und in der Sache rügt, dass entgegen § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG gemeinschädliche Einwirkungen der Sandgewinnung im Hinblick auf den Küstenschutz und die Deichsicherheit zu erwarten seien, fehlt ihm bereits die Rügebefugnis nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 12 und 17).

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Dies gilt hier um so mehr, als im bergrechtlichen Verfahren - anders als etwa im Planfeststellungsrecht nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) - eine gebundene Entscheidung ergeht, ohne dass das Planerfordernis und die Planrechtfertigung umfassend mit den naturschutzrechtlichen Belangen abgewogen werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - juris und NVwZ 2007, 700).

    Die spezielle Kollisionsregel des § 57 b Abs. 3 Satz 3 BBergG lässt einen Rückgriff auf die allgemeine Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nds. VwVfG (der hier die allgemeine bundesrechtliche Bestimmung in § 78 VwVfG ersetzt) nicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - juris Rn. 44), so dass sich eine Auseinandersetzung mit dem auf diese Vorschrift bezogenen Vortrag erübrigt.

    Diese Beteiligung gewährleistet das Anhörungsverfahren nach § 73 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C.06 - juris Rn. 23 und NVwZ 2007, 700).

    Das allgemeine fachplanerische Abwägungsgebot gilt für die bergrechtliche Planfeststellung nicht (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - juris Rn. 28 und NVwZ 2007, 700).

    Nach dieser Vorschrift hat die für die Zulassung von Betriebsplänen zuständige Behörde eine Gewinnung ggf. zu beschränken oder untersagen, soweit ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 31.03.2006 - 8 B 2.06

    Auswirkungen der Befangenheit der einen Verwaltungsakt erlassenden Behörde auf

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Die "institutionelle Befangenheit" einer Behörde kennt die Rechtsordnung entgegen der Annahme des Klägers nicht (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 - Buchholz 316 § 20 VwVfG Nr. 9).

    Dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit ggf. auch "in eigenen Angelegenheiten" entscheidet, ist dagegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2006, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Diese Regelung schließt eine umfassende Kontrolle des PfB aus und beschränkt sie auch in der Sache auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit nur mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2007 - 9 B 38.07 - juris Rn. 14 f. und ZUR 2008, 257, 258 m.w.N; Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 12, betreffend die Planfeststellung Tieferwasserhafen JWP = NuR 2008, 266).

    Der Kläger hätte sich bereits seinerzeit unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten detailliert mit dem verfügbaren Material auseinander setzen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2007 - 9 B 38.07 - ZUR 2008, 257, 259).

  • BVerwG, 11.08.2006 - 9 VR 5.06

    Straßenplanung; Betroffenenbeteiligung; Anstoßwirkung; Planauslegung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Schon nach seinem Wortlaut, aber auch nach Sinn und Zweck (Vorbereitung einer gebundenen Entscheidung über ein maßgeblich vom Vorhabenträger zu bestimmendes Vorhaben) fordert § 57 a Abs. 2 Satz 3 BBergG nur Angaben zu "geprüften Vorhabenalternativen" und keine umfassende Alternativenprüfung (Boldt/Weller, BBergG, Ergänzungsband 1992, zu § 52 Rn. 46; BVerwG, Beschluss vom 18. November 2006 - 9 VR 5.06 - juris Rn. 11 und NVwZ 2006, 1170, 1171: eine Frage des jeweiligen materiellen Rechts; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 73 Rn. 21 Fn. 31 m.w.N.).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Der streitigen Frage, ob der zugrunde liegenden Richtlinie 2003/35/EG möglicherweise unmittelbare Wirkung schon vor der verspäteten Umsetzung durch das URG in das nationale Rechte zukommt, braucht nicht näher nachgegangen zu werden, weil jedenfalls eine unmittelbare Wirkung bereits vor Ablauf der gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsfrist zum 25. Juni 2005 nicht anzuerkennen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. August 1994 - Rs. C-396/92 (Bund Naturschutz in Bayern) - zu vergleichbaren UVP-rechtlichen Bestimmungen - NVwZ 1994, 1093, Rn. 18 f.; Müggenborg/Duikers, NVwZ 2007, 623, 626, 628).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Nach ihm sind die Belange zu prüfen und abzuarbeiten, die nicht bereits im Rahmen von § 55 BBergG oder in Verfahren geprüft werden, die mangels einer Konzentrationswirkung der Zulassungsentscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 - juris Rn. 18 und NVwZ 2006, 1173).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Dabei mag dahinstehen, ob die Rüge schon formal ausgeschlossen ist, weil ihm der unmittelbare Bezug zum Naturschutzrecht fehlt, oder ob wegen der hohen Bedeutung einer Unbefangenheit der Entscheidungsträger für eine korrekte Anwendung materiellen (Naturschutz-)Rechts ausnahmsweise eine Rügefähigkeit besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347, 356 für Rügefähigkeit; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 21. November 2005 - 2 Bs 19/05 - NuR 2006, 459, 461).
  • OVG Hamburg, 21.11.2005 - 2 Bs 19/05

    Rechtsschutz anerkannter Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Dabei mag dahinstehen, ob die Rüge schon formal ausgeschlossen ist, weil ihm der unmittelbare Bezug zum Naturschutzrecht fehlt, oder ob wegen der hohen Bedeutung einer Unbefangenheit der Entscheidungsträger für eine korrekte Anwendung materiellen (Naturschutz-)Rechts ausnahmsweise eine Rügefähigkeit besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347, 356 für Rügefähigkeit; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 21. November 2005 - 2 Bs 19/05 - NuR 2006, 459, 461).
  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06
    Die gerichtliche Kontrolle der hier in Rede stehenden Prognoseentscheidung beschränkt sich dabei auf eine Überprüfung, ob die Bergbehörde den in ihrer Prognose zu Grunde gelegten Sachverhalt in den Grenzen seiner Erkennbarkeit zutreffend ermittelt und ob sie korrekte Methoden der Vorausschau angewandt hat (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. November 2007 - 2 B 176/07 - juris; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 53.97 - BVerwGE 107, 142, 146).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Selbst wenn die Zuständigkeitsregelungen auch dem Schutz von Natur und Landschaft zu dienen bestimmt sein sollten (so die Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 Ms 114/07 - NuR 2008, 265 ; VG Oldenburg, Urteil vom 19. Juni 2008 - 5 A 4956/06 - NuR 2008, 887; VG Koblenz, Urteil vom 23. August 2010 - 4 K 225/10.KO - NuR 2010, 812 ; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2010 - 17 K 1926/09 - NuR 2011, 376 ; OVG Koblenz, Urteil vom 7. April 2011 - 1 A 11088/10 - DVBl 2011, 764 ), können Zuständigkeitsmängel die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur berühren, wenn und soweit die kompetenzwidrig in die Planfeststellung einbezogenen Maßnahmen am nachgelagerten Straßennetz materielle Schutzgüter der Natur oder das Landschaftsbild beeinträchtigen.
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