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   VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11   

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https://dejure.org/2012,31326
VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11 (https://dejure.org/2012,31326)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.08.2012 - 5 A 52/11 (https://dejure.org/2012,31326)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. August 2012 - 5 A 52/11 (https://dejure.org/2012,31326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 83/2001; Art 2 Abs 1 EGV 178/2002; Art 2 Abs 3 Buchst d EGV 178/2002; § ... 2 Abs 2 LFGB; § 2 Abs 3 S 2 Nr 1 LFGB; § 4 Abs 1 Nr 2 LFGB; § 54 LFGB; § 6 Abs 1 Nr 2 LFGB; § 244 Abs 3 S 1 StPO; § 244 Abs 3 S 2 Alt 7 StPO; § 244 Abs 3 S 2 Alt 3 StPO; § 86 Abs 2 VwGO
    Arzneimittel; Beeinflussung; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Blutviskosität; Funktionsarzneimittel; Ginkgo; Ginkgo biloba; Homöostase; Kommission E; Lebensmittel; Lebensmittelzusatzstoff; Monografie; pharmakologische Wirkung; physiologische Funktion; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-88/07

    Kommission / Spanien - Art. 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Richtlinie

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Denn ein Mitgliedsstaat darf angesichts des gegenwärtigen Standes der Harmonisierung der nationalen Regelungen ein Erzeugnis, sofern es die Eigenschaften eines (Funktions-)Arzneimittels tatsächlich aufweist, auch dann als Arzneimittel behandeln, wenn es in einem anderen Mitgliedsstaat als Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) eingestuft wird (vgl. EuGH, U. v. 05.03.2009 - C-88/07 -, juris Rn. 69; U. v. 15.01.2009 - C-140/07 -, juris Rn. 28).

    Es ist nämlich möglich, dass sich ein Erzeugnis auf der Basis von Arzneipflanzen z. B. aufgrund seiner geringen Menge an Wirkstoffen und/oder der Modalitäten seines Gebrauchs nicht oder zu wenig auf die physiologischen Funktionen auswirkt, um ein Funktionsarzneimittel zu sein (vgl. EuGH, U. v. 05.03.2009 - C-88/07 -, juris Rn. 73 ff.).

  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 123/09

    Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittel: Vorrang des primären

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Weil die Klage abzuweisen war, weil die Produkte der Klägerin Arzneimittel im Sinne der Arzneimittelrichtlinie sind und deswegen nicht in den Anwendungsbereich des LFGB fallen, hat die Kammer nicht die in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zwischen den Beteiligten diskutierte Frage entscheiden müssen, ob der Vertrieb der Produkte als Lebensmittel in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 LFGB verboten ist, weil es sich bei dem in den Produkten enthaltenen GbE um einen den Lebensmittelzusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB gleichgestellten Stoff handelt oder ob eine Ausnahmeregelung zu dieser Vorschrift eingreift (vgl. insoweit VG Braunschweig, U. v. 15.12.2010 - 5 A 71/09 -, bestätigt durch BVerwG, U. v. 01.03.2012 - 3 C 15/11 -, juris) bzw. ob die nationalen Verbotsregelungen gemeinschaftsrechtswidrig sind (vgl. u.a. BGH, U. 15.07.2010 - I ZR 123/09 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 26.03.2012 - 1 A 64/10 -, juris Rn. 22 ff; Zipfel/Rathke, Stand: November 2011, § 6 LFGB Rn. 12).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Eine solche kann - wie im vorliegenden Fall - vielmehr auch unterhalb anerkannt therapeutisch wirksamer Dosierungen gegeben sein (vgl. BVerwG, U. v. 14.12.2006 - 3 C 40/05 -, juris Rn. 20; U. v. 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 3 C 15.11

    Ausnahmegenehmigung; Bundesinstitut für Risikobewertung; Chondroitinsulfat;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Weil die Klage abzuweisen war, weil die Produkte der Klägerin Arzneimittel im Sinne der Arzneimittelrichtlinie sind und deswegen nicht in den Anwendungsbereich des LFGB fallen, hat die Kammer nicht die in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zwischen den Beteiligten diskutierte Frage entscheiden müssen, ob der Vertrieb der Produkte als Lebensmittel in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 LFGB verboten ist, weil es sich bei dem in den Produkten enthaltenen GbE um einen den Lebensmittelzusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB gleichgestellten Stoff handelt oder ob eine Ausnahmeregelung zu dieser Vorschrift eingreift (vgl. insoweit VG Braunschweig, U. v. 15.12.2010 - 5 A 71/09 -, bestätigt durch BVerwG, U. v. 01.03.2012 - 3 C 15/11 -, juris) bzw. ob die nationalen Verbotsregelungen gemeinschaftsrechtswidrig sind (vgl. u.a. BGH, U. 15.07.2010 - I ZR 123/09 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 26.03.2012 - 1 A 64/10 -, juris Rn. 22 ff; Zipfel/Rathke, Stand: November 2011, § 6 LFGB Rn. 12).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Dieses Kriterium darf jedoch nicht dazu führen, dass Stoffe als Arzneimittel nach der Funktion eingestuft werden, die zwar auf den menschlichen Körper einwirken, sich aber nicht nennenswert auf den Stoffwechsel auswirken und somit dessen Funktionsbedingungen nicht wirklich beeinflussen (vgl. EuGH, U. v. 15.11.2007 - C-319/05 -).
  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Denn ein Mitgliedsstaat darf angesichts des gegenwärtigen Standes der Harmonisierung der nationalen Regelungen ein Erzeugnis, sofern es die Eigenschaften eines (Funktions-)Arzneimittels tatsächlich aufweist, auch dann als Arzneimittel behandeln, wenn es in einem anderen Mitgliedsstaat als Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) eingestuft wird (vgl. EuGH, U. v. 05.03.2009 - C-88/07 -, juris Rn. 69; U. v. 15.01.2009 - C-140/07 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Da die Beeinflussung der physiologischen Funktionen diesen beiden Vorgängen ergänzend hinzugefügt und damit gleichgestellt wird, muss auch sie zu einer Veränderung führen, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegt (vgl. BVerwG, U. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 -, juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Sie ist auf gesetzlicher Grundlage von einem kompetenten Expertengremium erstellt und vom damaligen Bundesgesundheitsamt anerkannt und veröffentlicht worden (vgl. BVerwG, U. v. 25.07.2007 - 3 C 22/06 -, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2017 - 13 LB 31/14

    Anspruch auf Erlass einer lebensmittelrechtlichen Allgemeinverfügung zur Einfuhr

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 5. Kammer - vom 8. August 2012 (5 A 52/11) zu ändern und die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin eine Allgemeinverfügung für die Einführung und den Vertrieb von Produkten mit einer Dosierung von 100mg Ginkgo Biloba Trockenextrakt pro Tag zu gewähren.
  • VG Braunschweig, 27.02.2013 - 5 A 117/12

    Allgemeinverfügung; Beweislast; erfahrungsgemäße Unbedenklichkeit; Indianertee;

    Mit Schreiben vom 27. Juni 2011 teilte die Beklagte zum gerichtlichen Verfahren 5 A 52/11 mit, dass sie Klettenwurzel nicht länger als neuartigen Bestandteil im Sinne der NFVO behandeln werde.

    Sie wiederholte insoweit ihre Argumentation aus dem Klageverfahren 5 A 52/11 in Bezug auf die Rinde der Rot-Ulme, die als neuartiger Lebensmittelbestandteil anzusehen sei.

  • VG Köln, 28.04.2015 - 7 K 395/13

    Rechtmäßigkeit der Einstufung eines Extrakts aus Ginkgo-biloba-Blättern als

    ableiten lässt, so VG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2012 - 5 A 52/11 -, juris -, die signifikante Effekte der cerebralen Durchblutungsförderung und der Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes bereits bei einer Tagesdosis von 80 mg annehmen und diese mit einer Interaktion von Ginkgo mit dem plättchenaktivierenden Faktor bzw. einem Einfluss auf den Neurotransmitter-Spiegel über bestimmte Rezeptoren sowie mit seiner antioxidativen Wirkung in Verbindung bringen.
  • VG Köln, 04.10.2022 - 7 K 4784/19
    ableiten lässt, so VG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2012 - 5 A 52/11 -, juris -, die signifikante Effekte der cerebralen Durchblutungsförderung und der Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes bereits bei einer Tagesdosis von 80 mg annehmen und diese mit einer Interaktion von Ginkgo mit dem plättchenaktivierenden Faktor bzw. einem Einfluss auf den Neurotransmitter-Spiegel über bestimmte Rezeptoren sowie mit seiner antioxidativen Wirkung in Verbindung bringen.
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