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   VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 88/06   

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https://dejure.org/2006,20828
VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 88/06 (https://dejure.org/2006,20828)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.11.2006 - 5 A 88/06 (https://dejure.org/2006,20828)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. November 2006 - 5 A 88/06 (https://dejure.org/2006,20828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 2 VwVfG; § 48 VwVfG; § 17 StAG; § 38 AufenthG; § 101 Abs. 1 S. 1 AufenthG
    Erledigung eines ausländerrechtlichen Titels durch eine Einbürgerung nur für die Zeit ab Einbürgerung; Aufleben des ausländerrechtlichen Titels nach Rücknahme einer Einbürgerung ex-tunc; Erforderlichkeit einer gesonderten Rücknahme des Aufenthaltstitels; Feststellung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung eines ausländerrechtlichen Titels durch eine Einbürgerung nur für die Zeit ab Einbürgerung; Aufleben des ausländerrechtlichen Titels nach Rücknahme einer Einbürgerung ex-tunc; Erforderlichkeit einer gesonderten Rücknahme des Aufenthaltstitels; Feststellung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 43 Abs. 1; VwVfG § 43 Abs. 2; AufenthG § 38; StAG § 17
    D (A), Einbürgerung, Rücknahme, Rückwirkung, Aufenthaltstitel, Erledigung, Wiederaufleben, rechtmäßiger Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03

    Doppelehe; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; Ermessen; Pakistan; Rücknahme;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 88/06
    Es wird festgestellt, dass die dem Kläger am 19. September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung seit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - am 19. Oktober 2004 wieder auflebt und seit dem 1. Januar 2005 als Niederlassungserlaubnis fortgilt.

    Durch Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - wurde die Klage gegen die Rücknahme der Einbürgerung abgewiesen.

    Zur Begründung führte er mit Verweis auf die Begründung im Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - aus, dass sich die im September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung durch die im Januar 1998 ausgesprochene Einbürgerung im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt habe und nach Sinn und Zweck dieser Bestimmung nicht mit der Rücknahme der Einbürgerung wieder auflebe.

    Bezüglich der Einzelheiten des Verfahrens über die Rücknahme der Einbürgerung wird auf die Gerichtsakte des Verfahrens 5 A 308/03 verwiesen.

    Der Kläger hat einen Anspruch auf die Feststellung, dass die am 19. September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung nach Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - über die Rücknahme der Einbürgerung wieder bestand.

    Das Verwaltungsgericht Braunschweig führte im Urteil vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - im Rahmen der Überprüfung der Ermessensentscheidung über die Rücknahme der Einbürgerung unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Hamburg vom 28. August 2001 (aaO.) aus, dass die Aufenthaltsberechtigung sich mit der Einbürgerung erledigt habe und nicht wieder auflebe (Nr. 6.3.1.2 der Entscheidungsgründe).

    Da die dem Kläger am 19. September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung bisher nicht zurückgenommen wurde, ist sie seit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - mit Absendung des Beschlusses des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2004 - 13 LA 58/04 - am 19. Oktober 2004 (vgl. zur Rechtskraft § 124 a Abs. 5 Satz 4 VwGO und Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattkommentar § 124a Rn. 143) wieder wirksam und gilt seit dem 1. Januar 2005 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Niederlassungserlaubnis.

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2004 - 13 LA 58/04

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Bestehens einer Doppelehe; Fehlende Einordnung

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 88/06
    Der hiergegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2004 - 13 LA 58/04 - abgelehnt.

    Da die dem Kläger am 19. September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung bisher nicht zurückgenommen wurde, ist sie seit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - mit Absendung des Beschlusses des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2004 - 13 LA 58/04 - am 19. Oktober 2004 (vgl. zur Rechtskraft § 124 a Abs. 5 Satz 4 VwGO und Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattkommentar § 124a Rn. 143) wieder wirksam und gilt seit dem 1. Januar 2005 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Niederlassungserlaubnis.

  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 88/06
    Das OVG Hamburg sprach sich im Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 (InfAuslR 2002, 81, 85) gegen ein Wiederaufleben des früheren Aufenthaltstitel aus.

    Das Verwaltungsgericht Braunschweig führte im Urteil vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - im Rahmen der Überprüfung der Ermessensentscheidung über die Rücknahme der Einbürgerung unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Hamburg vom 28. August 2001 (aaO.) aus, dass die Aufenthaltsberechtigung sich mit der Einbürgerung erledigt habe und nicht wieder auflebe (Nr. 6.3.1.2 der Entscheidungsgründe).

  • VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91

    Ernennung eines Richters auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 88/06
    Dabei setzte sich das OVG Hamburg mit der auf beamtenrechtlichen Vorschriften beruhenden Entscheidung des VGH Kassel (Urt. v. 23. August 1995 - 1 UE 2433/91 - NVwZ-RR 1996, 340) auseinander, das in einem Fall, in dem ein Richter auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt worden war und letztere Ernennung mit ex-tunc-Wirkung zurückgenommen wurde, entschieden hat, dass der frühere beamtenrechtliche Status wieder auflebe, und dazu ausgeführt hat, dass je nach Fallgruppe der die Rücknahme begründende Sachverhalt häufig ausreichen werde, den verbliebenen "Rechtsstatus" im förmlichen Disziplinarverfahren bzw. bei Rückfall in das Probebeamtenverhältnis durch Entlassung zu beseitigen.

    In diesem Sinne hat auch der VGH Kassel (Urt. v. 23. August 1995 - 1 UE 2433/91 - NVwZ-RR 1996, 340) in dem Fall entschieden, in dem ein Richter auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt worden war und letztere Ernennung mit ex-tunc-Wirkung zurückgenommen wurde, und dazu ausgeführt, dass je nach Fallgruppe der die Rücknahme begründende Sachverhalt häufig ausreichen werde, den verbliebenen "Rechtsstatus" im förmlichen Disziplinarverfahren bzw. bei Rückfall in das Probebeamtenverhältnis durch Entlassung zu beseitigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2008 - 18 A 4547/06

    Einbürgerung Erlöschen Aufenthaltstitel Wiederaufleben Niederlassungserlaubnis

    hierzu Hamb. OVG, Beschluss vom 28.8.2001 - 3 Bs 102/01 -, InfAuslR 2002, 81; Nds. OVG, Urteil vom 13.7.2007 - 13 LC 468/03 -, Juris; VG Berlin, Urteil vom 16.8.2005 - 2 A 161.04 -, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 5 A 88/06 -, InfAuslR 2007, 157.

    So ausdrücklich Urteil vom 29.10.1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 5 = EZAR 278 Nr. 4; dies verkennen VG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 5 A 88/06 -, a.a.O.; Marx, in: GK-StAR, IV § 17 Rn. 35, 2 f.

  • VG Wiesbaden, 12.11.2009 - 4 L 1245/09

    Kein Wiederaufleben des Aufenthaltstitels nach Rücknahme der Einbürgerung

    4; dies verkennen VG Braunschweig, Urteil vom 23. November 2006 - 5 A 88/06 -, InfAuslR 2007, 157; Marx in GK-StAR, IV § 17 Rn. 35, 2 f.).
  • VG Sigmaringen, 18.11.2008 - 3 K 54/08

    Rücknahme einer Einbürgerung nach Verschweigen strafrechtlicher Ermittlungen mit

    Denn die Rechtslage stellt sich nach Rücknahme der Einbürgerung so dar, als ob Letztere nie erfolgt wäre (so auch VG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 5 A 88/06 -, InfAuslR 2007, 157 ff.).
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