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   BGH, 02.06.1992 - 5 ARs 30/92 B   

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https://dejure.org/1992,2882
BGH, 02.06.1992 - 5 ARs 30/92 B (https://dejure.org/1992,2882)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1992 - 5 ARs 30/92 B (https://dejure.org/1992,2882)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 5 ARs 30/92 B (https://dejure.org/1992,2882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 2 StPO; § 321 S. 2 StPO; § 347 Abs. 2 StPO; § 397a Abs. 2 S. 1 StPO
    Zeitpunkt der Anhängigkeit eines Verfahrens beim Rechtsmittelgericht; Entscheidungszuständigkeit für Antrag auf Prozeßkostenhilfe des Nebenklägers bei Rücknahme der Revision

  • Wolters Kluwer

    Antrag des Nebenklägers auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz - Rücknahme der Revision bevor die Akten dem Revisionsgericht auf dem in der Strafprozeßordnung vorgesehenen Wege zur Entscheidung zugegangen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nebenklage - Nebenkläger - Gewährung von Prozeßkostenhilfe - Zurücknahme der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 397 a Abs. 2 S. 1
    Entscheidung über Prozeßkostenhilfeantrag des Nebenklägers bei Rücknahme der Revision

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 307
  • NJW 1992, 2306
  • MDR 1992, 798
  • NStZ 1992, 452
  • Rpfleger 1992, 440
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1958 - 1 StR 485/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1992 - 5 ARs 30/92
    Der Senat folgt insoweit den Erwägungen des Reichsgerichts in RGSt 67, 145 f., wonach das Verfahren erst durch die prozeßordnungsmäßige Vorlage der Akten zur Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel bei dem Rechtsmittelgericht anhängig wird (vgl. auch BGHSt 12, 217 zur Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • RG, 27.02.1933 - II 134/33

    1. Welches Gericht ist zur Entscheidung über die Einstellung anhängiger Verfahren

    Auszug aus BGH, 02.06.1992 - 5 ARs 30/92
    Der Senat folgt insoweit den Erwägungen des Reichsgerichts in RGSt 67, 145 f., wonach das Verfahren erst durch die prozeßordnungsmäßige Vorlage der Akten zur Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel bei dem Rechtsmittelgericht anhängig wird (vgl. auch BGHSt 12, 217 zur Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12

    Erforderlicher Beschluss zum Abschluss des Verfahrens bei Tod des Angeklagten

    Dies ist erst dann der Fall, wenn sie ihm gemäß § 347 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Revision vorgelegt worden ist (BGH, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 5 ARs 30/92, BGHSt 38, 307, 308; Kuckein in KK, 6. Aufl., § 347 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99

    Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen

    Das Verfahren wird erst durch die prozeßordnungsmäßige Vorlage der Akten zur Entscheidung über das Rechtsmittel bei dem Rechtsmittelgericht anhängig (BGHSt 38, 307, 308; Temming in HK-StPO 2. Aufl. § 347 Rdn. 1 f.).
  • EGMR, 24.01.2019 - 24247/15

    Prozess gegen KZ-Wächter Demjanjuk: Wie unschuldig in den Tod?

    Once the court competent to examine an appeal on points of law has become seized of the case - that is, once it has duly received the case file (see Federal Court of Justice, no. 5 ARs 30/92, decision of 2 June 1992) -, that appeal's prospects of success, or lack thereof, are a relevant aspect to be considered by that court when determining whether or not it would be equitable that the accused's necessary expenses be borne by the treasury (see Federal Court of Justice, no. 1 StR 358/09, decision of 15 September 2009).
  • BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97

    Prozeßkostenhilfe für Beratung über die Erfolgsaussichten einer Revision

    Dem Antragsteller wurde bereits mitgeteilt, daß dem Bundesgerichtshof die Akten im Revisionsverfahren nicht vorgelegt wurden und er deshalb mit der Sache nicht befaßt ist (BGHSt 38, 307).
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