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   BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94   

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https://dejure.org/1994,7696
BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94 (https://dejure.org/1994,7696)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1994 - 5 AS 6/94 (https://dejure.org/1994,7696)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 (https://dejure.org/1994,7696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs - Arbeitsentgelt für Betriebsratschulung - Gesetzwidrigkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94
    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 3. November 1993 (- 5 AS 20/93 -, a.a.O.) darauf hingewiesen, daß bei Arbeitsverhältnissen in der Regel von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat.

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AZR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17 a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, a.a.O., GVG § 17 a Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, a.a.O., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

  • BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93

    Bestimmung des zuständigen Arbeitsgerichts: Verweisung des Rechtsstreits-

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94
    In seinem Beschluß vom 31. Januar 1994 (- 5 AS 23/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat der Senat entschieden, daß Beschlüsse, durch die der Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit verwiesen wird, ausnahmsweise dann nicht bindend sind, wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes (Wohnsitz, Sitz, Erfüllungsort, Begehungsort usw.) zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat.
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, a.a.O., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (Senat 6. Januar 1998 - 5 AS 24/97 - nv.; 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - nv.; 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP GVG § 17 a Nr. 11 = EzA ZPO § 36 Nr. 18; 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -, 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 - und 17. April 1997 - 5 AS 8/97 - nv.), also der tatsächliche Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit liegt.
  • BSG, 01.06.2005 - B 13 SF 4/05 S

    Beachtlichkeit des Verweisungsbeschlusses

    Das SG Hamburg wollte zwar an das für den Wohnsitz des Klägers zuständige Gericht verweisen; sein Irrtum ist jedoch weder dem Fall der Verwendung einer falschen Postleitzahl vergleichbar noch bestand er darin, dass es den Wohnort Tangstedt einem unzutreffenden Gerichtsbezirk zugeordnet (so die Fallgestaltung in BAG vom 31. Januar 1994, AP Nr. 44 zu § 36 ZPO) oder darin, dass es Hauptverwaltung und Sitz einer juristischen Person verwechselt hätte (so die Fallgestaltung in BAG vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94, JURIS).
  • BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Gleiches gilt, wenn das verweisende Gericht offensichtlich über den Wohnsitz, Sitz, Erfüllungsort, Begehungsort usw. geirrt hat (BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, n.v.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.2008 - 4 Sha 8/08

    Verweisungsbeschluss, gesetzeswidrig, Zuständigkeit, örtliche,

    Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, dass im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen in der Regel von einem einheitlichen gemeinsamen Erfüllungsort auszugehen ist und das dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluss vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - BAG Beschluss vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, BAG Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, BAG Beschluss vom 11. Dezember 1995 - 5 AS 27/95 -, zitiert nach JURIS, Rn. 12).
  • BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95

    Bindung an rechtskräftigen, fehlerhaften Verweisungsbeschluss im

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O., BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v.).
  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03

    Gerichtsstandsbestimmung bei allgemeinem und besonderem Gerichtsstand

    Das BAG hat mehrfach entschieden, dass im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen sei und dass dies der Ort sei, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen habe (BAG Beschluss vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluss vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, BAG Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v).
  • LSG Thüringen, 02.02.2022 - L 1 SF 672/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Wegfall der

    Auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse sind grundsätzlich bindend (vgl. Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94, nach juris).
  • LSG Thüringen, 06.03.2019 - L 1 SF 142/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisung - örtliche Zuständigkeit - fehlerhafte

    Auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse sind grundsätzlich bindend (vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94, nach juris).
  • BAG, 06.01.1998 - 5 AS 24/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist, und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat ( BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - , vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - , vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 - und vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 -;, juris).
  • BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -;, a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -;, vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 -;, juris).
  • BAG, 29.05.1995 - 5 AS 11/95

    Bindung des Gerichts an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindung an

  • BAG, 12.10.1994 - 5 AS 13/94

    Bindungungswirkung von Verweisungsbeschlüssen - Bindungswirkung eines

  • BAG, 23.10.1996 - 5 AS 6/96

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen und offensichtliche Rechtswidrigkeit -

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AS 1/95

    Bindung an einen Verweisungsbeschluss - Bestimmung des zuständigen Gerichts -

  • BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95

    Bindungswirkung eines (fehlerhaften) Verweisungsbeschlusses - Begriff der

  • SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 19.07.2006 - 4 Ca 49/06

    Rechtmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Wahlbewerbers durch

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