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   BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01   

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BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01 (https://dejure.org/2001,904)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2001 - 5 AZB 9/01 (https://dejure.org/2001,904)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 (https://dejure.org/2001,904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsweg - Organvertreter

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtsweges - Organvertreter - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Verbandsvorsteher - Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses - Wirksamkeit der Kündigung

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1
    Arbeitsrechtsweg: Organvertreter i.S. von § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 1
    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreite von Organvertretern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 52
  • NJ 2002, 166
  • BB 2001, 2328
  • BB 2001, 2535
  • DB 2001, 2660
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01
    Begehrt ein Organvertreter iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Feststellung des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nur dann eröffnet, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (Fortführung von Senat 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 und Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 52).

    Denn die Fiktion greift unabhängig davon ein, ob sich das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (Senat 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - sowie vom 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 27 und 46).

    Dagegen ist die Anstellung zum Zwecke des Tätigwerdens als Vertretungsorgan ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag (vgl. Senat 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376; Senat 6. Mai 1999 aaO).

    Nur dann, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Mitglied des Vertretungsorgans und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft, greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (vgl. Senat 6. Mai 1999 aaO).

  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01
    Begehrt ein Organvertreter iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Feststellung des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nur dann eröffnet, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (Fortführung von Senat 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 und Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 52).

    Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich zur Entscheidung über einen Antrag, der auf die Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses gerichtet ist, zuständig (vgl. Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 52; Senat 7. März 2001 - 5 AZB 35/00 - nv.).

  • BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Vor-GmbH

    Auszug aus BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01
    Denn die Fiktion greift unabhängig davon ein, ob sich das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (Senat 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - sowie vom 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 27 und 46).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01
    Dagegen ist die Anstellung zum Zwecke des Tätigwerdens als Vertretungsorgan ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag (vgl. Senat 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376; Senat 6. Mai 1999 aaO).
  • BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96

    Rechtsweg - Umschüler in "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen"

    Auszug aus BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01
    Begehrt ein Organvertreter iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Feststellung des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nur dann eröffnet, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (Fortführung von Senat 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 und Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 52).
  • LAG Brandenburg, 08.02.2001 - 6 Ta 188/00

    Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses eines Verbandsvorstehers;

    Auszug aus BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01
    Die weitere sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 8. Februar 2001 - 6 Ta 188/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Der als Geschäftsführer Beschäftigte kann nach dieser Bestimmung seine Ansprüche gegen die Gesellschaft nicht vor den Arbeitsgerichten geltend machen (vgl. BAG 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36).
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist nur dann eröffnet, wenn die Rechtsstreitigkeit nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (Senat 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 -AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Dagegen ist die Anstellung zum Zwecke des Tätigwerdens als Vertretungsorgan ein schuldrechtlicher Vertrag (Senat 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376 = AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 56; 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36).

    Nur dann, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Mitglied des Vertretungsorgans und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft, greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (Senat 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33; 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36).

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Das Landesarbeitsgericht muss insoweit noch die erforderlichen Feststellungen zur Vertragsgestaltung der Parteien treffen (vgl. etwa Senat 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als ein Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11, NZA 2011, 874; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 bis 4 der Gründe, BAGE 107, 165; 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - zu II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36; 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33) .

    In diesem Fall greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11,NZA 2011, 874; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 10. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 16, BAGE 118, 278, aaO; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 107, 165; 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - zu II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36; 11. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 c der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33) .

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    Das gilt nur dann nicht, wenn nach der Klagebegründung ein Fall des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG vorliegt (vgl. Senat 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - BAGE 107, 165).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 8 Ta 1822/07

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - sachliche Zuständigkeit - Geschäftsführer

    2.2.1 Die Zulässigkeit des Rechtswegs für diese Klageanträge folgt nicht aus § 2 Abs. 1 ArbGG, denn zur Entscheidung über den Streit der Parteien über das Bestehen oder Nichtbestehen des der Organstellung des Klägers zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses sind die Gerichte für Arbeitssachen - unabhängig von der materiell-rechtlichen Einordnung des Anstellungsvertrags - wegen der gesetzgeberischen Wertung in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht befugt (vgl. nur BAG, Beschluss vom 23.08.2001 - 5 AZR 9/01 - NZA 2002, 52).

    Zwar hat das Arbeitsgericht den Rechtsweg für die Klageanträge zu 1. bis 3. zu Recht und mit zutreffender Begründung als sog. sic-non-Fall für eröffnet gehalten und auch die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG als einer solchen Entscheidung nicht entgegenstehend erachtet, weil der Rechtsstreit insoweit nicht das der Organstellung zugrunde liegende, sondern eine weitere Rechtsbeziehung der Parteien - hier ein nach Auffassung des Klägers ruhendes Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 26. März 1973 - betrifft (vgl. BAG, Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - NZA 1999, 839, vom 23.08.2001 - 5 AZB 9/01 - NZA 2002, 52).

    Ob dabei § 2 Abs. 4 ArbGG als speziellere Regelung die Anwendung von § 2 Abs. 3 ArbGG bereits ausschließt, kann vorliegend dahinstehen, denn der Fiktion in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG entsprechend sind zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen und ihren Vertretungsorganen, soweit das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis betroffen ist, die ordentlichen Gerichte unabhängig davon berufen, ob das Rechtsverhältnis materiell-rechtlich ein freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis darstellt, weil die dort genannten Personen nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes anzusehen sind (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2001, a.a.O.).

  • LAG Berlin, 21.02.2006 - 6 Ta 2215/05

    Anschlussarbeitsverhältnis

    Sieht ein Dienstvertrag für den Fall einer Abberufung des Dienstnehmers aus seiner Stellung als Vorstandsvorsitzender vor, dass das durch diesen Vertrag geregelte Anstellungsverhältnis als Arbeitsverhältnis weitergeführt wird, so ist darin ein über die Abberufung hinausgehender Umstand zu sehen, aus dem sich ergibt, dass das Dienstverhältnis infolge der Abberufung zum Arbeitsverhältnis geworden ist (zu dieser Möglichkeit BAG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 zu II 1 b, aa der Gründe).

    Allerdings trifft es zu, dass diese Fiktion unabhängig davon gilt, ob das einer Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiellrechtlich ein sog. freies Dienstverhältnis oder wegen starker interner Weisungsabhängigkeit ein Arbeitsverhältnis ist (BAG, Beschluss vom 23.08.2001 - 5 AZB 9/01 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 zu II 1 der Gründe).

    In dieser Regelung ist ein über die Abberufung hinausgehender Umstand zu sehen, aus dem sich ergibt, dass das Dienstverhältnis infolge der Abberufung zum Arbeitsverhältnis geworden ist (zu dieser Möglichkeit BAG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 zu II 1 b, aa der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 11 Ta 230/11

    Geschäftsführer einer GmbH - Abberufung - Wiederaufleben des vorgeschalteten

    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als ein Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbe ziehung die ordentlichen Gerichte berufen ( BAG 23.August 2011- 10 AZB 51/10 - DB 2011, 2386-2388; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - NZA 2011, 874 ; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 ; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - BAGE 107, 165 ; 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54; 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46).

    In diesem Fall greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein ( BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - NZA 2011, 874 ; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66; 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54; 11. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46).

  • LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11

    Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ehemalige Vorstände

    Das Arbeitsgericht ist nämlich für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Anstellungsvertrag als Vertretungsorgan nicht zuständig; etwas anderes gilt nur, wenn der Rechtsstreit nicht das der Organstellung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (BAG NZA 1999, 839, 840; NZA 2002, 52, 53).
  • LAG Hamburg, 05.07.2010 - 7 Ta 24/09

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Abschluss eines mündlichen

  • OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis des organschaftlichen

  • LAG Hamm, 13.06.2007 - 2 Ta 80/07

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die Kündigung des

  • LAG Bremen, 02.03.2006 - 3 Ta 9/06

    Arbeitsrechtsweg bei formwidriger Geschäftsführerbestellung des Arbeitnehmers

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 875/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

  • LAG Hessen, 05.08.2002 - 9 Ta 199/02

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Gerichtliche und außergerichtliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 21 Ta 1244/14

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Beendigung der Organmitgliedschaft -

  • ArbG Magdeburg, 22.04.2009 - 11 Ca 19/09
  • LAG Berlin, 15.02.2006 - 13 Ta 170/06

    Abhilfeentscheidung durch die gleiche Kammer; Schriftform des Aufhebungsvertrages

  • LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04

    Kein Sic-non-Fall, wenn es um die Kündigung des der Organstellung zugrunde

  • LAG Hamm, 30.07.2007 - 2 Ta 354/06

    Rechtsweg: Keine Zusammenhangszuständigkeit der Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 3

  • LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung des Anstellungsvertrags eines

  • LAG Hamm, 12.01.2007 - 2 Ta 286/06

    Rechtsweg: keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Organvertreter gemäß § 5

  • LAG Köln, 11.09.2013 - 11 Ta 377/11

    Voraussetzungen für Anhörungsrüge

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 7 Ta 2656/09

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten - keine Aufhebung des

  • LAG Berlin, 27.05.2003 - 3 Ta 733/03

    Klage eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG mit Anstellungsvertrag zur KG

  • OLG Rostock, 22.07.2008 - 1 W 11/08

    Zuständigkeit bei Entscheidung über den Rechtsweg bei Streitigkeiten aus dem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 4 Ta 271/05

    Rechtsweg

  • LAG Köln, 03.03.2011 - 10 Ta 301/10

    Arbeitsrechtsweg bei Streit um Abfindungsanspruch und Pensionsleistungen aus

  • LAG Hamm, 18.08.2004 - 2 Ta 172/04

    Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind nicht zuständig, wenn der

  • ArbG Herne, 31.10.2007 - 5 Ca 878/07

    Rechtsweg, Geschäftsführer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.2004 - 8 Ta 72/04

    Kein Arbeitsrechtsweg bei Streit um Anstellungsverhältnis des hauptamtlichen

  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 2 Ta 630/09

    Arbeitsrechtsweg bei Streit um Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz

  • LAG Niedersachsen, 04.02.2002 - 17 Ta 429/01

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen; Geschäftsführer

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.08.2011 - 6 Ta 143/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zulässigkeit, Kündigung,

  • LAG Köln, 08.09.2011 - 7 Ta 167/11

    Rechtsweg; Organ; Arbeitsvertragsverhältnis; Sic-non-Fall

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2008 - 8 Ta 121/08

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen bei einer

  • ArbG München, 16.12.2010 - 22 Ca 9532/10

    Rechtswegzuständigkeit für GmbH-Geschäftsführer nach dessen Abberufung -

  • LAG Köln, 12.06.2003 - 6 Ta 94/03

    Bestehen der "sachlichen Zuständigkeit" des Arbeitsgerichts bei einer erhobenen

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