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   BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19   

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https://dejure.org/2019,28780
BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19 (https://dejure.org/2019,28780)
BAG, Entscheidung vom 28.08.2019 - 5 AZN 381/19 (https://dejure.org/2019,28780)
BAG, Entscheidung vom 28. August 2019 - 5 AZN 381/19 (https://dejure.org/2019,28780)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 297 BGB, § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG, § 139 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 ZPO, § 72a Abs. 7 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die gerichtliche Hinweispflicht aus § 139 Abs. 1 ZPO; Verletzung des rechtlichen Gehörs des Prozessgegners bei unterlassenem Hinweis des Gerichts auf geänderte Sachverhalts- und Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • bag-urteil.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Betriebs-Berater

    Gericht verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 ; ZPO § 139 ; GG Art. 103
    Prozessrecht - Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 ; ZPO § 139 ; GG Art. 103
    Verstoß gegen die gerichtliche Hinweispflicht aus § 139 Abs. 1 ZPO

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abweichende Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz - und das rechtliche Gehör

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Arbeitgeber angezweifelte Arbeitsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 566
  • NZA 2020, 132
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des

    Auszug aus BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19
    Dazu kann es grundsätzlich genügen, dass er eine gutachterliche ärztliche Stellungnahme - etwa des Betriebsarztes - vorlegt und sich die ärztliche Einschätzung zu eigen macht (BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 25, 27) .

    b) Die Würdigung, ob eine vom Arbeitgeber vorgelegte, als Privatgutachten zu qualifizierende (sh. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 27) ärztliche Stellungnahme die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers iSd. § 297 BGB indiziert, ist eine der Beweiswürdigung - etwa bei einem medizinischen Sachverständigengutachten (dazu BGH 27. März 2001 - VI ZR 18/00 -)  - vergleichbare tatrichterliche Wertung.

    Es geht darum, wie die schriftliche "Aussage" des Arztes zu verstehen und zu bewerten ist, insbesondere ob sie einen hinreichenden Anhaltspunkt dafür bietet, dass der klagende Arbeitnehmer im Streitzeitraum für die zu bewirkende Arbeitsleistung nicht (uneingeschränkt) leistungsfähig war (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 30) .

    In diesem Falle hätte das Landesarbeitsgericht weiter prüfen müssen, ob der Kläger den Indizien für seine Leistungsunfähigkeit hinreichend substantiiert entgegengetreten ist und - falls ja - ggf. nach Beweisaufnahme feststellen müssen, ob im Streitzeitraum tatsächlich Leistungsunfähigkeit vorlag oder nicht (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 31 ff.) .

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19
    a) Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit iSd. § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzung er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 27) .
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 18/00

    Würdigung von Sachverständigengutachten im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19
    b) Die Würdigung, ob eine vom Arbeitgeber vorgelegte, als Privatgutachten zu qualifizierende (sh. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 27) ärztliche Stellungnahme die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers iSd. § 297 BGB indiziert, ist eine der Beweiswürdigung - etwa bei einem medizinischen Sachverständigengutachten (dazu BGH 27. März 2001 - VI ZR 18/00 -)  - vergleichbare tatrichterliche Wertung.
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19
    Deshalb darf ein Berufungsbeklagter grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihm das Berufungsgericht, wenn es in der Beweiswürdigung dem Erstrichter nicht folgen will, einen Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt, und zwar so rechtzeitig, dass darauf noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung reagiert werden kann (zum Ganzen BVerfG 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - Rn. 51 f. mwN) .
  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    Auszug aus BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19
    Für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG reicht es aus, dass nicht ausgeschlossen werden kann, ein rechtzeitig erteilter rechtlicher Hinweis hätte zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt (vgl. BVerfG 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 - Rn. 7 mwN) .
  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19
    Nachdem sich das beklagte Land ausweislich des Protokolls der Berufungsverhandlung auf den rechtlichen Hinweis eine Schriftsatzfrist erbat, durfte das Landesarbeitsgericht auch nicht davon ausgehen, das beklagte Land wolle zu der Würdigung des Landesarbeitsgerichts nicht mit Rechtsausführungen (zum Recht auf Rechtsausführungen als Bestandteil des Anspruchs auf rechtliches Gehör vgl. BVerfG 14. Dezember 2015 - 2 BVR 3073/14 - Rn. 15 mwN) oder erläuterndem bzw. ergänzenden Sachvortrag Stellung nehmen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2019 - 3 Sa 778/18
    Auszug aus BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19
    Auf die Beschwerde des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Februar 2019 - 3 Sa 778/18 - aufgehoben.
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Für die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Einwendung trägt der Arbeitgeber als Gläubiger die Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., jüngst BAG 28. August 2019 - 5 AZN 381/19 - Rn. 7; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 25) .
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Auch musste ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer mit einem derartigen gerichtlichen Hinweis rechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.10.2010 - 9 AZN 418/10, NZA 2011, 117, 118; BAG, Urt. v. 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F), NZA 2013, 1231 f. mwN.; BAG, Beschl. v. 28.08.2019 - 5 AZN 381/19, NZA 2020, 132), da sich dieser auf höchstrichterliche Rechtsprechung stützt und es auch nicht erkennbar ist, durch welche weiteren Angaben die Klägerin den Klageantrag zu Ziff. 2 hätte "retten" können.

    Auch musste ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer mit einem derartigen gerichtlichen Hinweis rechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.10.2010 - 9 AZN 418/10, NZA 2011, 117, 118; BAG, Urt. v. 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F), NZA 2013, 1231 f. mwN.; BAG, Beschl. v. 28.08.2019 - 5 AZN 381/19, NZA 2020, 132), da bereits die Klageschrift zu diesem Punkt (siehe Bl. 44 d.A.) vollkommen unergiebig ist und die Beklagten im Schriftsatz vom 29.09.2019 (Bl. 163 d.A.) darauf hingewiesen haben, dass bzgl. ihrer Haftung nichts "Substantielles vorgetragen" sei.

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