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   BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17   

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https://dejure.org/2017,49171
BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17 (https://dejure.org/2017,49171)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2017 - 5 AZN 713/17 (https://dejure.org/2017,49171)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2017 - 5 AZN 713/17 (https://dejure.org/2017,49171)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 72a Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § ... 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG, § 45 Abs. 2, Abs. 3 ArbGG, § 64 Abs. 3a Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 3a Satz 2 ArbGG, § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 63 GKG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Divergenzbeschwerde; Divergenzfähigkeit der Entscheidung der Berufungsinstanz; Rechtscharakter einer Anfrage an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

  • bag-urteil.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Änderung der Rechtsprechung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Divergenzbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - und ihre Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 491
  • NZA 2018, 198
  • BB 2018, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17
    Allein die Darlegung einer fehlerhaften Rechtsanwendung bzw. fehlerhaften oder unterlassenen Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte reicht zur Begründung einer Divergenzbeschwerde nicht aus (BAG 17. Januar 2012 - 5 AZN 1358/11 - Rn. 4 mwN) .

    aa) Abweichen iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann nur eine spätere Entscheidung von einer früheren (BAG 17. Januar 2012 - 5 AZN 1358/11 - Rn. 5; hM, vgl. nur GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 24; ErfK/Koch 17. Aufl. § 72 ArbGG Rn. 9, jeweils mwN) .

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17
    a) Die Klägerin zeigt nicht auf, dass das Landesarbeitsgericht auf der in der Beschwerdebegründung in Bezug genommenen Seite 38 des Berufungsurteils einen eigenen Rechtssatz zur Verbindlichkeit unbilliger Weisungen aufgestellt und sich nicht nur der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2012 (- 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) angeschlossen und diese auf den Streitfall angewendet hat.
  • BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86

    Vorlagebeschluß - Divergenz - Divergenzfähige Entscheidung

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17
    bb) Außerdem ist die in Beschlussform gegossene Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG keine endgültige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und enthält hinsichtlich der beabsichtigten Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung noch keine die Landesarbeitsgerichte iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG "bindenden" Rechtssätze (vgl. - für den Vorlagebeschluss an den Großen Senat - BAG 20. August 1986 - 8 AZN 244/86 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 394; ErfK/Koch 17. Aufl. § 72 ArbGG Rn. 7; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 23; GK-ArbGG/Mikosch Stand September 2017 § 72 Rn. 33; GWBG/Benecke ArbGG 8. Aufl. § 72 Rn. 23) .
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17
    Soweit die Rechtsprechung der Senate des Bundearbeitsgerichts voneinander abzuweichen droht, ist für die Verhinderung solcher Divergenzen ein besonderes Verfahren in § 45 Abs. 2 und Abs. 3 ArbGG vorgesehen (BAG 28. April 1998 - 9 AZN 227/98 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 88, 296) .
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZN 1001/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17
    Übernimmt das Landesarbeitsgericht lediglich Rechtssätze des Bundesarbeitsgerichts, ist seine Entscheidung nicht divergenzfähig (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZN 1001/00 -) .
  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 3 Sa 1129/16

    § 301 ZPO, § 68 ArbGG, § 538 I ZPO, § 253 II BGB, § 823 BGB i.V.m. Art. 2 l, ...

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2017 - 3 Sa 1129/16 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der anzufechtenden Entscheidung sowie einen hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte anführt und darlegt, dass das anzufechtende Urteil auf dieser Abweichung beruht (BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 2 mwN) .
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17
    b) Darüber hinaus ist die angezogene Entscheidung (BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 330/16 (A) -) nicht divergenzfähig.
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

    a) Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der anzufechtenden Entscheidung sowie einen hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte anführt und darlegt, dass das anzufechtende Urteil auf dieser Abweichung beruht ( BAG 23. November 2017 - 5 AZN 713/17 - Rn. 3; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12  - Rn. 2 mwN) .

    Allein die Darlegung einer fehlerhaften Rechtsanwendung bzw. fehlerhaften oder unterlassenen Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte reicht zur Begründung einer Divergenzbeschwerde nicht aus ( BAG 23. November 2017 - 5 AZN 713/17 - aaO; 17. Januar 2012 - 5 AZN 1358/11   - Rn. 4 mwN) .

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