Rechtsprechung
   BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1745
BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73 (https://dejure.org/1973,1745)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1973 - 5 AZR 105/73 (https://dejure.org/1973,1745)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 (https://dejure.org/1973,1745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung - Übertragbarkeit - Urlaub - Abbedingung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1856
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73
    vom 14. Februar 1973 - 4 AZR 176/72 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung,.
  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

    Auszug aus BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73
    Venn langdauernde Arbeitsunfähigkeit di< Verwirklichung des Urlaubs im Kalenderjahr und im Dreimonatszeitraum des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verhindert, geht der Urlaub zwar ohne zeitliche Be Schränkung auf das nächste Kalenderjahr über (BAG 22, 211 = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 10.02.1966 - 5 AZR 408/65

    Kuraufenthalte - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Beurlaubungen für

    Auszug aus BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73
    Das ergibt sich schon aus der Systematik des Gesetzes, das die Urlaubsübertragung in einer von den Grundsatzvorschriften getrennten Norm regelt (Boldt-Röhsler, erst für einer Zeitraum nach Ablauf des Übertragungsjahres. Ein solches Urlaubsverlangen ist nicht begründet, selbst wenn man die Beschränkung des ÜbertragungsZeitraumes auf fünf Monate des Böigejahres als zu eng und unzulässigen mittelbaren Eingriff in die Grundsatzvorschriften des Gesetzes (vgl. hier zu BAG 18, 129 ff. = AP Nr. 1 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) ansehen wollte.
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Das Bedürfnis nach urlaubsgemäßer Erholung verringert sich auch, je mehr sich der zeitliche Abstand zum Entstehungsjahr des Urlaubs vergrößert (vgl. BAG 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Nr. 15) .
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Sowohl der Sechste als auch der Achte Senat haben nach der ersten Rechtsprechungswende im Jahr 1982, als der Sechste Senat abweichend von der vorangegangenen Rspr. des Fünften Senats den Verfall des Urlaubs(-abgeltungs)anspruchs bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums angenommen hatte, keine Anknüpfung der Tarifvertragsparteien an die aufgegebene Rspr. diskutiert (vgl. beispielhaft BAG 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - zu I 2 und II der Gründe mwN, BAGE 53, 304; zu der durch das Urteil des Sechsten Senats vom 13. Mai 1982 [- 6 AZR 360/80 - zu II 2 bis 4 der Gründe, BAGE 39, 53] aufgegebenen Rspr. des Fünften Senats für den gesetzlichen Urlaub grundlegend 13. November 1969 - 5 AZR 82/69 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 211; fortgeführt von der Entscheidung vom 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Nr. 15, die den Verfall übergesetzlichen tariflichen Urlaubs auch bei Arbeitsunfähigkeit für unbedenklich hielt).

    Damit machten die Tarifvertragsparteien von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch, den ihnen die Rspr. des Fünften Senats 1973 auch in Fällen der Arbeitsunfähigkeit für übergesetzliche tarifliche Urlaubs(-abgeltungs)ansprüche eröffnet hatte (vgl. zu § 47 Abs. 7 BAT 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Nr. 15).

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Hier vollziehe sich nicht i. S. des § 7 Abs. 3 BUrlG eine Übertragung des Urlaubs auf das erste Vierteljahr des Nachjahres, sondern kraft der gegebenen Umstände unvermeidbar und automatisch der Übergang des Urlaubs auf einen späteren Zeitraum (ebenso im Grundsatz BAG AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung: "infolge Arbeitsunfähigkeit erzwungener Übergang des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr").
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage einer mehrfachen Übertragung in seiner älteren Rechtsprechung niemals ausgeschlossen (BAG Urteile vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 22, 211 = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Dies gelte auch für den Fall, daß lang andauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die zeitgerechte Durchführung des Urlaubs verhindere (BAG vom 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 24.09.1981 - 6 AZR 659/78
    Urlaub, der nicht innerhalb der genannten Fristen schriftlich geltend gemacht ist, verfällt." Ein Tarifvertrag kann von der Vorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG abweichen (Dersch-Neumann, BUrlG, 5. Auf1., § 7 Anm. 75; BAG AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung özu § 47 Abs. 7 BAT in der hier maßgeblichen Fassung]).

    Der Ablauf des Urlaubsjahres bedingt nicht die Unmöglichkeit der Freizeitgewährung, solange der Arbeitnehmer nicht gleichzeitig mit dem Ende des Urlaubsjahres aus scheidet (Dersch-Neumann, aaO, § 7 Anm. 107; BAG AP Nr. 9 und 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung) .

  • LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12

    Verfall von Urlaubsansprüchen nach § 11 MTV Bäckerhandwerk

    Ebenso sieht es seit jeher das BAG (BAG vom 21. Juli 1973, 5 AZR 105/73, AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 Sa 1712/12

    Urlaub - Übertragung; Urlaub - Übertragung

    Im Gegensatz zu seiner heutigen Rechtsprechung nahm das Bundesarbeitsgericht seinerzeit jedoch an, dass der Urlaub nicht bereits mit dem Ablauf des Übertragungszeitraums von § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG verfällt, sondern auf das gesamte Folgejahr übertragen wird, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub auf Grund einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit nicht in Anspruch nehmen konnte ( BAG 13. November 1969 a. a. O, zu 2; 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 3 ).
  • LAG Hessen, 06.04.1987 - 11 Sa 873/86

    Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht