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   BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77   

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BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77 (https://dejure.org/1978,889)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1978 - 5 AZR 116/77 (https://dejure.org/1978,889)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 (https://dejure.org/1978,889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt - Bruttolohn - Nachtzuschläge - Absinken des Nettolohnes - Steuerrechtliche Behandlung - Steuerfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG (1975) § 3b Abs. 2; LFZG § 2 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1166
  • DB 1978, 1652
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.01.1973 - 2 AZR 69/72

    Arbeitsgerichtsprozeß - Nichtzahlungsansprüche - Verschiedene Streitgegenstände -

    Auszug aus BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77
    Die Möglichkeit, Revision einzulegen, soll damit weiter eingeschränkt werden (BAG 25, 18 [22] = AP Hr. 23 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision [zu c der Gründe]).
  • BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 203/68

    Arbeitsentgelt - Freistellung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77
    c) Dem steht auch nicht die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1952) zur Präge, wie im Pall eines freigestellten Betriebsratsmitglieds zu verfahren ist, entgegen.
  • BFH, 14.06.1967 - VI R 226/66

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von einem Fluglotsen gewährte

    Auszug aus BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77
    Pür den hier maßgebenden Zeitraum folgt das aus § 3 b Abs. 2 EStG 1975 (in der Passung vom 5® September 1974- - BGBl. I, 2165; zum früheren § 34 a EStG vgl. BPH Urteil vom 14. Juni 1967 - VI R 226/66 - BStBl. 1967 III 609 [610]).
  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Auszug aus BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77
    Balls ein Nettolohn vereinbart werden soll, muß dies unmißverständlich deutlich gemacht wer den (vgl. BAG 15, 168 [172] = AP Nr. 15 zu § 670 BGB [zu 4- der Gründe] für Sachbezüge; BAG AP Nr. 19 zu § 670 BGB [zu 2 der Gründe] zum Ball einer Auslösung).
  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 89/08

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Im Übrigen kommt es für die Bemessung des fortzahlungspflichtigen Entgelts nicht darauf an, ob und in welcher Höhe das Arbeitsentgelt oder Teile davon steuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei sind (Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 780/96 - zu 2 der Gründe; 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP LohnFG § 2 Nr. 9).
  • LAG Hessen, 24.10.2007 - 6 Sa 175/07

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umfasst auch Feiertagszuschläge

    Unter Entgelt im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG versteht man dementsprechend den Bruttoverdienst des Arbeitnehmers, soweit er ihn aufgrund des Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für seine Arbeit erhält (vgl. BAG, Urteil vom 11.01.1978 - 5 AZR 829/76 - AP Nr. 7 zu § 2 LFZG und BAG, Urteil vom 31.05.1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LFZG).

    Dabei wird bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - deutlich, dass der Hinweis der Beklagten auf eine auch für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verbindliche Definition des Arbeitsentgelts in §§ 14, 17 Abs. 1 Ziffer 1 SGB IV i. V. m. § 1 Arbeitsentgeltverordnung nicht zutreffend ist.

  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    Die steuerrechtliche Handhabung ist aber für das Schadensrecht nicht maßgebend (vgl. auch BAG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LFZG).
  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82

    Anspruch auf Feiertagslohn, der in einer Kurzarbeitsperiode anfiel, ohne Abzug

    In diesem Sinne haben auch der Fünfte und Sechste Senat vergleichbare Streitfragen entschieden (vgl. für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG, zu I 1 der Gründe; für die Entgeltzahlung an freigestellte Betriebsratsmitglieder: BAG 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgaben von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 07.07.2000 - 12 Sa 331/00

    Höhe eines Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankheitsfall ; Begriff der

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  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83

    Arbeitsentgelt: Kein Anspruch auf steuerfreie Lohnzuschläge nach Freistellung als

    Wollen die Parteien des Arbeitsvertrags hiervon abweichen und dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung netto auszahlen mit der Folge, daß der Arbeitgeber auf diesen Nettobetrag Lohn- und Kirchensteuer aufzustocken und diese zusätzlichen Beträge an die zuständigen Stellen abzuführen hat, muß dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden (BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB ; BAG Urteile vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB und vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG ).
  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 622/82

    Anspruch auf einen in einer Kurzarbeitsperiode angefallenen Feiertagslohn ohne

    In diesem Sinne haben auch der Fünfte und Sechste Senat vergleichbare Streitfragen entschieden (vgl. für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG, zu I 1 der Gründe; für die Entgeltzahlung an freigestellte Betriebsratsmitglieder BAG 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgabe von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 85/95

    Entgeltfortzahlung: Einsatzprämie eines Berufsfußballspielers als Bestandteil des

    Die im Krankheitsfall fortzuzahlende Vergütung ist das regelmäßige Arbeitsentgelt (BAG Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG ; Schmitt, Lohnfortzahlungsgesetz und Bestimmungen zur Gehaltsfortzahlung (1992), § 2 LFZG Rdn. 23).
  • LAG Hamm, 16.11.1998 - 18 Sa 1581/97

    Voraussetzungen der Abrechnung von Spesen und Lohnzuschlägen; Vergleich der

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2019 - L 9 R 220/16
    Nach dem Lohnausfallprinzip unterfallen der Entgeltfortzahlung auch die regelmäßig gezahlten Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (s. BAG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77; Urteil vom 1. Dezember 2004 - 5 AZR 68/04, juris Rn. 24 und 25; Urteil vom 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00, juris Rn. 79-81).
  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 520/83

    Voraussetzungen des Lohnsteuerabzugs für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und

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