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   BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05   

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https://dejure.org/2005,17295
BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05 (https://dejure.org/2005,17295)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 5 AZR 141/05 (https://dejure.org/2005,17295)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 5 AZR 141/05 (https://dejure.org/2005,17295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weitergabe einer Tariflohnerhöhung wegen dynamischer Verweisung auf den Vergütungstarifvertrag; Teilweise Unzulässigkeit der Revision mangels ausreichender Begründung; Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitsvertrages im Hinblick auf das Vorliegen einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe mwN).

    Diese Regelung gibt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz wieder, der schon vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auch im Arbeitsrecht Geltung besaß (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 c der Gründe).

    Danach kann sich der Beklagte nicht darauf berufen, die von ihm verwendeten Formularverträge seien hinsichtlich der Verweisung auf die tarifliche Vergütung unklar und deshalb sei davon auszugehen, die Vergütung richte sich allein nach dem bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltenden Tarifgehalt (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - aaO).

    Die Formulierung "Der Arbeitnehmer wird eingereiht in" eine bestimmte Vergütungsgruppe/Stufe in Verbindung mit der Benennung eines bestimmten Zahlbetrags kann mangels einer entgegenstehenden Bestimmung eine Verweisung auf das jeweilige Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe darstellen (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 a der Gründe; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343, zu III 1 b bb der Gründe mwN; 13. November 2002 - 4 AZR 64/02 - BAGE 103, 346, 350, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 622/03

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    cc) Der Beklagte beruft sich ohne Erfolg auf das Senatsurteil vom 3. November 2004 (- 5 AZR 622/03 - AP BGB § 611 Lohnanspruch Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 4).

    Diese bezeichnen allerdings nur die Höhe der aktuellen Vergütung, ein Erklärungswert über Ansprüche auf künftige Lohnerhöhungen kommt ihnen nicht zu (3. November 2004 - 5 AZR 622/03 - aaO, zu II 2 der Gründe).

    Ebenso ergibt sich nichts aus der Senatsrechtsprechung zur Bedeutung von regelmäßigen Lohnerhöhungen entsprechend den tariflichen Lohnerhöhungen (3. November 2004 - 5 AZR 622/03 - aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Dem steht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2003 (- 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284) nicht entgegen.

    Der Vierte Senat hat hier eine Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede ausgelegt und dabei Zweifel als nicht berechtigt bezeichnet (19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - aaO S. 289 f., zu I 2 d bb der Gründe).

  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Keine der Auslegungen verdient den klaren Vorzug (vgl. BGH 3. Juli 2002 - XII ZR 327/00 - NJW 2002, 3232, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Demnach ist eine zeitdynamische Verweisung anzunehmen, denn in der Regel wird die Vergütung in Entgelttarifverträgen für den Arbeitnehmer verbessert und nicht verschlechtert (vgl. BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 -, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 140/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Der Antrag ist zulässig (vgl. Senat 9. November 2005 - 5 AZR 140/05 - in Sachen D ./. G) und begründet, wie sich aus den Ausführungen zu oben III ergibt.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Gemeint sein kann aber auch die bloße Zuordnung zu einer tariflichen Gehaltsgruppe, ohne dass damit etwas zur Frage der dynamischen Anpassung an die jeweilige tarifliche Gehaltsentwicklung ausgesagt wird (vgl. Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 -, zu III 2 der Gründe, zur entsprechenden Auslegung eines Arbeitsvertrags durch das Berufungsgericht).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 64/02

    Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05
    Die Formulierung "Der Arbeitnehmer wird eingereiht in" eine bestimmte Vergütungsgruppe/Stufe in Verbindung mit der Benennung eines bestimmten Zahlbetrags kann mangels einer entgegenstehenden Bestimmung eine Verweisung auf das jeweilige Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe darstellen (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 a der Gründe; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343, zu III 1 b bb der Gründe mwN; 13. November 2002 - 4 AZR 64/02 - BAGE 103, 346, 350, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

  • LAG Köln, 28.01.2005 - 4 (11) Sa 1222/04
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

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