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   BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85   

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BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 (https://dejure.org/1986,1209)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 (https://dejure.org/1986,1209)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 (https://dejure.org/1986,1209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Ausbildungskosten für die Teilnahme an einem Sparkassenfachlehrgang - Beeinträchtigung des Grundrechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes - Zumutbarkeit der Erstattungspflicht des Arbeitnehmers - Zusammenrechnung der Bindungsdauer mehrerer Lehrgänge - ...

  • bag-urteil.com

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch des AG auf Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AN vor Ablauf des Bindungszeitraums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 741
  • DB 1986, 2135
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Hierzu hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß eine Lehrgangsdauer unter 12 Monaten im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre rechtfertige; etwas anderes könne nur dann anzunehmen sein, wenn durch die Lehrgangsteilnahme eine besonders hohe Qualifikation und damit verbunden überdurchschnittlich große Vorteile für den Arbeitnehmer entstünden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe und BAG 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und auch dessen Abwicklung an (vgl. insoweit ausdrücklich BAG 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe mit weiteren Nachweisen).

    Soweit in der Rechtsprechung und im Schrifttum zu der Frage Stellung genommen wird, ob eine jährlich um 1/3 verminderte Rückzahlungsverpflichtung angemessen ist, wird das problemlos anerkannt (Fauth, DB 1965, 1478, 1482 (III 2 d); Pleyer in Anm. zu AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - Bl. 278).

  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82

    Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Hierzu hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß eine Lehrgangsdauer unter 12 Monaten im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre rechtfertige; etwas anderes könne nur dann anzunehmen sein, wenn durch die Lehrgangsteilnahme eine besonders hohe Qualifikation und damit verbunden überdurchschnittlich große Vorteile für den Arbeitnehmer entstünden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe und BAG 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können allerdings Vereinbarungen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten, die eine unsachgerechte Kündigungsbeschränkung enthalten und gegen Art. 12 GG verstoßen, auf ein vertraglich angemessenes Maß zurückgeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 GG, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 4 a (1) der Gründe; BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, daß eine hohe Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers dadurch gemildert werden kann, daß sich diese nach bestimmten Zeitabschnitten innerhalb des Bindungszeitraumes zeitanteilig verringert (vgl. insoweit schon BAG 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, unter II 4 b aa der Gründe).

  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 362/78

    Unzumutbarkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.01.1963 - 5 AZR 100/62

    Verfassungsmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln bezüglich Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können allerdings Vereinbarungen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten, die eine unsachgerechte Kündigungsbeschränkung enthalten und gegen Art. 12 GG verstoßen, auf ein vertraglich angemessenes Maß zurückgeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 GG, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 4 a (1) der Gründe; BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.06.1984 - VI ZR 279/82

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen des

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
    Ebenso hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - eine um jährlich 1/3 verminderte Rückzahlungspflicht der Ausbildungskosten im Rahmen einer dreijährigen Bindungsdauer als gerechtfertigt angesehen (WM 1984, 1130 und 1131 - auszugsweise auch veröffentlicht in DB 1984, 2456 und ebenso in NZA 1984, 290).
  • BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74

    Ausbildungsbeihilfen - Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten -

    Auszug aus BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können allerdings Vereinbarungen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten, die eine unsachgerechte Kündigungsbeschränkung enthalten und gegen Art. 12 GG verstoßen, auf ein vertraglich angemessenes Maß zurückgeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 GG, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 4 a (1) der Gründe; BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11

    Rückforderung von Fort- und Weiterbildungskosten; unangemessene Benachteili-gung;

    Dazu gehört neben dem Umfang der Fortbildung und deren Dauer auch die Höhe des Rückzahlungsbetrags und dessen Abwicklung (BAG 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741; Düwell/Ebeling, DB 2008, 406, 409).

    Rechtsunwirksam kann eine Klausel unter Berücksichtigung des "Wie" (vgl. Düwell/Ebeling, DB 2008, 406) der Klausel insbesondere dann sein, wenn eine ratierliche Kürzung der Rückzahlungsschuld fehlt (vgl. BAG 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741; 29.06.1962 - 1 AZR 343/61 - AP GG Art. 12 GG Nr. 25; Düwell/Ebeling, DB 2008, 406).

    Das Arbeitsgericht hat in Übereinstimmung mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741) angenommen, bei einer zulässigen Gesamtbindungsdauer von drei Jahren sei eine ratierliche Kürzung von einem Drittel der angefallenen Fortbildungskosten pro Jahr nicht zu beanstanden.

    Es ist kein überzeugender Einwand, eine ausdifferenziertere Staffelung sei schon deshalb nicht nötig, weil ein Arbeitnehmer auch bei einer auf monatliche Zeiträume abstellenden Ratierlichkeit einwenden könnte, eine auf noch kürzere Zeiträume abstellende Verringerung der Rückzahlungspflicht könne für ihn im Einzelfall noch vorteilhafter sein (so aber BAG 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741 a.E.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2015 - 8 Sa 561/14

    Rückforderung von Weiterbildungskosten - unangemessene Benachteiligung

    (1) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht eine Rückzahlungsvereinbarung mit einer sich jährlich und nicht monatlich verringernden Rückzahlungspflicht im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien anerkannt (BAG 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - Rn. 23, juris).
  • LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93

    Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe - Ausschlußgründe / Beweisverwertungsverbot

    Insoweit ist zu berücksichtigen, daß eine hohe Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers dadurch gemildert werden kann, daß auch diese nach bestimmten Zeitabschnitten innerhalb des Bindungszeitraums anteilig verringert (vgl. BAG, AP Nr. 25 zu Art. 12 GG ; BAG, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Allerdings können Vereinbarungen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten, die eine unsachgerechte Kündigungsbeschränkung enthalten und gegen Art. 12 GG verstoßen, auf ein vertraglich angemessenes Maß zurückgeführt werden (vgl. BAG, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 16 Sa 24/13

    Fortbildungskosten - Rückzahlung nach beendetem Arbeitsverhältnis

    Dass diese jahresbezogen sei, stehe ihrer Wirksamkeit nicht entgegen (BAG 23.04.1986, NZA 1986, 741; ErfK/Preis, aaO, Rn. 443).

    Die Rückzahlungsvereinbarung scheitert auch nicht daran, dass die Rückzahlungspflicht nicht monatlich sondern jährlich ratierlich abgebaut wird (BAG 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - ErfK/Preis, aaO, § 611 BGB, Rn. 443).

  • BFH, 14.12.1990 - III R 92/88

    Fortbildungskosten für im Betrieb mitarbeitende Kinder

    Solche Rückzahlungsklauseln werden von der Rechtsprechung des BAG und des Bundesgerichtshofs (BGH) als grundsätzlich zulässig angesehen (BGH-Urteil vom 5. Juni 1984 VI ZR 279/82, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP - zu § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - "Ausbildungsbeihilfe" Nr. 11; BAG-Urteil vom 23. April 1986 5 AZR 159/85, AP zu § 611 BGB "Ausbildungsbeihilfe" Nr. 10).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07

    Rückzahlungsabreden für Aus- und Fortbildungskosten - unangemessene

    Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 6, zu 11 und 111 der Gründe = Rn., 26 ft; BAG 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = NZA 1984, 288, zu 11.3 der Gründe = Rn, 20; BAG 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = NZA 1986, 741, zu 11.,1 der Gründe = Rn. 16 ff) und bei einer mehr als zweijährigen Dauer von fünf Jahren.
  • LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13

    Rückzahlung von Bildungskosten

    Zwar mag dies in einzelvertraglich vereinbarten Rückzahlungsklauseln problematisch sein (vgl. LAG Hamm 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; aA BAG 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741) Doch ist es arbeitsgerichtlich anerkannt, dass jedenfalls die Tarifvertragsparteien die Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit nicht überschreiten, sehen sie eine vergröbernde, auf eine Drittelung abstellende Regelung vor (vgl. BAG 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • ArbG Bielefeld, 24.09.2003 - 4 Ca 3784/02

    Arbeitsrecht - Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • LAG Hessen, 27.04.1987 - 14 Sa 647/86

    Rückrechnung von Ausbildungskosten

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2008 - 5 Sa 203/08

    Fortbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsklausel, Bindungsdauer,

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92

    Anspruch gegen einen Co-Piloten auf Rückzahlung von Ausbildungskosten -

  • ArbG Herne, 16.08.2011 - 2 Ca 1419/11

    Wirksamkeit einer Rückzahlungsverpflichtung für Fortbildungskosten und Vorliegen

  • LAG Hamm, 10.01.1995 - 7 Sa 1720/94
  • BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 545/89

    Anspruch auf Rückzahlung von Schulungskosten - Anspruch auf Rückzahlung von

  • LAG Köln, 15.03.1995 - 8 Sa 1398/94

    Weiterbildungskosten: Rückzahlung in Raten - Arzt für Arbeitsmedizin

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 3/00

    Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten; Dauer der zulässigen Bindung bei einer

  • LAG Hamm, 05.04.2023 - 2 Sa 109/22

    Rückzahlung Arbeitgeberdarlehen - Ausschlussfrist

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