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   BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93   

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https://dejure.org/1994,523
BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93 (https://dejure.org/1994,523)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 5 AZR 169/93 (https://dejure.org/1994,523)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 (https://dejure.org/1994,523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Statusklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Statusklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Statusklage, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 190
  • BB 1994, 2212
  • DB 1995, 834
  • JR 1995, 264
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht -

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).

    Gründe der Prozeßökonomie sprechen bei bestimmten Fallegestaltungen jedoch gegen die Annahme, nur für den weitestgehenden, alle Streitpunkte umfassenden Antrag könne ein Feststellungsinteresse bestehen (vgl. Mayer-Maly, Anm. zu AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Gründe der Prozeßökonomie sprechen auch in einem solchen Fall dafür, den Statusprozeß nicht mit weiteren Streitfragen zu belasten (Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).

    Nur bei positivem Ausgang dieses Verfahrens kommt es auf die weiteren Streitpunkte zwischen den Parteien an (vgl. auch schon BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe).

    Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 41, 247, 250 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe), und zwar sofort, und nicht erst in ferner Zukunft.

  • BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75

    Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Die Statusfrage ist die Grundfrage solcher Rechtsstreite; es ist möglich, sie vorab zur gerichtlichen Entscheidung zu stellen (BAG Urteil vom 2. Juni 1976 - 5 AZR 131/75 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 445/74

    Arbeitnehmerstatus eines bei einer Fernsehanstalt als "freier Mitarbeiter"

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).
  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 113/92

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Zwar ist ein auf das Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtete Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der begehrten Feststellung Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO = NZA 1993, 475).
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 162/74

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter des fremdsprachlichen Dienstes einer

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter

    Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).
  • BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78

    Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter -

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO, zu III 2 der Gründe) aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit das Interesse an einer auf das Grundverhältnis zwischen den Beteiligten beschränkten Feststellung zu bejahen ist, auch wenn die Möglichkeit besteht, daß aus diesem Grundverhältnis dann weitere Streitfragen erwachsen.
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Die Klägerin hat eine gegenwärtige Gefährdung von aus dem Arbeitsverhältnis folgenden Rechtsansprüchen nicht darzulegen (vgl. nur BAG 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 26, zu III der Gründe).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977).
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