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   BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10   

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https://dejure.org/2011,5720
BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10 (https://dejure.org/2011,5720)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2011 - 5 AZR 181/10 (https://dejure.org/2011,5720)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 (https://dejure.org/2011,5720)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • openjur.de

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 6 Abs 1 TVöD-K, § 6 Abs 2 TVöD-K
    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 6 Abs 1 TVöD-K, § 6 Abs 2 TVöD-K
    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bezeichnung des Streitgegenstands bei Feststellungsklagen; Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • rewis.io

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Streitgegenstands bei Feststellungsklagen; Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umziehen und Desinfizieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1247
  • BB 2011, 2495
  • DB 2011, 19
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10
    Auch wenn das Bestehen oder der Umfang eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird, muss zuverlässig erkennbar sein, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10
    Diese Bestimmung ist auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 187 = EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 2) .
  • ArbG Stuttgart, 28.04.2008 - 2 Ca 6062/07
    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10
    Insofern wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. April 2008 - 2 Ca 6062/07 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2010 - 3 Sa 24/08

    Vergütungspflicht für Umkleidezeiten und Zeiten der Händedesinfektion als Vor-

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2010 - 3 Sa 24/08 - im Umfang der Klagestattgabe aufgehoben.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Er bezeichnet den Streitgegenstand so genau, dass zuverlässig erkennbar ist, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Feststellungsantrags, vgl. BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10, EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    a) § 612 Abs. 1 BGB bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sondern auch dann die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Vergütung, wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers quantitativ mehr arbeitet als von der Vergütungsabrede erfasst (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 17; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 17, BAGE 151, 180) und damit Leistungen erbringt, die durch die vereinbarte Vergütung nicht entgolten sind, und weder einzel- noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (st. Rspr., BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe; 6. Dezember 2006 - 5 AZR 737/05 - Rn. 16; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    § 612 Abs. 1 BGB bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sondern auch dann die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf die Vergütung, wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers quantitativ mehr arbeitet als von der Vergütungsabrede erfasst (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 17 mwN) .
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