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   BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97   

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BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97 (https://dejure.org/1998,2310)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97 (https://dejure.org/1998,2310)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 (https://dejure.org/1998,2310)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1275
  • BB 1998, 1800
  • DB 1998, 2276
  • afp 1998, 652
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 347 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B I der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind diese Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - BAGE 76, 21, 27 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk, unter B II der Gründe; BAG Urteil vom 30. November 1994, aaO).

    Ein Arbeitsverhältnis kann auch dann vorliegen, wenn der Mitarbeiter zwar an dem Programm gestalterisch mitwirkt, dabei jedoch weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegt, ihm also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt (BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 352 f. = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B II 2 b (3) der Gründe).

  • LAG Köln, 30.01.1997 - 5 Sa 1233/96

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 1233/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Januar 1997 - 5 Sa 1233/96 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Das Schweigen steht jedoch dann einer Willenserklärung gleich, wenn der Schweigende nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verpflichtet gewesen wäre, einen abweichenden Willen zu äußern (BGH Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 200/88 - NJW 1990, 1601).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Er unterliegt in der Revisionsinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung, nämlich darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfG Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - BVerfGE 59, 231, 260 ff, 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfGE 64, 256, 260).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfG Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - BVerfGE 59, 231, 260 ff, 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfGE 64, 256, 260).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind diese Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - BAGE 76, 21, 27 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk, unter B II der Gründe; BAG Urteil vom 30. November 1994, aaO).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Darüber hinaus muss der Reporter über ein breites Fachwissen hinsichtlich der dargebotenen Sportart und der jeweiligen Akteure verfügen, um reaktionsschnell das aktuelle Sportgeschehen schildern zu können (vgl. Senat 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu III 1 der Gründe).

    Dies gilt selbst dann, wenn man zu seinen Gunsten davon ausgeht, dass die Beklagte die Interviewpartner und bestimmte Fragen vorschrieb (vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu III 1 der Gründe).

    Insofern stellt die Einteilung eines Mitarbeiters in Dienstpläne ohne vorherige Absprache ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe; 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Es ist ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96; BAGE 78, 343).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Dementsprechend ist es ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69; BAGE 78, 343).
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Gleiches will das BAG offensichtlich mit der häufig verwandten Formulierung ausdrücken, der jeweilige Vertragsinhalt ergebe sich sowohl aus den getroffenen Vereinbarungen wie auch aus der praktischen Durchführung (z.B. Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, a.a.O.; Urt. vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97), denn das in diesem Zusammenhang erkennbar angesprochene, der ausdrücklichen Abrede entgegen gesetzte Institut ist das der konkludenten Einigung - und nicht etwa das eines bloß faktischen Verhaltens.
  • LAG Brandenburg, 03.12.1999 - 4 Sa 644/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

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  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Gleiches will das BAG offensichtlich mit der häufig verwandten Formulierung ausdrücken, der jeweilige Vertragsinhalt ergebe sich sowohl aus den getroffenen Vereinbarungen wie auch aus der praktischen Durchführung (z.B. Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, a.a.O.; Urt. vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97), denn das in diesem Zusammenhang erkennbar angesprochene, der ausdrücklichen Abrede entgegen gesetzte Institut ist das der konkludenten Einigung - und nicht etwa das eines bloß faktischen Verhaltens.
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Schweigen im Rechtsverkehr kann nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen der Schweigende nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zum Ausspruch eines abweichenden Willens verpflichtet gewesen wäre, als rechtsgeschäftliche Erklärung zu verstehen sein (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 zu III 2 b der Gründe).
  • LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99

    Kundenschutzklausel; Wettbewerbsabrede; Arbeitnehmerähnliche Personen

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  • LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01

    Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche;

    Die formelle Handhabung der Parteien tritt demgegenüber in den Hintergrund (BAG NZA 1995, 622; NZA 1998, 1275; NZA 2000, 1102).
  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge -

    Nicht programmgestaltende, aber rundfunk- und fernsehtypische Mitarbeit an Sendungen lässt sich in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen (vgl. BAG v. 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 -, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 73; 20.07.1994 - 5 AZR 170/93; 30.11.1994 - 5 AZR 704/93, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 74; 22.04.1998 - 5 AZR 191/97); programmgestaltende Mitarbeit kann dagegen sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Rahmen freier Mitarbeiterverhältnisse erfolgen (BAG v. 22.04.1998 - 5 AZR 342/97).
  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
  • OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95

    Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei

  • LAG Hamburg, 09.09.1998 - 8 Sa 118/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Abgrenzung Arbeitnehmer/Freier Mitarbeiter;

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