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   BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72   

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https://dejure.org/1972,219
BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72 (https://dejure.org/1972,219)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1972 - 5 AZR 198/72 (https://dejure.org/1972,219)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 (https://dejure.org/1972,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AZO § 12 Abs. 2; BGB § 249

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1972, 2404
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72
    mehr in Natur gewährt werden kann, hierfür ein geldlicher Ausgleich zu gewähren ist» Das ist auch dort anerkannt worden, wo ausdrückliche gesetzliche Abgeltungsregelungen fehlen (vglo Uc a» BAG 3, 60 = AP Nr» 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; ferner BAG 7? 178 = AP Nr» 10 zu § 1 HausarbfagsG Nordrho-Westfalen)o Der Rechtsgedanke dieser Entscheidungen kann aber auf den vorliegenden Pall nicht übertragen wor dene Denn hier handelt es sich nicht um den geldlichen Aus gleich für eine zu bezahlende, sondern für eine nicht bezahlte Preizeito Ein Freizeitanspruch dieser Art kann in der Regel nicht durch Geld abgegolten werden, es sei denn, daß dies einzel- oder tarifvertraglich besonders vereinbart würde Insbesondere für die nicht zu bezahlenden Pausenzerü"on der AZO erscheint eine solche Auffassung gebotene Denn wenn die gewährte Freizeit unbezahlt bliebe, die nichtgewährte Freizeit jedoch nachträglich zu vergüten wäre, so wäre der Anreiz für die Arbeitnehmer groß, auf die unbezahlte Freizeit zugunsten der geldlichen Abfindung zu verzichten» Der Schutzzweck des § 12 Ab So 2 AZO würde dadurch erheblich, in Mitleidenschaft gesogen werden» Die genannte Vorschrift will aber den Arbeitnehmer zwingen - u cU 0 auch gegen seinen Willen ~, bestimmte Ruhepausen einsuhaltenc.
  • BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67

    Freizeiteinbuße - Vermögensschaden

    Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72
    BGB dar; dies hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang im Urteil BAG 20, 48 ffc = AP Nrc 7 zu § 249 BGB ausgesprochene Es handelt sich um einen immateriellen Schaden, für den nach § 253 BGB keine Entschädigung gewährt wird.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    (3) Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob eine "spontan" gewährte Ruhepause, in der der Arbeitnehmer weder arbeiten noch sich zur Arbeit bereit halten muss, den gesetzlichen Anforderungen genügt und allein ein Verstoß gegen das Erfordernis des im Voraus Feststehens überhaupt zu einer Vergütungspflicht des Arbeitgebers führt oder die Gewährung (nur) nicht im Voraus feststehender Ruhepausen ebenso wie die Gewährung zu kurzer Ruhepausen (hierzu BAG 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 -) einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn Arbeitnehmer durch die Nichteinhaltung des § 4 Satz 1 ArbZG einen Schaden an der Gesundheit erleiden.
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    (3) Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob eine "spontan" gewährte Ruhepause, in der der Arbeitnehmer weder arbeiten noch sich zur Arbeit bereit halten muss, den gesetzlichen Anforderungen genügt und allein ein Verstoß gegen das Erfordernis des im Voraus Feststehens überhaupt zu einer Vergütungspflicht des Arbeitgebers führt oder die Gewährung (nur) nicht im Voraus feststehender Ruhepausen ebenso wie die Gewährung zu kurzer Ruhepausen (hierzu BAG 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 -) einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn Arbeitnehmer durch die Nichteinhaltung des § 4 Satz 1 ArbZG einen Schaden an der Gesundheit erleiden.
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Dieser Verlust stellt als solcher keinen Schaden iSd. §§ 249 ff. BGB dar (BAG 24. August 1967 - 5 AZR 59/67 - BAGE 20, 48, 52; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1, zu 3 a der Gründe; BGH 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28, 32; 13. Juli 1993 - III ZR 116/92 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Notfalldienst 2; MünchKommBGB/Oetker Bd. 2a § 249 Rn. 88 ff.).
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