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   BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 200/92   

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https://dejure.org/1993,8406
BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 200/92 (https://dejure.org/1993,8406)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1993 - 5 AZR 200/92 (https://dejure.org/1993,8406)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 5 AZR 200/92 (https://dejure.org/1993,8406)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 200/92
    I. Das Landesarbeitsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgegangen, daß dem Arbeitnehmer ein Anspruch darauf zusteht, eine zu Unrecht erteilte schriftliche Abmahnung aus den Personalakten zu entfernen (BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m.w.N. und zuletzt Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AiB 1993, 57).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 200/92
    I. Das Landesarbeitsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgegangen, daß dem Arbeitnehmer ein Anspruch darauf zusteht, eine zu Unrecht erteilte schriftliche Abmahnung aus den Personalakten zu entfernen (BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m.w.N. und zuletzt Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AiB 1993, 57).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 200/92
    Als Betriebsfrieden ist dabei anzusehen die ungestörte betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter (vgl. BAGE 41, 150 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Einer kündigungsrelevanten Betriebsfriedensstörung muss ein dem Arbeitnehmer vorwerfbares Verhalten bzw. eine ihm vorwerfbare Pflichtverletzung vorausgehen (BAG 3. Februar 1993 - 5 AZR 200/92 - Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 Nr. 177).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Containersignatur -

    Als Betriebsfrieden ist dabei anzusehen die ungestörte betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter (BAG, Urteil vom 03. Februar 1993 - 5 AZR 200/92 -, juris, Rn. 20).
  • ArbG Aachen, 01.03.2022 - 4 Ca 583/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Vielzahl von Kündigungsgründen -

    Als Betriebsfrieden ist dabei die ungestörte betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter anzusehen (vgl. BAG, Urteil vom 03.02.1993 - 5 AZR 200/92 -, juris).
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