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   BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16   

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https://dejure.org/2016,50611
BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16 (https://dejure.org/2016,50611)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2016 - 5 AZR 226/16 (https://dejure.org/2016,50611)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 (https://dejure.org/2016,50611)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 1 TVG
    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG, § 2 MTV, § 2 Nr. 13 Satz 1 MTV, § 2 Abs. 1 ArbZG, § 11 Nr. 1 Satz 1 MTV, § 4 Abs. 3 TVG, § 362 Abs. 1 BGB, § 13 Nr. 1.2 MTV, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fahrtzeiten als Arbeitszeit; Vergütungspflichtige Fahrleistungen innerhalb der tariflichen Arbeitszeit; Auslegung von Tarifverträgen durch die Arbeitsgerichte

  • Betriebs-Berater

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • bag-urteil.com

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • rechtsportal.de

    TVG § 4 Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 1 ; ArbZG § 2 Abs. 1
    Fahrtzeiten als Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegezeitenvergütung - und ihre tarifvertragliche Regelung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 436
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16
    Durch das Anordnen der Fahrten macht der Arbeitgeber diese zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 17) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle getroffen werden (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18; vgl. auch EuGH 10. September 2015 - C-266/14 - [Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras] Rn. 47 ff.) .

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16
    Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (vgl. BAG 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 25; vgl. auch EuGH 10. September 2015 - C-266/14 - [Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras] Rn. 25) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle getroffen werden (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18; vgl. auch EuGH 10. September 2015 - C-266/14 - [Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras] Rn. 47 ff.) .

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16
    b) Besteht danach keine spezielle Regelung zur Zuordnung der streitgegenständlichen Fahrzeiten zur tariflichen Arbeitszeit und fehlt im Übrigen deren Definition, belegt dies, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff der Arbeitszeit mit der Bedeutung verwenden, die er im Arbeitszeitrecht gefunden hat ( vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 21, BAGE 143, 107) .

    a) § 611 Abs. 1 BGB knüpft die Vergütungspflicht des Arbeitgebers allein an die "Leistung der versprochenen Dienste", also an jede im Synallagma vom Arbeitgeber verlangte Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängt (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 25) .

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16
    Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (vgl. BAG 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 25; vgl. auch EuGH 10. September 2015 - C-266/14 - [Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras] Rn. 25) .

    a) § 611 Abs. 1 BGB knüpft die Vergütungspflicht des Arbeitgebers allein an die "Leistung der versprochenen Dienste", also an jede im Synallagma vom Arbeitgeber verlangte Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängt (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 25) .

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13

    Qualitative Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16
    Die Klage ist für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 - Rn. 19) .
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 1054/15

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle

    Auszug aus BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2016 - 6 Sa 1054/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Im streitgegenständlichen Umfang ist das Begehren als abschließende Gesamtklage (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 13 mwN) auf konkret bezifferte Rückzahlungsansprüche für die gesamte Dauer der Beschäftigung des Beklagten bei der Klägerin und bestimmte Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für den Zeitraum Dezember 2004 bis März 2009 gerichtet.
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrten der vorliegenden Art getroffen werden (zu Fahrten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle sh. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 23; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18; vgl. auch zu Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Umkleidezeiten getroffen werden (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 23 mwN) .
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