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   BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83   

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BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 (https://dejure.org/1985,1012)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 (https://dejure.org/1985,1012)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 (https://dejure.org/1985,1012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem Arbeitsunfall - Auswirkungen von Arbeitsunwilligkeit auf einen Lohnfortzahlungsanspruch trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Lohnfortzahlungsanspruch bei unentschuldigtem Fernbleiben von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LohnFG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Anzeige- und Nachweispflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2905 (Ls.)
  • NZA 1986, 193
  • BB 1986, 136
  • DB 1985, 2694
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.02.1972 - 5 AZR 330/71

    Fürsorgepflicht - Sonderurlaub - Unbezahlter Sonderurlaub - Erkrankung während

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83
    Das Lohnfortzahlungsgesetz will nur den Lohnanspruch aufrechterhalten, der allein durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit entfiele (vgl. statt vieler Urteil des Senats vom 10. Februar 1972 - 5 AZR 330/71 - AP Nr. 15 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83
    Der Arbeiter muß sämtliche anspruchsbegründenden Voraussetzungen eines Lohnfortzahlungsanspruchs darlegen und beweisen (vgl. BAG 28, 144, 146 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG, zu I 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, aaO, I § 1 Rz 224).
  • BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80

    Sonderurlaub - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83
    Danach entsteht ein Lohnfortzahlungsanspruch nur, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige und ausschließliche Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Lohnanspruchs bildet (allg. Ans., vgl. zuletzt BAG 43, 1, 2 f. = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe, m. w. N.; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I § 1 Rz 90).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    In jedem Fall verliert er seinen Entgeltfortzahlungsanspruch deshalb, weil dieser Anspruch voraussetzt, dass die Arbeitsunfähigkeit die einzige Ursache für die Nichtleistung der Arbeit ist (st. Rechtsprechung, vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10, zu II 3 a der Gründe; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375, zu I 3 a der Gründe mwN; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Vielmehr muß es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (BAG 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - BAGE 43, 1, 2 f.; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77, zu II 1 der Gründe; 17. Oktober 1990 - 5 AZR 10/90 - BAGE 66, 126, 132 f.; 15. Januar 1991 - 1 AZR 178/90 - BAGE 67, 50, 58 f.; 1. Oktober 1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 299, 300 f.).

    Diesen treffe dann eine erweiterte Darlegungslast für seine Rückkehr zur Vertragstreue (BAG 20. März 1985 aaO, zu II 2 b der Gründe; zustimmend Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge EFZG 5. Aufl. § 3 Rn. 64; Geyer/Knorr/Krasney Entgeltfortzahlung-Krankengeld-Mutterschaftsgeld Stand März 2002 § 3 EFZG Rn. 90; ErfK Dörner 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 41; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 3 Rn. 76; Marienhagen/Künzl EFZG § 3 Rn. 22 c; Müller/Berenz 3. Aufl. § 3 EFZG Rn. 32 aE; Vossen Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen Rn. 99; Worzalla/Süllwald 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 28 f.).

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach dieser Vorschrift (wie auch nach § 3 Abs. 1 EFZG) setzt voraus, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank war und dies die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruches war (BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08

    Ausschluss von Entgeltfortzahlungsansprüchen bei Arbeitsunwilligkeit

    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 25.05.1983 - 5 AZR 230/08 - = BAGE 43, 1, 2 f.; Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; Urteil vom 17.10.1999 - 5 AZR 10/90 = BAGE 66, 126, 132 f und Urteil vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 = BAGE 68, 299, 300 f.).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90

    Erziehungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit

    Auch in dem Verfahren AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG (Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 -) standen zwei Ursachen nebeneinander, nämlich zum einem die Arbeitsunwilligkeit des Arbeitnehmers, die für sich schon dazu führte, daß kein Vergütungsanspruch bestand.
  • BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

    Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks

    Die Arbeitsunfähigkeit muß die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein (BAGE 43, 1, 2 f. [BAG 25.05.1983 - 5 AZR 236/80] = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe, m. w. N. und BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 179/03

    Entgeltfortzahlung - unregelmäßige Samstagsarbeit

    Ist die Arbeitspflicht aus anderen Gründen aufgehoben, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch (vgl. zum LohnFG Senat 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - BAGE 46, 1; sowie zum EFZG 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und weitgehend übereinstimmender Auffassung im Schrifttum setzt der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsunfähigkeit voraus, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige und ausschließliche Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruchs bildet (vgl. BAGE 11, 19 = AP Nr. 27 zu § 63 HGB; Urteil vom 22. Juni 1961 - 5 AZR 236/60 - AP Nr. 4 zu § 133 c GewO; zuletzt Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe m. w. N.; ferner Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Neubearbeitung August 1987, § 1 Rz 19; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, Stand August 1987, L 332 f.).
  • LAG Hamm, 08.12.2004 - 18 Sa 1011/04

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsunwilligkeit, vorläufiges

    2. Ein Vergütungsanspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG entsteht aber nur, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige und ausschließliche Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Lohnanspruchs bildet (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 - NZA 1986, 193; BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 494/01 - AP Nr. 17 zu § 3 EFZG; BAG, Urteil vom 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 - ZTR 2004, 423).

    Erst wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit "gebummelt" hat und dann arbeitsunfähig krank geworden ist, muss er vortragen und erforderlichenfalls beweisen, dass er während der Zeit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit arbeitswillig war (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 - NZA 1986, 193).

  • LAG Köln, 27.01.2012 - 4 Sa 1248/11

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Darlegung der Arbeitswilligkeit

  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 116/88

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit und

  • LAG Hamm, 30.11.2005 - 18 Sa 598/05

    Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Erschütterung des Beweiswertes einer

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 558/87

    Lohnfortzahlung bei Kur und vorgeholter Arbeitszeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 165/12

    Entgeltfortzahlung und Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung -

  • LAG Berlin, 29.01.1991 - 10 Sa 97/90

    Arbeitskampf: Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
  • ArbG Düsseldorf, 29.06.1988 - 6 Ca 2606/88

    Sechswochenfrist; Gehaltsfortzahlung; Erkrankung; Arbeitsverhältnis

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.1987 - 8 (14) Sa 90/86

    Anspruch auf Lohnfortzahlung; Rechtmäßige Aussperrung; Arbeitsunfähig erkrankte

  • LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90

    Entgeltfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit während des Arbeitskampfs

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