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   BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15   

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https://dejure.org/2016,11275
BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15 (https://dejure.org/2016,11275)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2016 - 5 AZR 298/15 (https://dejure.org/2016,11275)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 298/15 (https://dejure.org/2016,11275)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsrecht: Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ambulante Kur - und die Entgeltfortzahlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben während einer ambulanten Kur nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung - Ambulante Kur - Urlaub - Arbeitsbefreiung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wellness ist keine Krankheit

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Reha ist nicht Urlaub: Entgeltfortzahlung bei ambulanter Kur?

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung während einer ambulant durchgeführten Kur

  • weka.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung nur bei Kur in Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Durchführung einer ambulanten Kur nicht ohne Weiteres gegeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung während einer ambulanten Rehamaßnahme (Kur) leisten?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 31.05.2016)

    Meist keine Lohnfortzahlung bei ambulanten Kuren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung: Ist eine Kur Urlaub?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung für Aufenthalt im Wellnesscenter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur - Ambulante Vorsorgekur muss in Einrichtung medzinischer Vorsorge durchgeführt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    EFZG § 3 Abs. 1 Satz 1
    Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 191
  • NJW 2016, 3195
  • MDR 2016, 1095
  • NZA 2016, 1028
  • BB 2016, 1907
  • BB 2016, 2044
  • JR 2018, 666
  • NZA-RR 2016, 572
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG aF verweist das Gesetz mit der Formulierung "Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" auf die Begriffsbestimmung in § 107 Abs. 2 SGB V (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 685/98 - zu I 2 b cc der Gründe, BAGE 93, 205) .

    Fehlt es schon an einem anderen Erfordernis des § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob im Streitfall ein Entgeltfortzahlungsanspruch auch deshalb ausscheidet, weil die Durchführung der ambulanten Kur - wie das beklagte Land vorbringt - die Lebensführung der Klägerin während ihres Aufenthalts auf der Insel L nicht maßgeblich gestaltet, sondern urlaubsähnlichen Charakter gehabt haben soll (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 685/98 - BAGE 93, 205; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 99 Rn. 9) .

  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 878/12

    Bezahlte Freistellung - Pflege erkrankter Kinder - TVöD

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15
    a) § 29 Abs. 1 TV-L benennt verschiedene Anlässe, die - abschließend - als vorübergehende Verhinderung iSd. § 616 Satz 1 BGB gelten (BAG 5. August 2014 - 9 AZR 878/12 - Rn. 19, BAGE 149, 32; zur Abdingbarkeit des § 616 BGB vgl. nur ErfK/Preis 16. Aufl. § 616 BGB Rn. 13; MüKoBGB/Henssler 6. Aufl. § 616 Rn. 66, jeweils mwN) .
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15
    Die Änderung stehe lediglich, so die Gesetzesbegründung, im Zusammenhang mit § 45 SGB IX und § 20 SGB VI, die künftig während der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gegen die Rentenversicherungsträger einen Anspruch auf Übergangsgeld vorsehen würden, unabhängig davon, ob die Leistung stationär oder ambulant erbracht werde (BT-Drs. 14/5074 S. 127) .
  • LAG Niedersachsen, 27.03.2015 - 10 Sa 1005/14

    Ausschluss der Entgeltfortzahlung bei ambulanter Vorsorgekur; Unbegründete

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. März 2015 - 10 Sa 1005/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15
    Zudem wäre eine Leistungsklage auf Gewährung von (weiterem) Urlaub weder prozesswirtschaftlicher als die Feststellungsklage noch wäre sie der Klägerin zumutbar (vgl. im Einzelnen BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 13 ff., BAGE 137, 328) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15
    Der Feststellungsantrag ist als sog. Elementenfeststellungsklage (zu deren Voraussetzungen etwa BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 13 ff. mwN) zulässig.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit -

    Gegenüber dieser Vorschrift ist § 3 Absatz 1 EFZG verdrängende lex specialis (vergleiche LAG Schleswig-Holstein 21.06.2007 - 4 TaBV 12/07, juris, Randnummer 43; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023, § 616 Randnummer 6; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Auflage 2023, § 97 Randnummer 3; siehe auch schon BAG 17.12.1959 - GS 2/59, NJW 1960, 738 sowie BAG 25.05.2016 - 5 AZR 298/15, juris, Randnummer 17).
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    § 616 BGB ist, wie sich bereits im Umkehrschluss aus § 619 BGB ergibt, der die Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten aus §§ 617 und 618 BGB betrifft, dispositiv und kann mithin durch arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung abbedungen und modifiziert werden (BAG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 27; BAG, Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 249/83 - juris Rn. 26; BAG, Urteil vom 25.Mai 2016 - 5 AZR 298/15 - juris Rn. 15; Preis, in: Erfurter Kommentar zum BGB, 22. Auflage 2022, § 616 BGB Rn. 13, § 611a BGB Rn. 690e).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2023 - 6 Sa 155/22

    Jahresprämie - Auslegung - Zielvereinbarung - Schadensersatz

    Die Vorschrift umfasst auch ambulante Maßnahmen iSd. § 23 Abs. 2 SGB V (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 298/15 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass auch nach der Anerkennung auch ambulanter Vorsorgemaßnahmen durch § 9 Abs. 1 EFZG für den Entgeltfortzahlungsanspruch erforderlich ist, dass die Kur die Lebensführung der Klägerin maßgeblich gestaltet und keinen urlaubsähnlichen Charakter gehabt hat (offengelassen: BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 298/15 - Rn. 26, jeweils zitiert nach juris), war diese Voraussetzung vorliegend erfüllt.

  • VG Osnabrück, 12.07.2022 - 3 A 46/21

    Absonderung; Auszubildende; Corona; Entschädigungsanspruch; Infektionsschutz;

    Eine detaillierte, regelmäßig als abschließend zu verstehende Aufzählung der zur Entgeltfortzahlung berechtigenden Sachverhalte - wie in § 10 AVR erfolgt - ist als vollständige Abbedingung des § 616 Satz 1 BGB auszulegen und als solche nicht zu beanstanden (vgl. BeckOGK/Bieder, Stand 1. Februar 2020, BGB § 616 Rn. 49 f. unter Hinweis auf BAG NZA 2016, 1028 Rn. 15; 1990, 567 (568); AP BGB § 616 Nr. 64 = NZA 1984, 33; AP BGB § 616 Nr. 58 = NJW 1983, 1079; Erman/Belling/Riesenhuber, BGB, Kommentar, § 616 Rn. 15; MüKoBGB/Henssler, § 616 Rn. 74; Soergel/Kraft, BGB, Kommentar, § 616 Rn. 4.).
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