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   BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88   

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BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88 (https://dejure.org/1989,556)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1989 - 5 AZR 301/88 (https://dejure.org/1989,556)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 (https://dejure.org/1989,556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle - Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bei Abschluß des Arbeitsvertrages - Beurteilung der Frage der Arbeitsunfähigkeit nach objektiven Gesichtspunkten - Irrelevanz der subjektiven Wertung des Arbeitnehmers - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht? (IBR 1990, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 140
  • BB 1989, 2403
  • BB 1990, 140
  • DB 1990, 229
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I. Teil, § 1 Rz 74; Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand August 1989, zu § 1 LFZG Rz 40).

    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LFZG auszugehen (vgl. BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62, aaO).

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62, aaO, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86

    LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Sollte das Landesarbeitsgericht bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht arbeitsunfähig krank im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG gewesen ist, Arbeitsunfähigkeit aber im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme vorgelegen hat, so stellt sich die oben bereits gestreifte Frage, ob durch das Tatbestandsmerkmal "nach Beginn der Beschäftigung" eine sachlich nicht begründete Schlechterstellung der Arbeiter gegenüber den Angestellten herbeigeführt wird und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorbiegen könnte (ablehnend noch Senatsurteil vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe; vgl. dagegen den Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987 - 5 AZR 89/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG, zu II 2a der Gründe; bejahend Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 112).

    Insoweit verweist der Senat auf den bereits erwähnten Vorlagebeschluß vom 5. August 1987 (AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG).

  • BAG, 10.06.1972 - 5 AZR 6/72

    Lohnfortzahlung - Beschäftigungsort - Krankheit

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Sie haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bereits dann, wenn sie nach Abschluß des Arbeitsvertrages im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig krank sind (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1972, BAGE 24, 107, 110 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG, zu 4 der Gründe sowie vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe).

    Sollte das Landesarbeitsgericht bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht arbeitsunfähig krank im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG gewesen ist, Arbeitsunfähigkeit aber im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme vorgelegen hat, so stellt sich die oben bereits gestreifte Frage, ob durch das Tatbestandsmerkmal "nach Beginn der Beschäftigung" eine sachlich nicht begründete Schlechterstellung der Arbeiter gegenüber den Angestellten herbeigeführt wird und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorbiegen könnte (ablehnend noch Senatsurteil vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe; vgl. dagegen den Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987 - 5 AZR 89/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG, zu II 2a der Gründe; bejahend Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 112).

  • BAG, 17.03.1960 - 2 AZR 471/58

    Schwerbeschädigter Arbeiter - Krankheit - Arbeitsunfähigkeit - Krankengeld -

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Diese Begriffsbestimmung berücksichtigt den Umstand, daß Arbeitsunfähigkeit nicht den gesundheitlichen Zusammenbruch voraussetzt, der den Arbeitnehmer unmittelbar daran hindert, die vertragsmäßige Arbeitsleistung zu erbringen (BAG Urteil vom 17. März 1960 - 2 AZR 471/58 - AP Nr. 15 zu § 1 ArbKrankhG; Schelp, Anmerkung zu BAG AP Nr. 15 bis 17 zu § 1 ArbKrankhG).
  • BAG, 21.04.1961 - 1 AZR 62/60

    Arbeitsunfähigkeit - Verfahrensfehler - Begutachtender Arzt - Gutachtliche

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Maßgebend ist vielmehr die vom Arzt nach objektiven medizinischen Kriterien vorzunehmende Bewertung (vgl. BAG Urteil vom 21. April 1961 - 1 AZR 62/60 - AP Nr. 32 zu § 1 ArbKrankhG, zu III der Gründe; Schulin, Anfängliche Arbeitsunfähigkeit im Lohnfortzahlungsrecht, ZfA 1978, 215, 260, 262; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rz 36; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 89; Schmatz/ Fischwasser/Geyer/Knorr, aaO, zu § 1 LFZG Rz 46, 57, 58; Feichtinger, Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, AR-Blattei, C I 1a, am Ende; Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Stand September 1988, § 1 Rz 15).
  • BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Sie haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bereits dann, wenn sie nach Abschluß des Arbeitsvertrages im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig krank sind (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1972, BAGE 24, 107, 110 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG, zu 4 der Gründe sowie vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I. Teil, § 1 Rz 74; Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand August 1989, zu § 1 LFZG Rz 40).
  • LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87

    Mißglückter Arbeitsversuch; Arbeitsversuch; Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 29. März 1988 - 8 Sa 72/87 - aufgehoben.
  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59

    Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I. Teil, § 1 Rz 74; Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand August 1989, zu § 1 LFZG Rz 40).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; aus neuerer Zeit: Senatsurteil vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - AP Nr. 86 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; ferner BSG Urteil vom 7. August 1991 - 1/3 RK 28/89 -, SozR 3-2200 § 182 Nr. 9).
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum

    Denn das Landesarbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juli 1989 (- 5 AZR 301/88 - AP Nr. 86 zu § 1 LFZG) ebenfalls ausgeführt, arbeitsunfähig sei auch, wer die ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Dienste nur unter der Gefahr erbringen könne, seinen körperlichen Zustand in absehbarer Zeit bis hin zur Krankheit zu verschlechtern.
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Wird eine Schwangerschaft von besonderen, über das übliche Maß hinausgehenden Beschwerden begleitet, liegt ein regelwidriger Zustand vor (BAG 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 - BAGE 47, 195, 198 f.; 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - BAGE 48, 1, 3; 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - AP LohnFG § 1 Nr. 86, zu II 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge EFZG 5. Aufl. § 3 Rn. 27, 31).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 5 Sa 932/20

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Diese Begriffsbestimmung berücksichtigt den Umstand, dass Arbeitsunfähigkeit nicht den gesundheitlichen Zusammenbruch voraussetzt, der den Arbeitnehmer unmittelbar daran hindert, die vertragsmäßige Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 -, Randnummern 17, 18, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit -

    Die Kenntnis oder die subjektive Wertung des Arbeitnehmers sind nicht ausschlaggebend (BAG 26.07.1989 - 5 AZR 301/88, AP LohnFG § 1 Nummer 86, unter II. 1. der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 06.07.2023 - 4 Sa 39 öD/23, NZA-RR 2023, 633, Randnummer 46; Sievers, in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Auflage 2023, § 3 EFZG Randnummer 22; P. Feichtinger, in: Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, 2. Auflage 2010, § 3 EFZG Randnummer 27; Spengler, in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 5. Auflage 2022, § 3 EFZG Randnummer 14).
  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 2 Sa 173/21

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Entgeltfortzahlung - mangelnde gesundheitliche

    Krankheit allein löst dagegen noch keinen Lohnfortzahlungsanspruch aus, vielmehr muss die weitere Voraussetzung erfüllt sein, dass die Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juli 1989, Az. 5 AZR 301/88, juris, damals zur vergleichbaren Lage beim Lohnfortzahlungsgesetz ).

    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAG, Urteil vom 26. Juli 1989, a.a.O.).

    Von Arbeitsunfähigkeit ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit objektiv nicht ausüben kann oder nicht ausüben sollte, weil die Heilung nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird (allg. hins. der Verschlimmerungsgefahr BAG, Urteil vom 26.07.1989, NZA 1990, 140 ; Urteil vom 07.08.1991, NZA 1992, 69 ).

    Maßgebend ist die vom Arzt nach objektiven medizinischen Kriterien vorzunehmende Bewertung (BAG, Urteil vom 26. Juli 1989, Az. 5 AZR 301/88, juris).

  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88

    Muß der Arbeiter bei Vertragsschluß oder bei Beschäftigungsbeginn arbeitsfähig

    Denn Arbeitsunfähigkeit im objektiv-medizinischen Sinn - worauf es allein ankommt - liegt nicht erst dann vor, wenn der Arbeitnehmer völlig außerstande ist, die geschuldete Arbeit auszuführen, sondern schon dann, wenn er diese nur unter der Gefahr aufnehmen oder fortsetzen könnte, seinen Zustand in absehbar naher Zeit zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, m. w. N.; vgl. ferner Senatsurteil vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12

    Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit

    Maßgebend ist vielmehr die vom Arzt nach objektiven medizinischen Kriterien vorzunehmende Bewertung (BAG 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - NZA 1990, 140) .
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 18/05

    Annahmeverzug - partielle Arbeitsunfähigkeit - Unzumutbarkeit der Beschäftigung -

    Arbeitsunfähigkeit ist gegeben, wenn ein Krankheitsgeschehen den Arbeitnehmer außerstande setzt, die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags obliegende Arbeit zu verrichten oder wenn er diese Arbeit nur unter der Gefahr, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern fortsetzen könnte (BAG Urt. v. 14.01.1972 - 5 AZR 264/71 -DB 1972, S. 635; 26.07.1989 - 5 AZR 301/88 - DB 1990, S. 229).
  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 6 Sa 1045/05

    Bedeutung des Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf

    Die Kenntnis oder subjektive Wahrnehmung des Arbeitnehmers ist insoweit nicht ausschlaggebend (vgl. zum Ganzen, BAG, Urteil vom 26.07.1989 - 5 AZR 301/88 - AP Nr. 86 zu § 1 LoHnFG).
  • LAG Hamm, 29.01.2003 - 18 Sa 1137/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beweiswert der ärztlichen

  • LAG Hamm, 31.01.1997 - 5 Sa 2204/96
  • LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung;

  • LAG Hamm, 04.07.2016 - 11 Sa 1330/14
  • ArbG Dortmund, 27.03.2014 - 6 Ca 3695/11

    Zahlungsanspruch eines Lehrers auf Annahmeverzugsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Köln, 15.02.2008 - 11 Sa 923/07

    Keine unzulässige Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer

  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.1998 - 15 Sa 105/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 29.04.2021

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Hamm, 28.03.2001 - 9 Sa 1213/00

    Beschäftigungsverbot einer Schwangeren nach vorheriger Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 637/89

    Kürzung der Bezüge bei Wiedereingliederung eines Busfahrers nach langer

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91

    Vergütungsfortzahlung bei Teilarbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers unter dem

  • LAG Berlin, 22.06.1990 - 6 Sa 34/90

    Entgeltfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast für neuen

  • LAG Hamm, 20.04.1999 - 5 Sa 1000/97

    Klimaanlage im Büro für Allergiker ist unzumutbare Belastung

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