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   BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15   

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BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15 (https://dejure.org/2016,22695)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2016 - 5 AZR 316/15 (https://dejure.org/2016,22695)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2016 - 5 AZR 316/15 (https://dejure.org/2016,22695)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    Im Bereich der Vergütung findet der Grundsatz Anwendung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 22, BAGE 149, 78; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 19, BAGE 149, 69) .

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 22, aaO; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 18, aaO) .

    ohne rechtliche Verpflichtung über die Vertragserfüllung hinaus Leistungen gewährt (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 20, BAGE 148, 139; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 21, BAGE 149, 69) .

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    Im Bereich der Vergütung findet der Grundsatz Anwendung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 22, BAGE 149, 78; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 19, BAGE 149, 69) .

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 22, aaO; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    auf Dauer vornehmen (vgl. zur Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen: BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 21) .

    Mit den freiwilligen Entgeltsteigerungen entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung des erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, Erhöhungen künftig überhaupt oder nach einem bestimmten Schema vorzunehmen (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 22) .

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    auf Dauer vornehmen (vgl. zur Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen: BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 21) .

    Mit den freiwilligen Entgeltsteigerungen entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung des erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, Erhöhungen künftig überhaupt oder nach einem bestimmten Schema vorzunehmen (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 22) .

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .

    Hätte die Beklagte, wie vom Kläger behauptet, Gehaltserhöhungen gekoppelt an Bandlinienerhöhungen vorgenommen, stellte dies lediglich einen vermeintlichen Normenvollzug dar, der nicht zum Entstehen einer betrieblichen Übung führte (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    Sie sind damit die allgemeinen Vorgaben, aus denen sich die Vergütung der Arbeitnehmer des Betriebs in abstrakter Weise ergibt (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 21, 23 mwN, BAGE 135, 13) .

    Sie stellt in 3.3 GBV und 4.3 GBV mit der Zuordnung bestimmter Funktionen zu Gehaltsbändern abstrakt-generelle Grundsätze zur Lohnfindung auf (vgl. BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 21, 23 mwN, BAGE 135, 13) .

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    Die Übernahme einer derartigen, gesetzlich nicht gebotenen und in der Praxis ungewöhnlichen Verpflichtung muss aber gerade im letztgenannten Fall deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 5/02 - zu B II 2 b aa der Gründe; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 376/10 - Rn. 13) .

    Hierfür spricht auch die Unbestimmtheit des nach 4.3 Satz 3 GBV bei der Abstimmung ua. heranzuziehenden Kriteriums "wirtschaftliche Lage des Unternehmens" (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 5/02 - zu B II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz beschränkt die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 57, BAGE 140, 291) .
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    ohne rechtliche Verpflichtung über die Vertragserfüllung hinaus Leistungen gewährt (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 20, BAGE 148, 139; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 21, BAGE 149, 69) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15
    Hätte die Beklagte, wie vom Kläger behauptet, Gehaltserhöhungen gekoppelt an Bandlinienerhöhungen vorgenommen, stellte dies lediglich einen vermeintlichen Normenvollzug dar, der nicht zum Entstehen einer betrieblichen Übung führte (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 187/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung - Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 43/12

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Rechtsfolgen eines Verstoßes

  • LAG Niedersachsen, 10.04.2015 - 6 Sa 1503/14
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 376/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Entgelterhöhung

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 406/13

    Auslegung eines Sozialplans - Treueprämie

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 34/18

    Anspruch auf tarifliche Vergütung - Tarifgeltung - arbeitsrechtlicher

    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (vgl. BAG 27. April 2016 - 5 AZR 316/15 - Rn. 27, mwN zitiert nach juris).

    Mit den freiwilligen Entgeltsteigerungen entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung des erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, Erhöhungen künftig überhaupt oder nach einem bestimmten Schema vorzunehmen (vgl. BAG 27. April 2016 - 5 AZR 316/15 - Rn. 32, mwN, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 17 Sa 1448/16

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage;

    Ab diesem Zeitpunkt erbringt er bewusst zusätzliche freiwillige Leistungen aufgrund eigener Entscheidung, die ihrerseits dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz genügen muss (BAG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - AP Nr. 220 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vgl. auch BAG, Urteil vom 27.07.2016 - 7 AZR 545/14 - juris; Urteil vom 27.04.2016 - 5 AZR 316/15 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 17 Sa 1448/16 17 Sa 1468/16

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage -

    Ab diesem Zeitpunkt erbringt er bewusst zusätzliche freiwillige Leistungen aufgrund eigener Entscheidung, die ihrerseits dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz genügen muss (BAG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - AP Nr. 220 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vgl. auch BAG, Urteil vom 27.07.2016 - 7 AZR 545/14 - juris; Urteil vom 27.04.2016 - 5 AZR 316/15 - juris).
  • ArbG Köln, 18.01.2017 - 7 Ca 3832/16

    Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Überschreitung der individuellen

    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG 27.04.2016 - 5 AZR 316/15 - Rn. 27).
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