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   BAG, 15.06.1972 - 5 AZR 32/72   

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https://dejure.org/1972,640
BAG, 15.06.1972 - 5 AZR 32/72 (https://dejure.org/1972,640)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1972 - 5 AZR 32/72 (https://dejure.org/1972,640)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1972 - 5 AZR 32/72 (https://dejure.org/1972,640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifliche Ausschlußfrist - Lohnbescheinigung - Aufschlüsselung des Lohnes - Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Zusammensetzung des Lohnes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 70; BGB § 242; TVG § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1972, 1276
  • DB 1972, 1780
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Das Bundesarbeitsgericht hat einen generellen Anspruch auf umfassende Lohnabrechnung abgelehnt (vgl. BAG 15. Juni 1972 - 5 AZR 32/72 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 14, mit ablehnender Anmerkung Herschel).

    Sie dient aber nicht dazu, den Arbeitnehmer davon zu entlasten, die Höhe seines Gehalts selbst zu ermitteln (BAG 15. Juni 1972 - 5 AZR 32/72 - aaO).

  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer

    Schon in seinem Urteil vom 15.08.1972 (5 AZR 32/72, AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht) hat das Bundesarbeitsgericht dem im 20. Jahrhundert lebenden deutschen Arbeitnehmer auferlegt, sich im Grundsatz selbst zu bemühen, die Rechtskenntnisse zu erwerben oder sich mit Hilfe Dritter zugänglich zu machen, die er im Arbeitsleben zur Wahrung seiner sozialen Belange braucht.
  • LAG Hamm, 25.02.2004 - 14 Sa 1849/03

    Auskunft, Fürsorgepflicht

    Mit Recht hat das Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass die vom Kläger erstrebte Auskunft nicht dazu dient, Ansprüche zwischen den Parteien zu klären, es sich also nicht um einen Annex zur Vergütungspflicht des Arbeitgebers handelt, welcher dann zum Zuge kommt, wenn der Arbeitnehmer über das Bestehen und den Umfang seines Anspruchs in entschuldbarer Weise im Ungewissen ist, der Arbeitgeber aber unschwer Auskunft erteilen kann (so schon BAG, Urteil vom 15.06.1972 in AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07

    Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des

    Schon in seinem Urteil vom 15.08.1972 (5 AZR 32/72, AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht) hat das BAG dem im 20. Jahrhundert lebenden deutschen Arbeitnehmer auferlegt, sich im Grundsatz selbst zu bemühen, die Rechtskenntnisse zu erwerben oder sich mit Hilfe Dritter zugänglich zu machen, die er im Arbeitsleben zur Wahrung seiner sozialen Belange braucht.
  • LAG Hamm, 02.06.2003 - 17 Sa 40/03

    Rückzahlung der arbeitgeberseitig gewährten Umzugskostenvergütung durch den

    Denn einerseits muss sich ein im 20. Jahrhundert und erst Recht ein jetzt sogar im 21. Jahrhundert lebender deutscher Arbeitnehmer - wie der Beklagte - im Grundsatz selbst bemühen, die Rechtskenntnisse zu erwerben oder sich mit Hilfe Dritter bzw. von Organisationen zugänglich zu machen, die er im Arbeitsleben zur Wahrung seiner sozialen Belange braucht (BAG, Urteil vom 15.06.1972 - 5 AZR 32/72 - AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 2 Ta 5/01

    Hinreichende Erfolgsaussichten eine Klage auf Abrechnung des Lohnes; Grundlagen

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  • LAG Köln, 09.06.2000 - 11 TaBV 28/00

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

    Ein derartiger erster Überblick kann bei fortgesetzter Betriebsratstätigkeit und gehörigem Eigenbeitrag nicht verblassen, zumal schon der einfache Arbeitnehmer ohne Amt sich grundsätzlich selbst darum bemühen muß, die Rechtskenntnisse zu erwerben oder sich zugänglich zu machen, die er im Arbeitsleben zur Wahrung seiner sozialen Belange braucht (BAG, Urteil vom 15.06.1972 -- 5 AZR 32/72 in AP Nr. 14 zu § 242 BGB -- Auskunftspflicht).
  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 150/83
    Im übrigen hat das Bundesarbeitsgericht auf den zitierten Grundsatz abgestellt (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht: begründeter Anlaß für die Annahme von Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot) und dabei nicht geringe Anforderungen an die Ent schuldbarkeit gestellt (vgl. BAG Urteil vom 15. Juni 1972 - 5 AZR 32/72 - AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht: Zusammensetzung des Lohnes).
  • LAG Hamm, 13.11.1997 - 17 Sa 1157/97

    Schadenersatzanspruch wegen entgangener Arbeitslosengeldzahlung; Schuldhafte

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  • BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75

    Ausschlußfristen - Übergangsgeld

    Mit Recht hat insbesondere das Landesarbeitsgericht darauf hingewiesen, daß keine PürSorgepflicht des Arbeitgebers besteht, den Arbeitnehmer auf das Bestehen tariflicher Ansprüche hinzuweisen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 7o BAT; AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT; AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1609/99

    Streitigkeit über Abrechnungs- und Rechnungslegungspflichten; Beschäftigung eines

  • LAG Berlin, 31.03.1981 - 3 Sa 54/80

    Lohnfortzahlung bei selbst verschuldetem Arbeitsunfall durch Nichtbeachtung der

  • LAG Hamburg, 06.07.1990 - 1 Ta 3/90

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer verspätet erhobenen

  • LAG Hamburg, 10.04.1987 - 1 Ta 16/86

    Ausländischer Arbeitnehmer; 3-Wochen-Frist

  • BAG, 10.12.1985 - 3 AZR 180/84

    Abänderung eines Prämienvertrages - Beendigung eines vereinbarten Formzwangs

  • ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08

    Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei Anwendbarkeit des §

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