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   BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 326/62   

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https://dejure.org/1963,1738
BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 326/62 (https://dejure.org/1963,1738)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1963 - 5 AZR 326/62 (https://dejure.org/1963,1738)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1963 - 5 AZR 326/62 (https://dejure.org/1963,1738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Seearbeitsrecht - Beherrschende Rechtsordnung - Recht der Flagge - Heueranspruch eines Matrosen - Deutsches Schiff unter deutscher Bundesflagge - Fährverkehr - Örtlich zuständiger Gerichtsstand - Heimathafen des Schiffes - Gerichtsstand des Ausrüsters - ...

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.01.1911 - VII 583/10

    Anerkennung eines ausländischen Urteils.

    Auszug aus BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 326/62
    Dabei ist es anerkanntermaßen gleichgültig, ob die Forderung der Beklagten gegen die Neuenfelder Schiffahrts-GmbH pfändbar ist oder nicht (vgl. Stein-Jonas, aaO, § 2p Anm. II 1 zu N. 21; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 25 Anm. 2; RGZ 75 147 [152] und RGZ 75 4l4 ff-.).
  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

    Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass er in dieser Zeit Gelegenheit findet, aus dem Titel erfolgreich zu vollstrecken (vgl. BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 326/62 - zu III der Gründe; BGH 14. August 2013 - I ZB 76/10 - Rn. 10) .
  • BAG, 26.09.1978 - 1 AZR 480/76

    Seeschiffahrtsunternehmen - Sitz im Inland - Bereedern eines Schiffes - Deutsche

    Für das Seearbeitsrecht ist hinsichtlich der Frage, welche Rechtsordnung das Arbeitsverhältnis beherrscht, an das Recht der Flagge anzuknüpften (BAG AP Nr. 7 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht).
  • BAG, 18.09.1964 - 5 AZR 157/64

    Verfahren vor Arbeitsgericht - Prozeßhindernde Einreden - Beginn der Verhandlung

    Auf die dagegen erhobene Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch Urteil vom 30. Mai 1963 - 5 AZR 326/62 - AP Nr. 7 zu Internat.Privatrecht, Arbeitsrecht - unter Aufhebung bzw. Abänderung der vorinstanzlicher Entscheidungen ausgesprochen, daß das Arbeitsgericht Hamburg örtlich zuständig ist.
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