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BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 326/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Seearbeitsrecht - Beherrschende Rechtsordnung - Recht der Flagge - Heueranspruch eines Matrosen - Deutsches Schiff unter deutscher Bundesflagge - Fährverkehr - Örtlich zuständiger Gerichtsstand - Heimathafen des Schiffes - Gerichtsstand des Ausrüsters - ...
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 29.05.1962 - 3 Sa 203/61
- BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 326/62
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 19.01.1911 - VII 583/10
Anerkennung eines ausländischen Urteils.
Auszug aus BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 326/62
Dabei ist es anerkanntermaßen gleichgültig, ob die Forderung der Beklagten gegen die Neuenfelder Schiffahrts-GmbH pfändbar ist oder nicht (…vgl. Stein-Jonas, aaO, § 2p Anm. II 1 zu N. 21;… Baumbach-Lauterbach, aaO, § 25 Anm. 2; RGZ 75 147 [152] und RGZ 75 4l4 ff-.).
- BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14
Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten
Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass er in dieser Zeit Gelegenheit findet, aus dem Titel erfolgreich zu vollstrecken (vgl. BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 326/62 - zu III der Gründe;… BGH 14. August 2013 - I ZB 76/10 - Rn. 10) . - BAG, 26.09.1978 - 1 AZR 480/76
Seeschiffahrtsunternehmen - Sitz im Inland - Bereedern eines Schiffes - Deutsche …
Für das Seearbeitsrecht ist hinsichtlich der Frage, welche Rechtsordnung das Arbeitsverhältnis beherrscht, an das Recht der Flagge anzuknüpften (BAG AP Nr. 7 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht). - BAG, 18.09.1964 - 5 AZR 157/64
Verfahren vor Arbeitsgericht - Prozeßhindernde Einreden - Beginn der Verhandlung
Auf die dagegen erhobene Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch Urteil vom 30. Mai 1963 - 5 AZR 326/62 - AP Nr. 7 zu Internat.Privatrecht, Arbeitsrecht - unter Aufhebung bzw. Abänderung der vorinstanzlicher Entscheidungen ausgesprochen, daß das Arbeitsgericht Hamburg örtlich zuständig ist.