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   BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21   

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https://dejure.org/2021,45166
BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21 (https://dejure.org/2021,45166)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2021 - 5 AZR 334/21 (https://dejure.org/2021,45166)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 (https://dejure.org/2021,45166)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gestellung essentieller Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber; Unangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • bag-urteil.com

    Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

  • rewis.io

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle - Berücksichtigung von Kompensationsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch von Fahrradlieferanten auf Gestellung von Mobiltelefon und Fahrrad

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrrad und Mobiltelefon - das notwendige Arbeitsmittel eines Fahrradkuriers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftlicher Rechtsschutz erstreitet für Kuriere Handy und Fahrrad

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Fahrradlieferant hat Anspruch auf Bereitstellung eines Fahrrads und eines Handys

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Betriebsmittel zur Verfügung stellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrradkuriere haben Anspruch auf Dienstfahrrad und Smartphone

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fahrradlieferant hat Anspruch auf Rad und Smartphone

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Lieferservice muss Fahrradkuriere mit Velo und Handy ausrüsten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lieferdienst muss Mitarbeitern Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Fahrradlieferanten - Arbeitgeber muss Rad und Handy stellen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrradlieferanten haben Anspruch auf Fahrrad und Mobiltelefon - Vereinbarung über Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons in AGB unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel; AGB-Kontrolle

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Gestellung essentieller Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber; Unangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Pflichten des Arbeitgebers: Rad und Smartphone für Fahrradkuriere

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch eines Fahrradlieferanten für die Tätigkeit ein Fahrrad und ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt zu erhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1119
  • MDR 2022, 649
  • NZA 2022, 401
  • DB 2022, 947
  • NZA-RR 2022, 175
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .

    Die Entscheidung vom 14. Oktober 2003 (- 9 AZR 657/02 -) hat Aufwendungsersatzansprüche für ein häusliches Arbeitszimmer aus dem Zeitraum von 1999 bis 2000 zum Gegenstand, hinsichtlich derer sich Fragen einer AGB-Kontrolle und des damit verbundenen strengeren Prüfungsmaßstabs nicht stellten.

    Soweit der Neunte Senat in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, es sei üblich und löse keine Erstattungsansprüche aus, wenn zB im Außendienst in geringem Umfang auch zu Hause gearbeitet und dafür Wohnfläche genutzt werde (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe) , bezieht sich dies darüber hinaus auf Zusammenhangstätigkeiten in zeitlich eingeschränktem Umfang und nicht auf eine dauerhafte Nutzung, um die im Kern geschuldete Tätigkeit überhaupt erbringen zu können.

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .

    Die ebenfalls Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer betreffende Entscheidung vom 12. April 2011 (- 9 AZR 14/10 -) ist schon deshalb nicht vergleichbar, weil insoweit offensichtlich ein erhebliches Eigeninteresse des Arbeitnehmers an der Nutzung seines häuslichen Arbeitszimmers bestand.

    Es war ihm nämlich freigestellt, stattdessen Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu nutzen, was er nicht wollte (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 28) .

  • BGH, 21.09.2016 - VIII ZR 27/16

    Energielieferungsvertrag: Ausgleich einer unangemessenen Benachteiligung bei

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    (a) Die Wirkung einer für sich genommen unangemessen benachteiligenden Klausel kann durch die Gewährung eines anderweitigen Vorteils ausgeglichen und so die Vereinbarung in ihrer Gesamtbilanz als wirksam angesehen werden (BGH 21. September 2016 - VIII ZR 27/16 - Rn. 19; grundlegend 25. Juni 1991 - XI ZR 257/90 - BGHZ 115, 38; BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd (1) der Gründe, BAGE 115, 372; BeckOGK/Eckelt Stand 15. Juli 2021 BGB § 307 Rn. 89; Bieder Kompensatorische Vertragsgestaltung im Arbeits- und Wirtschaftsrecht 2015, S. 61 ff.; CKK/Klumpp 2. Aufl. § 307 BGB Rn. 53 ff.; Däubler/Deinert/Walser/Walser 5. Aufl. § 307 Rn. 226, 227; HWK/Roloff 9. Aufl. § 307 BGB Rn. 16; MüKoBGB/Wurmnest 8. Aufl. § 307 Rn. 35, 38; Staudinger/Wendland [2019] § 307 Rn. 125; Stoffels AGB-Recht 4. Aufl. Rn. 487; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 144 ff.; Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer 7. Aufl. § 307 Rn. 215 ff.) .

    Zwischen der benachteiligenden Klausel und dem zugestandenen Vorteil muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen (BGH 21. September 2016 - VIII ZR 27/16 - Rn. 20; 29. November 2002 - V ZR 105/02 - Rn. 20, BGHZ 153, 93; BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62; Stoffels aaO; Pfeiffer aaO Rn. 212) und der anderweitige Vorteil muss auch vom Gewicht her geeignet sein, einen angemessenen Ausgleich zu bieten (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 18, BAGE 153, 1; MüKoBGB/Wurmnest aaO; Staudinger/Wendland aaO Rn. 124, 125 mwN; Stoffels aaO; Fuchs aaO Rn. 151) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    bb) Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Interessen und der Prüfung, ob der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt ist, ist das Interesse des Verwenders an der Aufrechterhaltung der Klausel mit dem Interesse des Vertragspartners am Wegfall der Klausel und deren Ersetzung durch die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen abzuwägen (vgl. BGH 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19 - Rn. 21, BGHZ 223, 225; BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd (1) der Gründe, BAGE 115, 372; BeckOGK/Eckelt Stand 15. Juli 2021 BGB § 307 Rn. 80; MüKoBGB/Wurmnest 8. Aufl. § 307 Rn. 35; Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer 7. Aufl. § 307 Rn. 158; jeweils mwN) .

    (a) Die Wirkung einer für sich genommen unangemessen benachteiligenden Klausel kann durch die Gewährung eines anderweitigen Vorteils ausgeglichen und so die Vereinbarung in ihrer Gesamtbilanz als wirksam angesehen werden (BGH 21. September 2016 - VIII ZR 27/16 - Rn. 19; grundlegend 25. Juni 1991 - XI ZR 257/90 - BGHZ 115, 38; BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd (1) der Gründe, BAGE 115, 372; BeckOGK/Eckelt Stand 15. Juli 2021 BGB § 307 Rn. 89; Bieder Kompensatorische Vertragsgestaltung im Arbeits- und Wirtschaftsrecht 2015, S. 61 ff.; CKK/Klumpp 2. Aufl. § 307 BGB Rn. 53 ff.; Däubler/Deinert/Walser/Walser 5. Aufl. § 307 Rn. 226, 227; HWK/Roloff 9. Aufl. § 307 BGB Rn. 16; MüKoBGB/Wurmnest 8. Aufl. § 307 Rn. 35, 38; Staudinger/Wendland [2019] § 307 Rn. 125; Stoffels AGB-Recht 4. Aufl. Rn. 487; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 144 ff.; Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer 7. Aufl. § 307 Rn. 215 ff.) .

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    Zwischen der benachteiligenden Klausel und dem zugestandenen Vorteil muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen (BGH 21. September 2016 - VIII ZR 27/16 - Rn. 20; 29. November 2002 - V ZR 105/02 - Rn. 20, BGHZ 153, 93; BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62; Stoffels aaO; Pfeiffer aaO Rn. 212) und der anderweitige Vorteil muss auch vom Gewicht her geeignet sein, einen angemessenen Ausgleich zu bieten (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 18, BAGE 153, 1; MüKoBGB/Wurmnest aaO; Staudinger/Wendland aaO Rn. 124, 125 mwN; Stoffels aaO; Fuchs aaO Rn. 151) .

    Zudem steht einer Kompensation der benachteiligenden Wirkung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen, dass Aufwendungsersatzansprüche ohnehin der geltenden Rechtslage entsprechen und dem Kläger keinen weitergehenden Vorteil bringen (dazu Staudinger/Wendland [2019] § 307 Rn. 127; vgl. auch BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 23, BAGE 153, 1) .

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .

    Auch soweit der Neunte Senat entschieden hat, dass ein Lkw-Fahrer die Kosten der Fahrerkarte für die elektronische Lenkzeiterfassung selbst zu tragen hat (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 22 ff., BAGE 124, 210) , fehlt die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt, weil die Fahrerkarte kein Arbeitsmittel darstellt (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 35 f., aaO) .

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 11, BAGE 116, 267; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe) .

    Die rechtliche Streitfrage der Parteien besteht also weiter, und sie kann durch ein feststellendes Urteil einer umfassenden Lösung zugeführt werden (vgl. zu den Anforderungen BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 15, BAGE 116, 267) .

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die aufgrund ergänzender Auslegung nach §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (st. Rspr., vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 20, BAGE 140, 231; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 18; BGH 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96 - zu I 2 a der Gründe, BGHZ 137, 27; 10. Dezember 1992 - I ZR 186/90 - zu II 6 b der Gründe, BGHZ 121, 13; ebenso BeckOGK/Eckelt Stand 15. Juli 2021 BGB § 307 Rn. 140 ff.; Däubler/Deinert/Walser/Däubler 5. Aufl. § 307 Rn. 254 f.; MüKoBGB/Wurmnest 8. Aufl. § 307 Rn. 70; kritisch Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 212) .
  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    Sie betreffen die - ungewollte - Unmöglichkeit der Beschäftigung, die während des Bestands des Arbeitsverhältnisses aufgrund äußerer Umstände eintritt (zB Nichtbeschäftigung eines Maschinenbedieners bei einem Defekt der Produktionsmaschine; vgl. zur Unmöglichkeit der Beschäftigung und den Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 16 ff.) , nicht aber die vorliegend maßgebliche Frage, ob dem Arbeitnehmer - von Beginn des Arbeitsverhältnisses an - die essentiell erforderlichen, vorhandenen oder jedenfalls beschaffbaren Arbeitsmittel bereitzustellen sind.
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
    auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die aufgrund ergänzender Auslegung nach §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (st. Rspr., vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 20, BAGE 140, 231; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 18; BGH 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96 - zu I 2 a der Gründe, BGHZ 137, 27; 10. Dezember 1992 - I ZR 186/90 - zu II 6 b der Gründe, BGHZ 121, 13; ebenso BeckOGK/Eckelt Stand 15. Juli 2021 BGB § 307 Rn. 140 ff.; Däubler/Deinert/Walser/Däubler 5. Aufl. § 307 Rn. 254 f.; MüKoBGB/Wurmnest 8. Aufl. § 307 Rn. 70; kritisch Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 212) .
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 02.10.2019 - XII ZR 8/19

    Inhaltskontrolle einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem sogenannten

  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 257/90

    Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

  • BGH, 23.11.2018 - V ZR 33/18

    Rechtswidrigkeit einer in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendeten

  • BGH, 21.04.2015 - XI ZR 200/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit der Verlängerung der Frist für die

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 163/05

    Unwirksamkeit zweier für sich genommen unbedenklicher Formularklauseln;

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09

    Schwarzgeldabrede

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

  • LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20

    Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen

  • BAG, 10.03.1976 - 5 AZR 34/75

    Unfallverhütungsvorschriften - Privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers -

  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55

    Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11

    Aufwendungsersatz - Schulbuch

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die aufgrund ergänzender Auslegung nach §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (st. Rspr., vgl. BAG 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 - Rn. 28 mwN) .
  • BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit

    Zwar sind Klage- und Antragsänderungen in der Revisionsinstanz wegen § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich (vgl. BAG 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 - Rn. 11 mwN) .
  • ArbG Köln, 18.01.2022 - 16 Ca 4198/21

    Klage gegen das Erzbistum Köln

    Der Anspruch des Arbeitnehmers darauf ergibt sich nach heutiger Rechtslage aus § 611a Abs. 1 BGB i. V. m. dem Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 -, Rn. 16 ff., 22 m.w.N., juris).
  • LAG Köln, 23.02.2024 - 10 Sa 416/23

    Urlaubsentgelt; Höhe; Mehrarbeitszuschlag

    Das in der Zusage liegende Angebot wird gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrages (BAG 10.11.2021 - 5 AZR 334/21 - m. w. N.).
  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22

    Überleitung in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie - Stufenaufstieg

    Auch bei dieser ist ein Angebot des Arbeitgebers erforderlich, es wird lediglich auf eine gesonderte Erklärung der Annahme gegenüber dem Arbeitgeber gemäß § 151 Satz 1 BGB verzichtet (BAG 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 - Rn. 41; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, BAGE 165, 168) .
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2023 - 13 Sa 1071/21

    Darlehen; Type Rating

    Macht der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist nämlich der Arbeitgeber zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (vgl. BAG 10.11.2021 - 5 AZR 334/21 - RN 21).
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