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   BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99   

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https://dejure.org/2000,308
BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99 (https://dejure.org/2000,308)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 5 AZR 334/99 (https://dejure.org/2000,308)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 (https://dejure.org/2000,308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Lohneinbehalt - Negatives Arbeitszeitkonto - Zusatzvergütung - Revisionsbegründung - Lohn- oder Gehaltsvorschuß - Aufrechnung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitszeitkontos

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk Nr. 3 von 3. Juli 1991 § 6 a; ; BGB § 387; ; BGB § 388; ; BGB § 394; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk Nr. 3 vom 3. 7. 1991 § 6a; BGB § 387, § 388, § 394
    Arbeitszeitkonto: Lohneinbehalt wegen negativen Kontostands bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Lohneinbehalt wegen eines negativen Arbeitszeitkontos

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.12.2000)

    Arbeitnehmer müssen negatives Arbeitszeitkonto ausgleichen

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Überstunden nach Vertragsende: Anspruch auf Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 390
  • BB 2001, 1585
  • DB 2000, 2608
  • DB 2001, 1565
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 29.01.1999 - 11 Sa 1125/98

    Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis nach Manteltarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99
    5 AZR 334/99 11 Sa 1125/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 1999 - 11 Sa 1125/98 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von mehr als 650, 00 DM nebst Zinsen zurückgewiesen hat.

  • BAG, 11.07.1961 - 3 AZR 216/60

    Tarifvertrag - Vorschußweise Zahlung - Gewährung als Vorschuß - Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99
    Eine Zahlung durch den Arbeitgeber ist dann ein Vorschuß, wenn sich beide Seiten bei der Auszahlung darüber einig waren, daß es sich um eine Vorwegleistung handelt, die bei Fälligkeit der Forderung verrechnet wird (BAG 11. Juli 1961 - 3 AZR 216/60 - BAGE 11, 188 mwN).
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99
    Dazu hätte es der Darlegung bedurft, über welches genaue Beweisthema der Zeuge hätte vernommen werden sollen und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gezeitigt hätte (vgl. BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38; BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56; Zöller/Gummer ZPO 20. Aufl. § 554 Rn. 14).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99
    Dazu hätte es der Darlegung bedurft, über welches genaue Beweisthema der Zeuge hätte vernommen werden sollen und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gezeitigt hätte (vgl. BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38; BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56; Zöller/Gummer ZPO 20. Aufl. § 554 Rn. 14).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99
    Dies erfordert eine klare Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 mwN).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Das Gleitzeitkonto drückt den Freistellungs- oder Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers aus (vgl. BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Das Arbeitszeitkonto drückt somit nur in anderer Form den Vergütungsanspruch aus (vgl. zuletzt Senat 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, enthält die einvernehmliche Errichtung eines Arbeitszeitkontos die konkludente Abrede, dass das Konto spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen ist (BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 c der Gründe; so im Ergebnis auch die hM im Schrifttum, vgl. etwa MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 BGB Rn. 1059; Staudinger/Richardi/Fischinger [2016] § 611 BGB Rn. 1080; MHdB ArbR/Reichold 4. Aufl. § 40 Rn. 82; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 18. Aufl. § 160 Rn. 48; soweit der gesetzliche Mindestlohn betroffen ist, sieht § 2 Abs. 2 Satz 2 MiLoG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nunmehr - zusätzlich - einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch vor) .

    Denn regelmäßig will weder der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorgeleistete Arbeit "schenken" noch der mit der Zahlung einer verstetigten Vergütung vorleistende Arbeitgeber auf eine finanzielle Erstattung seiner Vorschussleistung verzichten (zu Letzterem sh. BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 c der Gründe) .

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