Rechtsprechung
BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06 (F) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Anhörungsrüge
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 78a Abs. 2 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) mit der positiven Kenntnis des Beschwerdeführers von der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Verpflichtung des Gerichts zur Gewährung von rechtlichem Gehör bei Unterlassen eines ...
- Judicialis
ArbGG § 78a
- RA Kotz
Anhörungsrüge: Zwei-Wochen-Frist für beginnt mit positiver Kenntnis von der Verletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 78a
Beginn der Rügefrist bei Verletzung rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ? Erfordernis zur Bezeichnung des angeblich übergangenen Sachvortrags und Darlegung seiner Entscheidungserheblichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Krefeld, 07.01.2004 - 3 Ca 1224/03
- LAG Düsseldorf, 17.09.2004 - 18 Sa 224/04
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
- BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06 (F)
- BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
Papierfundstellen
- BAGE 118, 229
- NJW 2006, 2346
- MDR 2007, 47
- NZA 2006, 875
- DB 2006, 2412
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06
Die Rüge der Beklagten gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - wird als unzulässig verworfen.Der Senat hat mit Urteil vom 7. Dezember 2005 (- 5 AZR 535/04 -) die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Klägerin jedenfalls seit dem 19. April 2003 35 Stunden beträgt und die Klägerin verpflichtet ist, auf Anforderung der Beklagten bis zu 40 Stunden wöchentlich regelmäßig zu arbeiten.
- BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …
Auszug aus BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06
Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BVerfG 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - NVwZ 2005, 81, zu III 2 b der Gründe). - BAG, 31.08.2005 - 5 AZN 187/05
Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06
Ansonsten ist das Gericht vor Schluss der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet (Senat 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104, zu II 1 der Gründe mit Nachw. aus der Rspr. des BVerfG). - BAG, 30.11.2005 - 2 AZR 622/05
Anhörungsrüge
Auszug aus BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06
Hierzu gehört weiter eine Begründung dazu, dass die Tatsachen, die übergangen worden sein sollen, nach § 559 ZPO berücksichtigungsfähig waren (BAG 30. November 2005 - 2 AZR 622/05 (F) - NZA 2006, 452, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14
Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug
(1) Soweit die Beklagte rügt, das Berufungsgericht habe Vortrag und Beweisangebote übergangen, genügt die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil nicht im Einzelnen dargetan worden ist, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung übergangen haben bzw. zu welchem Beweisthema eine an sich gebotene Beweisaufnahme rechtsfehlerhaft unterlassen worden sein soll und welches Ergebnis diese voraussichtlich gehabt hätte (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - Rn. 36, BAGE 109, 145; 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) . - BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16
Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen …
Die Revision hat nicht im Einzelnen dargetan, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung übergangen haben bzw. zu welchem Beweisthema eine an sich gebotene Beweisaufnahme rechtsfehlerhaft unterlassen worden sein soll und welches Ergebnis diese voraussichtlich gehabt hätte (vgl. BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) . - BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt aber nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BAG 17. März 2010 - 5 AZN 1042/09 - Rn. 11, BAGE 133, 330; 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) .
- BAG, 06.05.2015 - 2 AZN 984/14
Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO
Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BVerfG 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - zu III 2 b der Gründe, BVerfGK 4, 12; BAG 18. November 2008 - 9 AZN 836/08 - Rn. 8; 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) .Auch soweit die Beklagte auf überreichte Urkunden und eine Aktennotiz sowie auf die von ihr benannten, zum Teil in der mündlichen Verhandlung präsenten Zeugen verweist, hat sie nicht dargelegt, dass sich daraus das vom Landesarbeitsgericht vermisste Vorbringen ergäbe - nämlich Vortrag dazu, welche konkreten Tatsachen dem Betriebsrat zur Begründung der Kündigung mitgeteilt worden seien. - BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör
Auch ist das Gericht vor Schluss der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 5 mwN, BAGE 118, 229), zumal der Kläger nicht darlegt, inwieweit es ihm nicht möglich gewesen ist, die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts generell oder seine Einschätzung zu den im Streitfall anzuwenden Tarifverträgen im Speziellen in der Berufungsverhandlung zu erfragen. - BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06
Kündigung durch Insolvenzverwalter: Betriebsratsanhörung; Massenentlassung - …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - NJW 2006, 2346, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge
Ein Prozessbevollmächtigter muss, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und bei seinem Sachvortrag berücksichtigen (vgl. BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 5, BAGE 118, 229) . - BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt aber nicht davor, dass den Gerichten Rechtsfehler unterlaufen (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZN 1085/07 - Rn. 5, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 60 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 37) oder sie dem Vortrag der Parteien in materiellrechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimessen (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229). - LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23
Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte nicht, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10 m. w. Nachw.) oder ihrem Sachvortrag in materiell-rechtlicher Hinsicht die aus ihrer Sicht richtige Bedeutung beizumessen (vgl. BAG, Beschluss vom 31.05.2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6). - BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels Wiedergabe umfangreicher …
Will der Beschwerdeführer geltend machen, das Landesarbeitsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem es seine Ausführungen nicht berücksichtigt habe, muss er konkret und im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung übergangen haben soll (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - BAGE 118, 229). - BAG, 17.03.2010 - 5 AZN 1042/09
Nichtzulassungsbeschwerde - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - …
- BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08
Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör
- BAG, 27.04.2010 - 5 AZN 336/10
Anhörungsrüge - Begründung - Zwei-Wochen-Frist
- BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 858/12
Anhörungsrüge - Verwerfliche Gesinnung beim Lohnwucher
- BAG, 24.01.2017 - 3 AZN 822/16
Auslegung von Versicherungsbedingungen - Rechtsfrage
- BAG, 12.01.2023 - 6 AZN 678/22
Anhörungsrüge - Fristversäumnis
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZN 1003/08
Divergenzbeschwerde - Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor fristloser Kündigung - …
- OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08
Beginn der Frist zur Anbringung einer Gehörsrüge
- BAG, 17.10.2012 - 5 AZN 2097/12
Anspruch auf rechtliches Gehör - Hinweispflicht des Rechtsmittelgerichts
- BAG, 30.08.2010 - 5 AZN 671/10
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Auslegung eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
Zum Rückzahlungsanspruch hinsichtlich einer nach dem Tarifvertrag zur sozialen …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 1 Ta 62/07
Unsubstantiierte Anhörungsrüge
- BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
- KAGH, 23.05.2016 - M 4/16