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   BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01   

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https://dejure.org/2002,982
BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 (https://dejure.org/2002,982)
BAG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 (https://dejure.org/2002,982)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 (https://dejure.org/2002,982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Überstundenvergütung; Pauschale Bezahlung von Überstunden; Vertrauensschutz bei Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ; Betriebliche Übung; Leistung von Bereitschaftsdienst; Regelmäßige Arbeitszeit bei der Feuerwehr ; Europarechtliche Gesichtspunkte der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Übung; Arbeitszeit - Überstunden; pauschale Überstundenvergütung; betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; regelmäßige Arbeitszeit bei der Feuerwehr; "vorübergehende Festlegung" einer Pauschalzahlung; Arbeitsleistung und Bereitschaftsdienst bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Der Arbeitnehmer muß damit rechnen, daß eine fehlerhafte Rechtsanwendung korrigiert wird (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 679/93 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 46 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 32, zu II 1 b der Gründe mwN).

    Eine betriebliche Übung setzt voraus, daß eine bestimmte betriebliche Praxis den Schluß erlaubt, der Arbeitgeber wolle sich vertragsrechtlich in bestimmter Weise binden (BAG 14. September 1994 aaO, zu II 1 a der Gründe; 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36, zu II 2 b aa der Gründe; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - nv., mwN).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Zwar hat der EuGH mit Urteil vom 3. Oktober 2000 (- Rs C-303/98 - Simap - AP EWG-Richtlinie Nr. 93/104 Nr. 2 = NZA 2000, 1227) entschieden, daß ein ärztlicher Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit in der Gesundheitseinrichtung insgesamt als Arbeitszeit und ggf. als Überstunden im Sinne der Richtlinie anzusehen sei.

    Zum Anwendungsbereich der Richtlinien hat der EuGH im Urteil vom 3. Oktober 2000 (aaO) unter Nr. 32 - 36 ausgeführt, die Ausnahme nach Art. 2 Abs. 2 der Grundrichtlinie beziehe sich auf bestimmte spezifische Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten sollen und für ein geordnetes Gemeinwesen unentbehrlich sind (ebenso EuGH 3. Juli 2001 - Rs C-241/99 - AuR 2001, 355).

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Eine betriebliche Übung setzt voraus, daß eine bestimmte betriebliche Praxis den Schluß erlaubt, der Arbeitgeber wolle sich vertragsrechtlich in bestimmter Weise binden (BAG 14. September 1994 aaO, zu II 1 a der Gründe; 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36, zu II 2 b aa der Gründe; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - nv., mwN).
  • EuGH, 03.07.2001 - C-241/99

    CIG

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Zum Anwendungsbereich der Richtlinien hat der EuGH im Urteil vom 3. Oktober 2000 (aaO) unter Nr. 32 - 36 ausgeführt, die Ausnahme nach Art. 2 Abs. 2 der Grundrichtlinie beziehe sich auf bestimmte spezifische Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten sollen und für ein geordnetes Gemeinwesen unentbehrlich sind (ebenso EuGH 3. Juli 2001 - Rs C-241/99 - AuR 2001, 355).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Insoweit hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zVv., zu II 5 c bb der Gründe) darauf hingewiesen, die Entscheidung des EuGH betreffe allein die Frage, ob Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes sei (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 18. Dezember 2001 - 1 Sa 116 b/01 - DB 2002, 693).
  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00

    Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Je nach der Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. auch BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zVv., zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Eine betriebliche Übung setzt voraus, daß eine bestimmte betriebliche Praxis den Schluß erlaubt, der Arbeitgeber wolle sich vertragsrechtlich in bestimmter Weise binden (BAG 14. September 1994 aaO, zu II 1 a der Gründe; 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36, zu II 2 b aa der Gründe; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - nv., mwN).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, daß die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - zVv., mwN).
  • LAG Brandenburg, 23.01.2001 - 2 Sa 517/00

    Arbeitsentgelt: Zulage im Öffentlichen Dienst - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 23. Januar 2001 - 2 Sa 517/00 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2001 - 1 Sa 116b/01

    Bereitschaftsdienst; regelmäßige Verlängerung der Arbeitszeit; Wertung als

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
    Insoweit hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zVv., zu II 5 c bb der Gründe) darauf hingewiesen, die Entscheidung des EuGH betreffe allein die Frage, ob Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes sei (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 18. Dezember 2001 - 1 Sa 116 b/01 - DB 2002, 693).
  • ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 147/01
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (BAG 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - zu II der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - zu II 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - zu V 1 der Gründe; 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 109, 254; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Je nach der Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10; 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 8 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 3).

    Der Vergütungsanspruch setzt ferner voraus, dass die Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig war (vgl. Senat 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - aaO).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    a) Macht ein Arbeitnehmer die Vergütung von Überstunden geltend, hat er regelmäßig nach Tag und Stunde seine über die übliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit darzulegen (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148) und muss ferner vortragen, dass die Mehrarbeit auf Veranlassung oder jedenfalls mit Duldung des Arbeitgebers erfolgt ist oder zur Erledigung der Arbeit erforderlich war (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10).
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