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   BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 384/84   

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https://dejure.org/1985,1545
BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 384/84 (https://dejure.org/1985,1545)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1985 - 5 AZR 384/84 (https://dejure.org/1985,1545)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1985 - 5 AZR 384/84 (https://dejure.org/1985,1545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2906 (Ls.)
  • NZA 1986, 231
  • BB 1986, 198
  • DB 1986, 130
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59

    Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 384/84
    Als Unglück im Sinne der genannten Bestimmung ist in erster Linie Krankheit zu nennen (vgl. statt vieler BAG 11, 12 = AP Nr. 22 zu § 63 HGB, zu III 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., II Rz 44, 46, 47).
  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 886/77

    Laufend gewährte Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 384/84
    In allen diesen Fällen ist jedoch bei der Ermittlung der Anspruchshöhe davon auszugehen, daß der Angestellte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 12. Oktober 1956 - 2 AZR 464/54 - AP Nr. 4 zu § 63 HGB - sowie aus neuerer Zeit Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 886/77 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 3 a der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner Schmatz/-Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., L 402; Kaiser/Dunkl, aaO, I § 1 Rz 87; Feichtinger, AR-Blattei, Krankheit III, Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, E II 1).
  • BAG, 28.02.1975 - 5 AZR 213/74

    Arbeitsentgelt: Bemessung der Teilvergütung

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 384/84
    Zwar hat der Senat in der Entscheidung vom 28. Februar 1975 (5 AZR 213/74 - AP Nr. 1 zu § 628 BGB Teilvergütung) ausgeführt, mit einem Monatsgehalt werde regelmäßig die im Laufe eines Monats vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung unabhängig von der in dem betreffenden Monat gegebenen Zahl von Arbeits-, Werk- oder Kalendertagen in gleichbleibender Höhe abgegolten, daher könne bei der Berechnung der Tagesvergütung von einem Durchschnittswert ausgegangen werden.
  • BAG, 12.10.1956 - 1 AZR 464/54

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung von Bezieher-Werbern in Lesezirkelunternehmen

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 384/84
    In allen diesen Fällen ist jedoch bei der Ermittlung der Anspruchshöhe davon auszugehen, daß der Angestellte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 12. Oktober 1956 - 2 AZR 464/54 - AP Nr. 4 zu § 63 HGB - sowie aus neuerer Zeit Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 886/77 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 3 a der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner Schmatz/-Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., L 402; Kaiser/Dunkl, aaO, I § 1 Rz 87; Feichtinger, AR-Blattei, Krankheit III, Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, E II 1).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    b) Eine konkrete Berechnungsweise, die auf die Zahl der Arbeitstage einschließlich der gesetzlichen Feiertage abstellt (so zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: BAG 14. August 1985 - 5 AZR 384/84 - AP HGB § 63 Nr. 40 = EzA HGB § 63 Nr. 38) , bildet zwar den Entgeltausfall im konkreten Monat genau ab, für eine pauschalierende Berechnungsweise auf der Grundlage von 30 Tagen monatlich spricht jedoch, dass diese im Einklang mit dem Prinzip des Monatsgehalts steht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 217/16

    Zulässigkeit der Berufung - Berufungsbegründung - substantiiertes Vortragen

    Endet - wie hier - der Krankengeldanspruch des Arbeitnehmers an einem Freitag während des laufenden Monats (21.08.2015), so ist in der Fünf-Tage-Woche der anteilige Gehaltsanspruch in der Weise zu berechnen, dass das monatliche Bruttogehalt durch die in dem betreffenden Monat tatsächlich anfallenden Arbeitstage geteilt und der sich danach ergebende Betrag mit der Anzahl der Arbeitstage - hier Urlaubstage - multipliziert wird (vgl. BAG 14.08.1985 - 5 AZR 384/84).
  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 51/07

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten

    Unter Zugrundelegung der vom BAG in einer späteren Entscheidung (Urteil vom 14.08.1985 - 5 AZR 384/84 - EzA § 63 HGB Nr. 38) favorisierten konkreten Berechnung ist das anteilige Monatsgehalt wie folgt zu berechnen: Die Zahl der Arbeitstage mit Gehaltsanspruch einschließlich der gesetzlichen Feiertage ergeben den Divisor, um das Monatsgehalt auf den Arbeitstag (einschließlich gesetzlichem Feiertag) umzurechnen.
  • ArbG Bamberg, 17.06.2020 - 4 Ca 300/19

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Betriebsrat, Leistungen, Arbeitgeber, Sonderzahlung,

    Die Berechnung der anteiligen Entgeltfortzahlung für Mai 2019 nach den auf den Zeitraum bis zum 14.05.2019 entfallenden Arbeitstagen ist nicht zu beanstanden (für diese Berechnungsmethode BAG Urteil vom 14.08.1985 - 5 AZR 384/84; AP HGB § 63 Nr. 40, beckonline).
  • ArbG Aachen, 17.09.2020 - 3 Ca 313/20
    Für die Entgeltforderung geht das Bundesarbeitsgericht von einer konkreten Berechnung anhand der Arbeitstage aus (BAG, Urt. v. 14.08.1985 - 5 AZR 384/84, AP Nr. 40 zu § 63 HGB).
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