Rechtsprechung
BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmereigenschaft - Dienstplan
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters - rechtsportal.de
BGB § 611
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Sprecher, Aufnahmeleiter, Übersetzer und Redakteur -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Rundfunkmitarbeiter, Abhängigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.03.1992 - 6 Ca 7774/91
- LAG Köln, 03.03.1993 - 2 Sa 601/92
- BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Papierfundstellen
- BAGE 76, 21
- MDR 1994, 1129
- NZA 1995, 21
- BB 1994, 1224
- DB 1994, 2504
- afp 1994, 248
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).Die Arbeitnehmereigenschaft kann nicht mit der Begründung verneint werden, es handele sich um eine nebenberufliche Tätigkeit (BAG Urteil vom 8. Oktober 1975 - 5 AZR 430/74 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 5 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 -, aaO, zu B II 3 b der Gründe).
Umgekehrt spricht nicht schon der Umstand für ein Arbeitsverhältnis, daß es sich um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 3 c der Gründe).
Eine Anzahl von Tätigkeiten kann sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO).
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 41, 247, 250 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe).Die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 13. November 1991, BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.) und für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).Die Aufstellung von Dienstplänen kann auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses sein, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehenen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Ein Arbeitsverhältnis kann auch dann vorliegen, wenn der Mitarbeiter bestimmen kann, daß er an bestimmten (Wochen-)Tagen nicht zur Verfügung steht, oder wenn er bestimmte Einsätze ablehnen kann (vgl. BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 11 BGB Abhängigkeit).
- BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90
Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).Umgekehrt spricht nicht schon der Umstand für ein Arbeitsverhältnis, daß es sich um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 3 c der Gründe).
- BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91
Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 13. November 1991, BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Zum anderen bestand wegen der langdauernden Betrauung des Klägers auch mit programmgestaltenden Aufgaben für den Beklagten kein Bedürfnis nach einem Wechsel, während auf der anderen Seite die soziale Schutzbedürftigkeit des Klägers mit den Jahren immer stärker geworden ist (BVerfGE 59, 231, 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit, zu C III 2 der Gründe). - BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 162/74
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter des fremdsprachlichen Dienstes einer …
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.) und für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe). - BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75
Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis - …
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.) und für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe). - BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.) und für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe). - BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.) und für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe). - BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender …
- BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - …
- BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74
Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter - …
- BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …
- BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
(4) Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (BAG Urteile vom 16. Februar 1994, 5 AZR 402/93 und vom 20. Juli 1994, BAGE 77, 226 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93]).Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß diese sich in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen läßt (Urteile vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - und vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
Dies gilt insbesondere für die Tätigkeit in fremdsprachlichen Diensten mit routinemäßigen Tätigkeiten als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994, BAGE 76, 21; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte, die an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen unterrichten, (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n. v.) und für die Tätigkeit von Mitarbeitern fremdsprachlicher Dienste von Rundfunkanstalten mit routinemäßig anfallender Tätigkeit als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994, BAGE 76, 21; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).b) Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind diese Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21).
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92
Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten
Wie der Senat insbesondere im Hinblick auf Mitarbeiter für Funk und Fernsehen bereits mehrfach entschieden hat, ist ein Arbeitsverhältnis insbesondere dann zu bejahen, wenn der Unternehmer innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Wird der Einsatz des Mitarbeiters durch Dienstpläne geregelt, die ohne seine Mitwirkung erstellt werden, so ist dies ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft (vgl. Urteil vom 16. Februar 1994, aaO).
- BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491, 562/93 und 624/98 - AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21). - LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
Neuorientierung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs - Propagandistin als …
(Insoweit ständige Rechtsprechung hier zitiert nach BAG vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 -).In der Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - entschied der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts zum arbeitsrechtlichen Status eines Rundfunkmitarbeiters, daß es ein Starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft sei, wenn der Arbeitnehmer in Dienstplänen aufgeführt sei, auch wenn der Arbeitgeber ausdrücklich erkläre, daß die Dienstpläne unverbindlich seien und erst in Kraft träten, wenn ihnen die eingesetzten Mitarbeiter nicht widersprächen.
- BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05
Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit
Ihre Tätigkeit ist typischerweise programmgestaltend, da durch die Auswahl der zu beschaffenden Beiträge bzw. das Verfassen eigener Beiträge unmittelbar Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms genommen wird (vgl. BAG 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B IV 4 c aa der Gründe; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 -BAGE 88, 263 = AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 26 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 67, zu III 1 der Gründe; 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 180 = EzA BGB § 620 Nr. 140, zu I 3 d der Gründe; 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - BAGE 76, 21 = AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 52, zu B III 1 der Gründe). - LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04
Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …
Letztlich kommt es für die Beantwortung der Frage, welches Rechtsverhältnis im konkreten Fall vorliegt, auf eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls an (…BAG, jeweils a.a.O.); ohne Bedeutung ist insoweit, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen (BAG v. 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 -, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15; 19.01.2000 - 5 AZR 644/98).Programmgestaltende Mitarbeiter sind dann Arbeitnehmer, wenn ihre ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden; die ständige Dienstbereitschaft kann sich sowohl aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen der Parteien als auch aus der praktischen Durchführung der Vertragsbeziehungen ergeben (BVerfG v. 18.02.2000 - 1 BvR 491 u.a. -, AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG v. 20.09.2000 - 5 AZR 61/99; 11.12.1996 - 5 AZR 592/95; 22.02.1995 - 5 AZR 757/93; 20.07.1994 - 5 AZR 170/93; 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 -, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15).
Soweit dort davon ausgegangen wird, dass die Aufführung von Mitarbeitern in Dienstplänen bei programmgestaltenden Mitarbeitern ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft darstellt, wenn die einzelnen Einsätze nicht im Voraus abgesprochen werden (vgl. BAG v. 22.04.1998 - 5 AZR 2/97, 92/97, 342/97) und dass dies auch dann gilt, wenn den Mitarbeitern erklärt wird, dass die Dienstpläne unverbindlich seien oder erst dann in Kraft träten, wenn ihm die eingesetzten Mitarbeiter nicht widersprächen, sie mithin nicht verpflichtet seien, die vorgesehenen Einsätze wahrzunehmen (…BAG, a.a.O.; 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 -, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15; 30.11.1994 - 5 AZR 704/93, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 74), so kann für die hier relevante Zeit - ab April 2003 - eine solche einseitige Dienstplaneinteilung bei der Beklagten nicht festgestellt werden.
- LAG Köln, 16.12.1997 - 13 Sa 780/97 Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kann also auch aus der Art der zu verrichtenden Tätigkeiten folgen - wobei das BAG diesem Gedanken etwa für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit maßgebliche Bedeutung beigemessen hat (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des BAG statt vieler: Urteil vom 16.02.1994, 5 AZR 402/93, NZA 95, 21 ff., m.w.N.).
b) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht bei der Statusbeurteilung von Rundfunk- und Fernsehmitarbeitern generell als ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft gewertet, wenn diese in Dienstplänen aufgeführt sind, die ohne vorherige Absprache mit ihnen erstellt werden - wobei eine behauptete Unverbindlichkeit oder die Möglichkeit zum Widerspruch keine andere Beurteilung rechtfertigen (BAG vom 16.02.1994, a.a.O.).
So weist das BAG (z.B. Urteil vom 16.02.1994, 5 AZR 402/93) diesbezüglich insbesondere auf eine nicht veröffentlichte Entscheidung vom 14.06.1989, 5 AZR 346/88, hin, deren Sachverhalt allerdings nicht unmaßgeblich durch den Umstand geprägt ist, daß der dortige Beschäftigte mehrere Beschäftigungsverhältnisse zeitgleich unterhielt, was der Annahme einer hohen sozialen Schutzbedürftigkeit entgegengestanden haben dürfte und nach Auffassung des BAG zu einem "stillschweigenden ständigen Vorbehalt" bezüglich der Zeitdisposition führte.
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis
Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 628/93
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …
- LAG Köln, 14.08.1997 - 10 Sa 54/97
Vorliegen einer sog. Statusklage; Tätigkeit als freie Journalistin für den …
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis
- LAG Köln, 12.02.1997 - 7 Sa 979/96
Zusammenstellung von Musikbeiträgen für Hörfunk-Sendungen in freier Mitarbeit ; …
- ArbG Hannover, 11.01.1995 - 2 BV 1/94
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen des Anfechtungsrechtes; …
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
- LAG München, 24.01.2012 - 6 Sa 411/11
Arbeitnehmereigenschaft
- LAG Hamburg, 20.10.1995 - 3 TaBV 8/94
Überprüfung einer Wahlaufhebung zur Betriebsratswahl wegen Teilnahme von freien …
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 416/94
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunk- und Fernsehsprechers - Rechtliches …
- LAG Düsseldorf, 09.09.1997 - 8 Sa 756/97
Arbeitsnehmerstatus: Sargträger - Anmeldung eines eigenen Gewerbes
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05
Redakteur in der Pressestelle eines Fernsehsenders - Frage der …
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 419/94
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunk- und Fernsehsprechers - Rechtliches …
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
Redakteur in der Pressestelle eines Fernsehsenders - Frage der …
- LAG Berlin, 21.11.1996 - 14 Sa 15/96
Arbeitsverhältnis; Kameraassistent; Kameramann; Medienberufe; Weisungsgebunden
- LAG Hamm, 22.05.2014 - 16 Sa 1221/13
Arbeitnehmerstatus
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder …
- LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09
Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der …
- LAG München, 24.02.2015 - 6 Sa 407/14
Berufung, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerstatus, Wiedereinsetzung, Erkrankung, …
- LAG Sachsen-Anhalt, 12.06.2001 - 11 Sa 137/01
Begründung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerstatus eines Orchestermusikers; …
- BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 592/95
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion
- ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
- BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern …
- OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95
Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei …
- LAG Köln, 31.10.2013 - 7 Sa 268/13
Befristung; Rundfunkfreiheit; programmgestaltender Mitarbeiter; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2011 - 9 Sa 14/11
Arbeitnehmereigenschaft einer studentischen Hilfskraft bei nicht …
- LAG Berlin, 23.10.1996 - 18 Sa 54/96
Anspruch auf die gerichtliche Feststellung des Bestandes eines …
- LAG Köln, 22.05.1996 - 2 Sa 99/96
Arbeitnehmerbegriff: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter - Rundfunksprecher
- LAG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 3 Sa 96/94
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion
- LAG Köln, 05.03.1997 - 4 Ta 253/96
Arbeitsgerichte: Rechtsweg
- LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09
Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter
- LAG München, 09.04.2013 - 6 Sa 605/12
Arbeitnehmereigenschaft, Cutter
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 1115/22
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
- LAG Berlin, 16.07.2001 - 6 Ta 1178/01
Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses als Moderator; …
- LAG Hamburg, 13.06.1995 - 6 Sa 45/94
Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mit programmgestaltendem Mitarbeiter einer …
- LAG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 3 Sa 95/94
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders
- LAG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 3 Sa 97/94
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2002 - 4 Sa 138/02
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten …
- LAG Hamm, 23.01.1996 - 13 TaBV 40/95
Arbeitszeit: Regelung durch Spruch der Einigungsstelle
- LAG Niedersachsen, 23.01.1995 - 3 Ta 159/94
Arbeitnehmer; Vorgründungsgesellschaft; Vorvertrag; Zuständigkeit der Gerichte …
- LAG Köln, 21.03.1996 - 10 Sa 1093/95
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters als Sprecher, Übersetzer und …
- ArbG München, 26.11.2014 - 35 Ca 7472/14
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