Rechtsprechung
BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession
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Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede; Tarifsukzession
- Bundesarbeitsgericht
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession
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§ 133 BGB, § 157 BGB, TVöD, § 4 TVÜ-VKA, § 5 TVÜ-VKA
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung von Arbeitsverträgen; Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede bei Tarifsukzession
- rewis.io
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession
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Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession
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Auslegung von Arbeitsverträgen; Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede bei Tarifsukzession
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA-RR 2012, 392
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Letztlich wird das Landesarbeitsgericht festzustellen haben, ob die der Klägerin mit dem Zusatzarbeitsvertrag vom 22. Mai 2003 als "freiwillige Zulage" versprochene und laut Verdienstabrechnung noch im Juni 2008 neben der BAT-Vergütung als "besondere Zulage" gewährte Leistung als anrechnungsfester selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt wurde oder auf die Tariferhöhungen anzurechnen ist (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - BAGE 127, 319; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211) . - BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01
Vertragsauslegung
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Die vereinbarte "Anlehnung" an die dort genannten Tarifverträge stellt keine Einschränkung dar, sondern ist dahin zu verstehen, dass die Beklagte als nicht tarifgebundene Arbeitgeberin auf ein intern von ihr praktiziertes System verweist, welches sich in seiner Struktur an den genannten Tarifverträgen ausrichtet (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - zu III 1 der Gründe, BAGE 103, 338; 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 38, NZA 2011, 457; 23. März 2011 - 5 AZR 153/10 - Rn. 12) . - BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - …
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Galt diese Vereinbarung im Klagezeitraum fort, ist das monatliche Entgelt der Klägerin entsprechend dem Verhältnis von 20, 78 zu 40 Wochenstunden zu berechnen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 20, 29, ZTR 2011, 564 ) .
- BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Die vereinbarte "Anlehnung" an die dort genannten Tarifverträge stellt keine Einschränkung dar, sondern ist dahin zu verstehen, dass die Beklagte als nicht tarifgebundene Arbeitgeberin auf ein intern von ihr praktiziertes System verweist, welches sich in seiner Struktur an den genannten Tarifverträgen ausrichtet (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - zu III 1 der Gründe, BAGE 103, 338; 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 38, NZA 2011, 457; 23. März 2011 - 5 AZR 153/10 - Rn. 12) . - BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Letztlich wird das Landesarbeitsgericht festzustellen haben, ob die der Klägerin mit dem Zusatzarbeitsvertrag vom 22. Mai 2003 als "freiwillige Zulage" versprochene und laut Verdienstabrechnung noch im Juni 2008 neben der BAT-Vergütung als "besondere Zulage" gewährte Leistung als anrechnungsfester selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt wurde oder auf die Tariferhöhungen anzurechnen ist (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - BAGE 127, 319; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211) . - BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05
Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Letztlich wird das Landesarbeitsgericht festzustellen haben, ob die der Klägerin mit dem Zusatzarbeitsvertrag vom 22. Mai 2003 als "freiwillige Zulage" versprochene und laut Verdienstabrechnung noch im Juni 2008 neben der BAT-Vergütung als "besondere Zulage" gewährte Leistung als anrechnungsfester selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt wurde oder auf die Tariferhöhungen anzurechnen ist (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - BAGE 127, 319; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211) . - LAG Niedersachsen, 14.06.2010 - 8 Sa 451/09
Geltung des Tarifvertrags für denöffentlichen Dienst (TVöD) bei …
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Juni 2010 - 8 Sa 451/09 - aufgehoben. - BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende …
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Werden in der vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge genannt, sind jedenfalls die im Wege der Tarifsukzession folgenden Tarifverträge erfasst (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 38) . - BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Eine vertragliche Abweichung stünde aber einer Ermittlung des Vergleichsentgelts zum 1. Oktober 2005 nach den tariflichen Grundlagen entgegen (vgl. BAG 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 29, ZTR 2011, 150) . - BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 153/10
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession
Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Die vereinbarte "Anlehnung" an die dort genannten Tarifverträge stellt keine Einschränkung dar, sondern ist dahin zu verstehen, dass die Beklagte als nicht tarifgebundene Arbeitgeberin auf ein intern von ihr praktiziertes System verweist, welches sich in seiner Struktur an den genannten Tarifverträgen ausrichtet (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - zu III 1 der Gründe, BAGE 103, 338; 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 38, NZA 2011, 457; 23. März 2011 - 5 AZR 153/10 - Rn. 12) . - BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
- BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13
Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen
Damit haben sie eine dynamische Vergütung auf die Vorschriften des BAT vereinbart (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 13) , die nach der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die den BAT ersetzenden Tarifverträge erfasst (im Einzelnen BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 -, seither st. Rspr.) .Dies stellt keine Einschränkung dar, sondern ist dahin zu verstehen, dass die Beklagte als nicht tarifgebundene Arbeitgeberin auf ein intern von ihr praktiziertes System verweist, welches sich in seiner Struktur an den genannten Tarifverträgen ausrichtet (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 16; 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 38) .
- BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf …
Die in der ursprünglichen Fassung des Arbeitsvertrags enthaltene Formulierung "in Anlehnung an den Tarifvertrag" enthält keine Einschränkung, sondern verdeutlicht nur zusätzlich, dass die Beklagte als nicht tarifgebundene Arbeitgeberin auf ein intern von ihr praktiziertes System verweist (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 16 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 96) . - BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession
Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine rechnerische Korrektur zum Tabellenentgelt dadurch ergeben, dass sich vertragliche Sonderregelungen, die vor der Tarifsukzession vereinbart wurden, auf die Bestimmung des Vergleichsentgelts zum 1. Oktober 2005 auswirken (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 22) .
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung …
Diese finden demnach entsprechende Anwendung, soweit sich aus der Versorgungszusage nichts Abweichendes oder Vorrangiges ergibt (vgl. etwa BAG 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 15 f.; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 13; 20. April 2004 - 3 AZR 266/02 - zu B II 4 der Gründe; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - zu III 1 b aa der Gründe, BAGE 103, 338). - BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer …
aa) Werden wie hier in einer vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die ersetzenden Tarifverträge genannt, ist, jedenfalls soweit nur die Anwendbarkeit des TV-L als einen den BAT-O/TdL ersetzenden Tarifvertrag in Frage steht, auch dieser Tarifvertrag erfasst (st. Rspr., ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286 sowie 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 15 mwN; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 38 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35) . - LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2012 - 3 Sa 622/11
Eingruppierung einer Krankenpflegehelferin - MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg …
Diese übertarifliche Zulage wurde nicht als anrechnungsfester selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt und ist daher auf die Tariferhöhung infolge der Höhergruppierung der Klägerin anzurechnen ( vgl. hierzu BAG 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 24, [juris] ).Das Bundesarbeitsgericht ist zuletzt in seiner Entscheidung vom 17. November 2011 ( - 5 AZR 409/10 - Rn. 24, [juris] ) ohne weiteres davon ausgegangen, dass auch in einem solchen Fall (Zahlung einer als "freiwillige Zulage" versprochenen Leistung, die laut Verdienstabrechnung neben der tariflichen Vergütung als "besondere Zulage" ausgewiesen war) eine Anrechnung erfolgt, wenn - wie hier - die gezahlte übertarifliche Leistung nicht als anrechnungsfester selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt wurde.
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 9 Sa 10/13
Verrechnung von übertariflichen Zulagen mit Tariflohnerhöhung
Das Bundesarbeitsgericht ist zuletzt in seiner Entscheidung vom 17. November 2011 (5 AZR 409/10 - Rn. 24, [juris]) ohne weiteres davon ausgegangen, dass auch in einem solchen Fall (Zahlung einer als "freiwillige Zulage" versprochenen Leistung, die laut Verdienstabrechnung neben der tariflichen Vergütung als "besondere Zulage" ausgewiesen war) eine Anrechnung erfolgt, wenn - wie hier - die gezahlte übertarifliche Leistung nicht als anrechnungsfester selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt wurde. - LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14
Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Denn werden wie hier in einer vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die ersetzenden Tarifverträge genannt, ist, jedenfalls soweit nur die Anwendbarkeit des TV-L als einen den BAT-O/TdL ersetzenden Tarifvertrag in Frage steht, auch dieser Tarifvertrag erfasst (st. Rspr., BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff m.w.N., BAGE 130, 286 sowie 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 15 m.w.N.;… 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 38 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14
Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und …
Denn werden wie hier in einer vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die ersetzenden Tarifverträge genannt, ist, jedenfalls soweit nur die Anwendbarkeit des TV-L als einen den BAT-O/TdL ersetzenden Tarifvertrag in Frage steht, auch dieser Tarifvertrag erfasst (st. Rspr., BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08, Rn. 24 ff, mwN., sowie 17. November 2011 - 5 AZR 409/10, Rn. 15 mwN.;… 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09, Rn. 38 mwN.). - ArbG Düsseldorf, 29.01.2016 - 14 Ca 4636/15
Angleichung der Vergütung an die Vergütung eines vergleichbaren Beamten bei der …
bb.Durch die Formulierung "in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 2 BBesO haben die Parteien eine dynamische Bezugnahme auf die BBesO vereinbart und so einen einzelvertraglichen Anspruch auf Vergütung nach grundsätzlicher Maßgabe der Besoldungsgruppe B 2 BBesO begründet (vgl. BAG 17.09.2013 - 3 AZR 300/11 - 17.11.2011 - 5 AZR 409/10, AP Nr. 96 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; 18.05.2011 - 5 AZR 213/09, ZTR 2011, 564; 10.11.2010 - 5 AZR 633/09, ZTR 2011, 150 mwN.).Das so vereinbarte Vergütungssystem soll sich also lediglich in seiner Struktur an der Besoldungsgruppe B 2 BBesO ausrichten (vgl. BAG 17.11.2011 - 5 AZR 409/10, aaO.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 25/13
Anspruch auf kostenfreie Nutzung des Dienstwagens für Privatfahren - betriebliche …
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 483/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …
- LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechische Schule
- LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechenland - Entgeltabsenkung
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 10 Sa 491/12
Eingruppierung - Gruppenleiter im handwerklichen Erziehungsdienst in einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 24 Sa 1143/12
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 24 Sa 1144/12
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 25 Sa 1147/12
Auslegung eines Änderungsvertrages - Neuvertrag - Bezugnahme auf Tarifvertrag
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 19 Sa 1654/14
Eingruppierung eines Krankenpflegers in einer ehemals im Besitz des Landes …