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   BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90   

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BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90 (https://dejure.org/1991,894)
BAG, Entscheidung vom 07.08.1991 - 5 AZR 410/90 (https://dejure.org/1991,894)
BAG, Entscheidung vom 07. August 1991 - 5 AZR 410/90 (https://dejure.org/1991,894)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 196
  • MDR 1992, 166
  • NZA 1992, 69
  • BB 1991, 2224
  • DB 1991, 2488
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).

    Das hat der Senat im Urteil vom 1. Juni 1983 (BAGE 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG) mit ausführlicher Begründung klargestellt.

    In dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 1. Juni 1983 (BAGE 43, 54 = AP, aaO) hat der Senat näher ausgeführt, es gebe keinen Erfahrungssatz, wonach der Arbeiter eine krankhafte Alkoholabhängigkeit in der Regel selbst verschuldet habe.

    Will der Arbeitgeber geltend machen, der Arbeiter habe die Entstehung seiner krankhaften Alkoholabhängigkeit selbst verschuldet, muß er - wie in allen anderen Fällen körperlicher oder geistiger Erkrankung des Arbeitnehmers - das Verschulden darlegen und beweisen (vgl. nur BAGE 43, 54, 62 f. = AP, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Deshalb muß der Arbeiter auf Verlangen seines Arbeitgebers nach bestem Wissen die fraglichen Umstände offenbaren (vgl. im einzelnen BAGE 43, 54, 63 ff. = AP, aaO, zu II 2, 3 und 4 der Gründe).

  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Auszug aus BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).

    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LFZG auszugehen (vgl. BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP, aaO).

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP, aaO, m. w. N.).

  • BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87

    Mögliche Wertung des Verhaltens eines Alkoholikers, der nüchtern mit seinem

    Auszug aus BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90
    Schuldhaft im Sinne des Vergütungsfortzahlungsrechts im Krankheitsfalle handelt der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. nur BAGE 57, 380, 382 = AP Nr. 77 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BAG, 14.07.1965 - 1 AZR 343/64

    Kompetenzbereich - Schuldhafte Überschreitung - Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90
    Trotz entsprechenden Hinweises des Senats in der Revisionsverhandlung hat die Beklagte, was ihr wegen ihres Obsiegens in der Vorinstanz möglich gewesen wäre (vgl. BAGE 17, 236, 238 [BAG 14.07.1965 - 1 AZR 343/64] = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsbruch), nicht geltend gemacht, sie hätte in Kenntnis der zutreffenden Rechtslage ihren Vortrag ergänzen können und ergänzt.
  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59

    Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Was regelwidrig ist, bestimmt sich nach dem Stand der (medizinischen) Wissenschaft (BAG 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 196; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 228/05 - zu II 1 b der Gründe; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 15. Aufl. § 98 Rn. 10; ErfK/Reinhard § 3 EFZG Rn. 5 ff.) .
  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    c) Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (st. Rspr., zB BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu II 1 der Gründe, BAGE 43, 54) ; dies gilt auch im Fall des Anspruchsübergangs (BAG 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu II der Gründe, BAGE 68, 196) .

    Um eine solche Überprüfung überhaupt zu ermöglichen, nahm die Rechtsprechung eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei der Suche nach den Gründen seiner Alkoholabhängigkeit an, verbunden mit einer entsprechenden Darlegungslast des Arbeitgebers (BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu II 2 der Gründe, aaO; 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu II der Gründe, BAGE 68, 196) .

    Hingegen besteht kein Fragerecht des Arbeitgebers nach den Gründen des Rückfalls und keine entsprechende Auskunftspflicht des Arbeitnehmers (so aber noch BAG 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - BAGE 68, 196) , da weder Arbeitgeber noch Gericht im Hinblick auf die Multikausalität der Rückfallursachen ohne entsprechenden medizinischen Sachverstand eine qualifizierte Aussage zum Verschulden des Arbeitnehmers treffen könnten.

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber seine vertraglich geschuldete Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung einer vorhandenen Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird (vgl. Senat 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - BAGE 68, 196, 198; ErfK/Dörner 8. Aufl. § 3 EFZG Rn. 9).
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