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   BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92   

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https://dejure.org/1994,29242
BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92 (https://dejure.org/1994,29242)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 5 AZR 411/92 (https://dejure.org/1994,29242)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 (https://dejure.org/1994,29242)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Das hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil im Parallelrechtsstreit - 5 AZR 339/92 - vom 16. März 1994 im einzelnen ausgeführt.

    Auch insoweit wird auf das im Parallelrechtsstreit - 5 AZR 339/92 - ergangene, zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 16. März 1994 verwiesen.

  • BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Aufgerechnet werden kann nur gegen Nettolohnforderungen des Arbeitnehmers (Senatsurteil vom 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - n.v.).
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend Urteil vom 18. August 1976, BAGE 28, 159 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) hat sich die für die gerichtliche Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln erforderliche Interessenabwägung insbesondere daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Weiterbildung einen geldwerten Vorteil erlangt.
  • BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75

    Angestellter Leiter eines Hotels - Zugang einer Willenserklärung - Buchhalter -

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Eine schriftliche Willenserklärung ist gemäß § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines Empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (Senatsurteil vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 8 zu § 130 BGB, unter I 2 der Gründe).
  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Das bedeutet: Der erkennende Senat kann lediglich überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt hat, ob es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist (Urteil des Senats vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - EzA § 14 MuSchG Nr. 10).
  • BGH, 05.06.1984 - VI ZR 279/82

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen des

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88

    Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Eine Empfangseinrichtung kann auch nur dann angenommen werden, wenn das Schriftstück mit dem Einlegen in das Fach nach regelmäßigem Verlauf dem Zugriff des Absenders oder Beförderers entzogen ist ( BGH Urteil vom 21. Juni 1989 - VIII ZR 252/88 - AP Nr. 40 zu § 794 ZPO, unter II 2 bb der Gründe).
  • LAG Köln, 09.07.1992 - 10 Sa 218/91

    Rückzahlung; Rückerstattung; Ausbildungskosten; Pilot; Verfassungsmäßigkeit;

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juli 1992 - 10 Sa 218/91 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2015 - 2 Sa 140/14

    Beharrliche Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht wegen Lohnrückständen -

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Bruttolohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch.

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Bruttolohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 14. April 2015 - 2 Sa 85/14; LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 11/11).

  • ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22

    Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne

    Die Forderungen sind zunächst gleichartig, weil die Beklagte mit ihrem Anspruch gegen den Nettoanspruch des Klägers aufgerechnet hat (vgl. dazu BAG, Urt. v. 16.3.1994 - 5 AZR 411/92 n.v.; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.3.1995 - 16 Sa 132/94 n.v.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.1.2001 - 4 Sa 379/00 n.v.; ErfK/Preis, § 611 BGB Rn. 568; LAG Düsseldorf, Urt. v. 2.6.2004 - 12 Sa 361/04, NZA-RR 2005, 317).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

    Das ist in der Rechtsprechung für den Fall der Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Bruttolohnforderungen des Arbeitnehmers anerkannt (vgl. zB BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - nv. und vgl. BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155; LAG Baden-Württemberg 20. März 1995 - 16 Sa 132/94 - nv. und 4. Mai 1988 - 9 Sa 22/88 - nv.).
  • LAG Hamm, 03.02.2012 - 7 Sa 1485/11

    Hilfsaufrechnung in der Berufungsinstanz; Einreichung von die private Nutzung des

    Der Umfang der Rechtskraft darf indes nicht unklar bleiben, § 322 Abs. 2 ZPO (BAG 22.03.2000 - 4 AZR 120/99, juris; 16.03.1994 - 5 AZR 411/92, juris).
  • BAG, 23.01.2001 - 1 ABR 19/00

    Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei Änderung der Arbeitszeit

    Die schriftliche Erklärung muß die allgemeinen oder für den Einzelfall bestimmten Empfangseinrichtungen des Adressaten erreichen (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - nv.).

    Es ist damit nicht ersichtlich, daß die Betriebsvertretung zu erkennen gegeben hätte, sie werde - von den tatsächlichen Umständen abgesehen - in das Fach eingelegte Schreiben rechtsverbindlich als zugegangen im Sinne des § 130 BGB gegen sich gelten lassen und damit das Risiko des Verlusts tragen (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - nv.).

  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

    Aufgerechnet werden kann daher stets nur gegen den pfändbaren Nettobetrag des Arbeitseinkommens"; 16.3.1994 - 5 AZR 411/92 - n.v. ("Juris") [B.I.]: "Aufgerechnet werden kann nur gegen Nettolohnforderungen des Arbeitnehmers (...).

    Aufgerechnet werden kann daher stets nur gegen den pfändbaren Nettobetrag des Arbeitseinkommens"; 16.3.1994 - 5 AZR 411/92 - n.v. ("Juris") [B.I.]: "Aufgerechnet werden kann nur gegen Nettolohnforderungen des Arbeitnehmers (...).

    Aufgerechnet werden kann daher stets nur gegen den pfändbaren Nettobetrag des Arbeitseinkommens"; 16.3.1994 - 5 AZR 411/92 - n.v. ("Juris") [B.I.]: "Aufgerechnet werden kann nur gegen Nettolohnforderungen des Arbeitnehmers (...).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 11/11

    Keine Aufrechnung gegen eine Bruttolohnforderung und einen Spesenanspruch des

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - beide nicht veröffentlicht aber über juris.de verfügbar; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Brutto-Lohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Übernahme des wesentlichen Teils der

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 ; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Brutto-Lohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 11/11).
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12

    Fristlose Kündigung und Urlaubsgewährung

    Der Umfang der Rechtskraft darf aber nicht unklar bleiben (BAG 16.03.1994 - 5 AZR 411/92, juris Rn. 43; LAG Mecklenburg-Vorpommern 30.08.2011 - 5 Sa 11/11, juris Rn. 32; LAG Köln 17.12.2012 - 5 Sa 697/12, juris Rn. 27 s.a. BAG 28.08.2001 - 9 AZR 611/99, NZA 2002, 323 Rn. 16).
  • LAG Hamm, 14.12.1999 - 13 TaBV 91/99

    Inkrafttreten von Änderung der Arbeitszeiten für Busfahrer bei umstrittenem

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  • LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 254/10

    Annahmeverzugslohn und Anrechnung eines Gründungszuschusses

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14 Sa 71/10

    Widerruflichkeit der Anpassung einer Betriebsrente als eine nach § 315 BGB

  • LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15

    Prämie - Fahrtkostenpauschale - Steuerfreiheit - Sachbezüge - tarifliche

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