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   BAG, 17.05.1962 - 5 AZR 427/61   

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https://dejure.org/1962,772
BAG, 17.05.1962 - 5 AZR 427/61 (https://dejure.org/1962,772)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1962 - 5 AZR 427/61 (https://dejure.org/1962,772)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 (https://dejure.org/1962,772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Kfz-Handel -, Handlungsgehilfe, nachvertragliche Provision, Abdingbarkeit, Ausschluss, Provisionsabrede, Provisionsansprüche, Provisionsanteile, Provisionsgarantien, Provisionskürzung, Anwendung zwingender Vorschriften des HVR auf den Reisenden, Fixum, Festbezug, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1962, 1050
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.04.1962 - 5 AZR 345/61

    Versicherungsangestellter - Provisionen - Abschluß von Versicherungsverträgen -

    Auszug aus BAG, 17.05.1962 - 5 AZR 427/61
    Diese sind deshalb auch grundsätzlich nur in demselben Umfange für den Handlungsgehilfen mit Provision unabdingbar die für den Handelsvertreter (vgl. die Entscheidung des Senats vom 12. April 1962 - 5 AZR 345/61 -).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 17.05.1962 - 5 AZR 427/61
    Eine zwingende Grenze für die Ausgestaltung von Provisionsabreden im einzelnen ergibt sich für den Handlungsgehilfen mit Provision aus dem Gesichtspunkt, daß die freie Vertragsgestaltung nicht zur Gesetzesumgehung führen darf (vgl. dazu die Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 [70] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter C).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07

    Anspruch auf Überhangprovision

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).
  • BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79

    Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

    Mit Recht ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, daß bei einem auf Provisionsbasis tätigen angestellten Vertreter eine Vereinbarung, nach der er - wie hier der Kläger nach § 2 Satz 1 mit Satz 2 des Vertrags - eine bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig werdende Provision nicht erhalten soll, nur rechtswirksam ist, wenn der Ausschluß durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (BAG v. 17.5.1962 - 5 AZR 427/61 = AP Nr. 2 zu § 65 HGB; vgl. BAG v. 4.7.1972 - 3 AZR 477/71 = AP Nr. 6 zu § 65 HGB = BB 1972, 1453; v. 20.7.1973 - 3 AZR 359/72 = AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BAG, 28.03.1963 - 5 AZR 209/62

    Rationalisierungsunternehmens - Reisen von Angestellten - Außendienst -

    auch Wegezeiten nennenswerter Art zu außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsplätzen nur gegen Entgelt erbringt (vgl. auch Urteil des erkennenden Senates vom ? Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HOB).
  • BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81

    Folgeprovision bei dynamischer Lebensversicherung

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72

    Provisionen - Fälligkeit und Abrechnung

    Eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem auf Provisionsbasis tätigen angestellten Vertreter, durch die diesem bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Provisionen abgeschnitten werden, ist nur rechtswirksam, wenn der Ausschluß der Provision durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (Bestätigung von BAG 17.5.1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB und BAG 4, 7.1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB).
  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 135/85

    Lohnfortzahlung - Krankheit - Befristung

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung diesen Grundsatz aber auch auf andere - außerhalb kündigungsschutzrechtlicher Gesichtspunkte liegende - Vertragsgestaltungen angewandt (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; BAGE 15, 153, 156 = AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 der Gründe; BAGE 39, 200, 206 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu 3b der Gründe; ferner aus neuerer Zeit das zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 -, zu B I 4 a und b der Gründe).
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84

    Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und

    Nach den vom Gericht erarbeiteten Rechtsgrundsätzen ist der Ausschluß der sogenannten Überhangprovision nur dann wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB, Bl. 1 R mit kritischer Anmerkung von Hefermehl; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB, zu III der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Herschel; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, zu I 2, 11 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Fenn; Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB, mit Anmerkung von Herschel = BB 1984, 1687).
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