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   BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16   

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https://dejure.org/2017,16496
BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16 (https://dejure.org/2017,16496)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2017 - 5 AZR 431/16 (https://dejure.org/2017,16496)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 5 AZR 431/16 (https://dejure.org/2017,16496)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 362 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 MiLoG
    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • IWW

    § 11 Abs. 1 ArbZG § 11 Abs. 3 ArbZG

  • Wolters Kluwer

    Zweckbestimmung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs; Arbeitszeitstunde als Basis für den Mindestlohn; Mindestlohnwirksamkeit von Sonn- und Feiertagszuschlägen

  • Betriebs-Berater

    Sonn- und Feiertagszuschläge grundsätzlich mindestlohnwirksam

  • bag-urteil.com

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis gesetzlicher Mindestlohn/Zuschläge - Mindestlohn; Sonn- und Feiertagszuschläge

  • rechtsportal.de

    ArbZG § 11 Abs. 1 ; ArbZG § 11 Abs. 3
    Zweckbestimmung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhältnis gesetzlicher Mindestlohn und Zuschläge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sonn- und Feiertagszuschläge dienen der Erfüllung des Mindestlohnanspruchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestlohn - und die Sonn- und Feiertagszuschläge

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Zuschlag wirkt auch für den Mindestlohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3324
  • NZA 2017, 1387
  • BB 2017, 2484
  • DB 2017, 2492
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16
    Dementsprechend hat die Klägerin nicht vorgebracht, bei Multiplikation der in den streitgegenständlichen Monaten jeweils tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit 8, 50 Euro brutto (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 26, BAGE 155, 202) ergebe sich ein höherer Betrag als die von der Beklagten gezahlten 1.473,31 Euro brutto.

    Erreicht die vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte Vergütung den gesetzlichen Mindestlohn nicht, begründet dies von Gesetzes wegen einen Anspruch auf Differenzvergütung, wenn der Arbeitnehmer in der Abrechnungsperiode im Ergebnis nicht mindestens den in § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG vorgesehenen Bruttolohn erhält (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 ff., BAGE 155, 202, seither st. Rspr.) .

    Mindestlohnwirksam sind daher alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 30 ff., BAGE 155, 202; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 23 f.; vgl. auch - zu einem entsenderechtlichen Mindestentgelt - BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 248) .

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16
    Mindestlohnwirksam sind daher alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 30 ff., BAGE 155, 202; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 23 f.; vgl. auch - zu einem entsenderechtlichen Mindestentgelt - BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 248) .
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12

    Pauschale Entgelterhöhung - Besitzstandsregelung

    Auszug aus BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16
    Ohne Rechtsfehler hat das Landesarbeitsgericht - unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Auslegungsspielraums - angenommen, dass sich die Tilgungsbestimmung der Beklagten nicht auf eine Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns beschränkt, sondern alles Geschuldete umfasst (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 22 f.) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16
    Mindestlohnwirksam sind daher alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 30 ff., BAGE 155, 202; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 23 f.; vgl. auch - zu einem entsenderechtlichen Mindestentgelt - BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 248) .
  • LAG Sachsen, 18.05.2016 - 3 Sa 677/15

    Anrechnung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den gesetzlichen Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2016 - 3 Sa 677/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    a) Im Ansatz zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass eine vom Arbeitgeber gewährte Sonderzahlung dergestalt mindestlohnwirksam sein kann, dass sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (mit-)erfüllt (vgl. BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 15 ff.) .
  • LAG Hamm, 29.11.2017 - 6 Sa 620/17

    Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen;

    Der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns ist ein gesetzlicher Anspruch, der neben den vertraglichen Anspruch tritt (BAG 24.05.2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 14).

    Mindestlohnwirksam sind daher alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 06.09.2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 11; 24.05.2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 16).

    Dementsprechend sind auch die ebenfalls in § 3b EStG genannten Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen mindestlohnwirksam (vgl. BAG 24.05.2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 17).

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

    Hiervon wäre nur auszugehen, wenn es sich um einen Nachtarbeitszuschlag iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG handelte, nicht aber wenn die Zahlung als Zuschlag für Arbeit in den Abendstunden vor 23:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen erbracht wird (vgl. zur Wechselschichtzulage BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 26, BAGE 157, 356; vgl. zu Sonn- und Feiertagszuschlägen BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 16) .
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    a) Im Ansatz zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass eine vom Arbeitgeber gewährte Sonderzahlung dergestalt mindestlohnwirksam sein kann, dass sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (mit-)erfüllt (vgl. BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 15 ff.) .
  • LAG Köln, 25.10.2017 - 3 Sa 254/17

    Zeitungszusteller; Nachtarbeitszuschlag

    Wegen der gesetzlichen Regelung in § 6 ArbZG sind Nachtzuschläge anders als Sonn- und Feiertagszuschläge nicht mindestlohnwirksam und damit zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2017- 5 AZR 431/16, NZA 2017, 1387 Rz. 17; ebenso LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.04.2016 - 13 Sa 848/15, NZA-RR 2016, 400).
  • LAG Köln, 25.10.2017 - 3 Sa 400/17

    Zeitungszusteller; Nachtarbeitszuschlag

    Wegen der gesetzlichen Regelung in § 6 ArbZG sind Nachtzuschläge anders als Sonn- und Feiertagszuschläge nicht mindestlohnwirksam und damit zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2017 - 5 AZR 431/16, NZA 2017, 1387 Rz. 17; ebenso LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.04.2016 - 13 Sa 848/15, NZA-RR 2016, 400).
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