Rechtsprechung
   BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5971
BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15 (https://dejure.org/2017,5971)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2017 - 5 AZR 453/15 (https://dejure.org/2017,5971)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 (https://dejure.org/2017,5971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Nr. 2 TV BZ ME, § 2 Abs. 1 bis Abs. 3 TV BZ ME, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 1 Nr. 2 Satz 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME, § 4 Satz 2 BetrVG, § 1 BetrVG, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1 TV BZ ME, § 2 Abs. 1 TV BZ ME, § 2 Abs. 2 Satz 1 TV BZ ME, § 2 Abs. 3 TV BZ ME, § 7 Abs. 1 TV BZ ME, § 308 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 4 TV BZ ME, § 1 Abs. 2 TVG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 2 Abs. 6 TV BZ ME, § 291 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeuzgbau im Sinne des § 1 TV BZ ME; Hilfs- und Nebenbetriebe als Teil des Wirtschaftszweiges Automobuilindustrie und Fahrzewugbau im Sinne des § 1 TV BZ ME; Keine Inhaberidentität zwischen ...

  • bag-urteil.com

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

  • rewis.io

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeuzgbau im Sinne des § 1 TV BZ ME

  • datenbank.nwb.de

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie - und der Branchenzuschlag

  • avax.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tarifliche Branchenzuschläge

Besprechungen u.ä.

  • avax.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tarifliche Branchenzuschläge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    Das folgt aus dem Oberbegriff "Hilfs- und Nebenbetrieb" (zur Identität der Begriffe sh. BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) , für den die ausdrücklich genannten Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetriebe - klargestellt durch die Verknüpfung "und sonstigen" - Regelbeispiele sind.

    So hat etwa das Bundesarbeitsgericht zu einem Tarifvertrag, der nach seinem fachlichen Anwendungsbereich "für alle Unternehmen des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe" gelten sollte, erkannt, eine solche Formulierung biete keinen Anhaltspunkt für die Erfassung auch branchenfremder Unternehmen (BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) .

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - zu IV 2 der Gründe mwN, BAGE 69, 286; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 121, 7) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - zu IV 2 der Gründe mwN, BAGE 69, 286; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 121, 7) .
  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 528/94

    Tarifauslegung: Landwirtschaftliche Betriebe und deren Nebenbetriebe

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    Ebenso ist es von einer Inhaberidentität ausgegangen bei einem Tarifvertrag, der gelten sollte für "alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (...), deren Nebenbetriebe" (BAG 25. April 1995 - 3 AZR 528/94 - BAGE 80, 14) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    (1) Dass der Einsatzbetrieb des Klägers dem Handwerk zuzuordnen wäre, hat die Beklagte bereits nicht geltend gemacht (zur Abgrenzung Handwerk - Industriebetrieb vgl. BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 35 f. mwN) .
  • LAG Thüringen, 22.04.2015 - 4 Sa 87/14

    Branchenzuschläge bei Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    Auf die Revision des Klägers wird das das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. April 2015 - 4 Sa 87/14 - aufgehoben.
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    Ob Protokollerklärungen oder -notizen in Tarifverträgen Regelungscharakter haben, hängt neben der Wahrung der gebotenen Form (§ 1 Abs. 2 TVG) davon ab, ob darin der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normensetzung hinreichend zum Ausdruck kommt (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 251/15

    Eingruppierung eines Maschinisten

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    (a) Unabhängig davon, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels der jeweilige unbestimmte Oberbegriff erfüllt ist (dazu etwa BAG 24. August 2016 - 4 AZR 251/15 - Rn. 19 mwN) , ist es nicht zwingend, dass Hilfs- oder Nebenbetriebe stets denselben Inhaber haben müssen wie der Hauptbetrieb.
  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15
    Dies hat der Senat in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil in einem Parallelverfahren (- 5 AZR 552/14 - Rn. 21 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.
  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

    Er orientiert sich an dem Stundenentgelt, das vergleichbaren Arbeitnehmern des Kundenbetriebs zusteht, indem er nach Maßgabe von § 2 Abs. 4 TV BZ Druck-gewerblich iVm. der Protokollnotiz Nr. 3 zu dieser Bestimmung eine Beschränkung des Branchenzuschlags auf die Differenz zu 90 % des laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs vorsieht (vgl. zum TV BZ ME BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 37) .

    Sie gestaltet die Modalitäten des Branchenzuschlags eigenständig aus, indem sie - differenzierend nach der Ursache der Einsatzunterbrechungen - die Bewertung von Unterbrechungszeiten regelt und deren Berücksichtigung im Vergleich zur Regelung des § 2 Abs. 2 TV BZ Druck-gewerblich an eigenständige Anforderungen knüpft (zur Deckelungsregelung in der Protokollnotiz Nr. 3 zu § 2 Abs. 4 TV BZ ME vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 37) .

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17

    Hilfs- oder Nebenbetriebe i.S.d. § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME sind solche Betriebe,

    Hilfs- oder Nebenbetriebe i.S.d. § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME sind solche Betriebe, die nicht originär einem der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige unterfallen, die aber nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs unterstützen und deshalb zum entsprechenden Wirtschaftszweig in dem Sinne "gehören", dass sie ihm zuzuordnen sind (Anschluss an BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21, AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Dass ein Fertigungsprozess zu verlangen ist, hat der Fünfte Senat für den Wirtschaftszweig der Automobilindustrie und des Fahrzeugbaus ebenfalls bereits entschieden (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 18 f., AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) .

    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21, AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) .

    Es ist dabei nicht erforderlich, dass Katalogbetrieb und Unterstützungsbetrieb i.S.d. § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME denselben Inhaber haben (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 22 ff., AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) .

    Dies hat das Gericht z.B. im Falle von Logistikleistungen in der Automobilindustrie angenommen (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 3, AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie); dort bestand die Aufgabe des Hilfsbetriebs u.a. darin, die Produktionsversorgung für einen Produktionsbetrieb für Frontscheinwerfer für PKW abzuwickeln.

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für

    Für eine solche - ungeschriebene - Voraussetzung bietet die Tarifnorm keinen Anhaltspunkt (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 21 ff., aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 22 ff.) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass der Einsatzbetrieb nach seinen ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten dem entsprechenden Wirtschaftszweig zuzuordnen ist (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

  • LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 1728/17

    Branchenzuschlag für Leiharbeitnehmer in der Metallindustrie

    Die Protokollnotiz ist materieller Bestandteil des Tarifvertrags ( BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15; LAG Hamm 28. Juli 2014 - 17 Sa 1479/13 ).

    Er muss eine entsprechende Erklärung abgeben ( BAG 22 Februar 2017 - 5 AZR 453/15 ).

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 21/19

    Besitzstandszulage - Überleitung in neue Entgeltordnung

    Die Protokollerklärung ist materieller Bestandteil des Tarifvertrags (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 37; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

    Zum anderen erfüllt das Wahlamt einer Vertrauensperson bei der Bundeswehr nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 5 TV-BA, die die Modalitäten der bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigenden einschlägigen Berufserfahrung eigenständig ausgestaltet und damit materieller Bestandteil des Tarifvertrags ist (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 37 mwN) .
  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 412/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

    Allerdings käme der Regelung im letzteren Fall, selbst wenn es sich um eine originäre Protokollnotiz handeln sollte, normative Wirkung zu, da es sich um eine eigenständige Regelung handelt (vgl. zur Auslegung von Protokollnotizen bzgl. deren rechtlichen Status: BAG, Urteil vom 22.02.2017 - 5 AZR 453/15, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 02.10.2007 - 1 AZR 815/06, Rn. 15, NZA-RR 2008, 242).
  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 82/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

    Allerdings käme der Regelung im letzteren Fall, selbst wenn es sich um eine originäre Protokollnotiz handeln sollte, normative Wirkung zu, da es sich um eine eigenständige Regelung handelt (vgl. zur Auslegung von Protokollnotizen bzgl. deren rechtlichen Status: BAG, Urteil vom 22.02.2017 - 5 AZR 453/15, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 02.10.2007 - 1 AZR 815/06, Rn. 15, NZA-RR 2008, 242).
  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 413/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

    Allerdings käme der Regelung im letzteren Fall, selbst wenn es sich um eine originäre Protokollnotiz handeln sollte, normative Wirkung zu, da es sich um eine eigenständige Regelung handelt (vgl. zur Auslegung von Protokollnotizen bzgl. deren rechtlichen Status: BAG, Urteil vom 22.02.2017 - 5 AZR 453/15, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 02.10.2007 - 1 AZR 815/06, Rn. 15, NZA-RR 2008, 242).
  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 411/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

    Allerdings käme der Regelung im letzteren Fall, selbst wenn es sich um eine originäre Protokollnotiz handeln sollte, normative Wirkung zu, da es sich um eine eigenständige Regelung handelt (vgl. zur Auslegung von Protokollnotizen bzgl. deren rechtlichen Status: BAG, Urteil vom 22.02.2017 - 5 AZR 453/15, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 02.10.2007 - 1 AZR 815/06, Rn. 15, NZA-RR 2008, 242).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht