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   BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95   

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BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95 (https://dejure.org/1996,776)
BAG, Entscheidung vom 31.07.1996 - 5 AZR 474/95 (https://dejure.org/1996,776)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 (https://dejure.org/1996,776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ärztliches Beschäftigungsverbot

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 3 Abs. 1
    Ärztliches Beschäftigungsverbot

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 3 Abs. 1
    Anspruch auf Mutterschaftslohn aufgrund ärztlichen Beschäftigungsverbots - Widerlegbarkeit der ärztlichen Beurteilung trotz des hohen Beweiswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 1
  • NJW 1997, 819
  • MDR 1997, 271
  • NZA 1997, 29
  • FamRZ 1997, 176 (Ls.)
  • BB 1996, 2467
  • DB 1997, 101
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95
    Dazu reicht jedenfalls die Angabe einzelner Befunde nicht aus (BAG Urteil vom 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, zu II 2 b (2) der Gründe, m.w.N.).

    Der Senat hat daher bereits in seinem Urteil vom 5. Juli 1995 (- 5 AZR 135/94 -, aaO) entschieden, daß sich das Tatsachengericht in Zweifelsfällen die Gründe für ein Beschäftigungsverbot erläutern lassen muß.

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Hierbei besteht für den Arzt ein gewisser Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

    Befreit die Arbeitnehmerin den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht, sind die tatsächlichen Behauptungen des Arbeitgebers der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6).

  • BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Wird das ärztliche Attest aufrechterhalten, will der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aber gleichwohl nicht gegen sich gelten lassen, kann er eine weitere ärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin verlangen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1; Gröninger/Thomas Mutterschutzgesetz Stand Juni 2000 § 3 Rn. 29; Zmarzlik/Zipperer/Viethen aaO § 3 MuSchG Rn. 16; ErfK/Schlachter 2. Aufl. § 3 MuSchG Rn. 11).

    Bestehen Zweifel an einem Beschäftigungsverbot, ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Senats unbenommen, unabhängig von einer neuerlichen Untersuchung Umstände vorzutragen, die den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttern (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347; BAG 31. Juli 1996 aaO).

    Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1996 (- 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1) und 12. März 1997 (- 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237) nicht entgegen.

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Hierbei besteht für den Arzt ein Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 220 mwN).

    Befreit die Arbeitnehmerin den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht, sind die tatsächlichen Behauptungen des Arbeitgebers der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6).

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 883/06

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Das Mutterschutzgesetz hindert den Arbeitgeber auch nicht, Umstände darzulegen, die ungeachtet der medizinischen Bewertung den Schluss zulassen, dass ein Beschäftigungsverbot auf unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen beruht (vgl. Senat 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 5).
  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (Bestätigung von BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hierbei muß dem Arzt ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (Senatsurteil vom 5. Juli 1995, aaO und Senatsurteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).

    Der Arbeitgeber trägt das Risiko, das Gericht von der Unrichtigkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbots überzeugen zu müssen (BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Es kann nur dadurch erschüttert werden, daß der Arbeitgeber Umstände vorträgt und gegebenenfalls beweist, die zu ernsthaften Zweifeln an der Berechtigung des Beschäftigungsverbots Anlaß geben (vgl. Urteil des Senats vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Hierbei besteht für den Arzt ein gewisser Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

    Befreit die Arbeitnehmerin den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht, sind die tatsächlichen Behauptungen des Arbeitgebers der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

    Die ärztliche Bescheinigung nach § 5 MuSchG über den mutmaßlichen Tag der Entbindung, die nach der Rechtsprechung auch für das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG maßgeblich ist, hat zwar einen hohen Beweiswert (vgl. zu dem Zeugnis nach § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; vom 12. März 1997- 5 AZR 766/95 - AP Nr. 10, aaO und vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11, aaO).
  • LAG Hamm, 01.08.2006 - 9 Sa 1434/05

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, ärztliche Bescheinigung, Beweiswert, Änderung

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der dem Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.1996, 5 AZR 474/95 aaO.; BAG, Urteil vom 21.03.2001, 5 AZR 352/99 aaO; BAG, Urteil vom 13.02.2002, 5 AZR 753/00 aaO).

    In jedem Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko dafür, das Gericht von der Unrichtigkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbotes überzeugen zu müssen (BAG, Urteil vom 31.07.1996, 5 AZR 474/95, aaO.).

    Zwar kann ein Arbeitgeber, der ein Beschäftigungsverbot nicht gegen sich gelten lassen will, eine weitere ärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin mit der Folge verlangen, dass diese diesem Begehren angesichts der den Arbeitgeber durch ein Beschäftigungsverbot treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen hat, wenn er ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG, Urteil vom 31.07.1996, 5 AZR 474/95 = BAGE 84, 1, 6; BAG, Urteil vom 21.03.2001, aaO).

  • ArbG Berlin, 31.08.2012 - 28 Ca 10643/12

    Mutterschutzlohn - Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots -

    dazu nur BAG 5, 7.1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 7 = NZA 1996, 137 [II.2 b (2)]: "hoher Beweiswert" (jedoch unter Kautelen zur Gewinnung der tatsächlichen Grundlagen seiner Beurteilung [: "Geht der Arzt so vor, so kommt seinem Attest ein hoher Beweiswert zu"], die das Diktum vom "hohen Beweiswert" im praktischen Ergebnis zu entwerten drohen); ebenso noch BAG 31.7.1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 8 = NZA 1997, 29 [II.2 a.]; s. sodann ohne solche Kautelen und zutreffend BAG 12.3.1997 (Fn. 60) [I.3.]: "Einem ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Beschäftigungsverbot kommt ein hoher Beweiswert zu"; 1.10.1997 (Fn. 60) [I.4.]; s. ferner BAG 11.11.1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125 = ArztR 1999, 220 = NZA 1999, 763 [III.2 a, bb.]: "Einer schriftlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG - wurde sie tatsächlich erteilt - kommt ... ein hoher Beweiswert zu"; 21.3.2001 (Fn. 15) [II.4.]; im gleichen Sinne BAG 13.2.2002 - 5 AZR 588/00 - AP § 11 MuSchG 1968 Nr. 22 = NZA 2002, 738 [I.6.

    u. I.7.]; 9.10.2002 - 5 AZR 443/01 - AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 23 = NZA 2004, 257 [I.7 a.]; 7.11.2007 - 5 AZR 883/06 - AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 21 = EzA § 3 MuSchG Nr. 10 = DB 2008, 303 [II.1 b. - Rn. 17].S. dazu nur BAG 5, 7.1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 7 = NZA 1996, 137 [II.2 b (2)]: "hoher Beweiswert" (jedoch unter Kautelen zur Gewinnung der tatsächlichen Grundlagen seiner Beurteilung [: "Geht der Arzt so vor, so kommt seinem Attest ein hoher Beweiswert zu"], die das Diktum vom "hohen Beweiswert" im praktischen Ergebnis zu entwerten drohen); ebenso noch BAG 31.7.1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 8 = NZA 1997, 29 [II.2 a.]; s. sodann ohne solche Kautelen und zutreffend BAG 12.3.1997 (Fn. 60) [I.3.]: "Einem ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Beschäftigungsverbot kommt ein hoher Beweiswert zu"; 1.10.1997 (Fn. 60) [I.4.]; s. ferner BAG 11.11.1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125 = ArztR 1999, 220 = NZA 1999, 763 [III.2 a, bb.]: "Einer schriftlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG - wurde sie tatsächlich erteilt - kommt ... ein hoher Beweiswert zu"; 21.3.2001 (Fn. 15) [II.4.]; im gleichen Sinne BAG 13.2.2002 - 5 AZR 588/00 - AP § 11 MuSchG 1968 Nr. 22 = NZA 2002, 738 [I.6.

    61) S. dazu nur BAG 5, 7.1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 7 = NZA 1996, 137 [II.2 b (2)]: "hoher Beweiswert" (jedoch unter Kautelen zur Gewinnung der tatsächlichen Grundlagen seiner Beurteilung [: "Geht der Arzt so vor, so kommt seinem Attest ein hoher Beweiswert zu"], die das Diktum vom "hohen Beweiswert" im praktischen Ergebnis zu entwerten drohen); ebenso noch BAG 31.7.1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 8 = NZA 1997, 29 [II.2 a.]; s. sodann ohne solche Kautelen und zutreffend BAG 12.3.1997 (Fn. 60) [I.3.]: "Einem ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Beschäftigungsverbot kommt ein hoher Beweiswert zu"; 1.10.1997 (Fn. 60) [I.4.]; s. ferner BAG 11.11.1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125 = ArztR 1999, 220 = NZA 1999, 763 [III.2 a, bb.]: "Einer schriftlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG - wurde sie tatsächlich erteilt - kommt ... ein hoher Beweiswert zu"; 21.3.2001 (Fn. 15) [II.4.]; im gleichen Sinne BAG 13.2.2002 - 5 AZR 588/00 - AP § 11 MuSchG 1968 Nr. 22 = NZA 2002, 738 [I.6.

  • LAG Hamm, 10.10.2006 - 9 Sa 1557/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbots

  • LAG Hamm, 05.09.2006 - 9 Sa 2073/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

  • ArbG Arnsberg, 18.05.2000 - 2 (3) Ca 1265/99

    Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot, Mutterschutzlohn

  • LAG Hessen, 14.04.2004 - 2 Sa 803/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Gewährung von

  • LAG Hessen, 23.03.2000 - 14 Sa 998/97

    Zahlung von Entgeltfortzahlung; Zahlung von Mutterschutzlohn; Voraussetzung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 9 Sa 2109/03

    Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 3 Sa 347/03

    Mutterschutz, Lohn, Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Beweiswert, Krankheit,

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.1999 - 1 Sa 464/99

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot

  • LAG Köln, 18.11.1997 - 9 Sa 449/97

    Recht zur Forderung von Vergütung für die Zeit ab Beginn des sechsten

  • LAG Köln, 23.05.1997 - 12 Sa 77/97

    Verpflichtung zur Entgeltzahlung bei bestehendem Beschäftigungsverbot; Annahme

  • LAG Hamm, 28.03.2001 - 9 Sa 1213/00

    Beschäftigungsverbot einer Schwangeren nach vorheriger Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.11.1998 - 1 Sa 464/99
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.1998 - 3 Sa 70d/98

    Zweifel an ärztlichem Beschäftigungsverbot auf Grund einer Schwangerschaft;

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