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   BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 477/90   

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https://dejure.org/1991,16847
BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 477/90 (https://dejure.org/1991,16847)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1991 - 5 AZR 477/90 (https://dejure.org/1991,16847)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 (https://dejure.org/1991,16847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfall oder Verwirkung des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf Vergütungsnachzahlung - Bestimmung der üblichen Höhe der Vergütung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 477/90
    Das Landesarbeitsgericht hat auf dem von ihm festgestellten Sachverhalt die Erwägungen des Senats im Teil-Urteil vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) angewandt.

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (vgl. BAGE 61, 43, 50 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu IV 1 der Gründe; vgl. weiter Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zu II der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da eine unmittelbare Geltung des § 70 BAT für die streitbefangene Zeit schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil § 3 Buchst. q BAT in der bis zum 31. Dezember 1987 maßgeblichen Fassung Angestellte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Angestellten von der Tarifgeltung ausschloß (und auch weiterhin in nur geringfügig verändertem zeitlichen Umfang ausschließt), hätten die Parteien die Anwendbarkeit des § 70 BAT vertraglich vereinbaren müssen (wie dies in dem vom Senat am 25. Januar 1989, BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, entschiedenen Rechtsstreit der Fall war).

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 477/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (vgl. BAGE 61, 43, 50 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu IV 1 der Gründe; vgl. weiter Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zu II der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Vor allem ist es der rechnerischen Höhe einer Vergütung nicht wesenseigen, an eine bestimmte tarifliche ausschlußklausel gebunden zu sein (so ausdrücklich Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 477/90
    Ihre Vergütung wird durch ministerielle Eingruppierungserlasse geregelt, deren Inhalt jedoch arbeitsvertraglich vereinbart werden muß (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer an Stelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil derjenigen Vergütung, die den vollzeitbeschäftigten Lehrern im Angestelltenverhältnis zustände (BAGE 61, 43, 50 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu IV 1 der Gründe; BAGE 66, 76 = AP Nr. 9 zu § 2 BeschFG 1985, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, n.v., zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, n.v., zu II der Gründe).

    Zur Verwirkung gehört, worauf der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, dem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. die Urteile des BAG vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 -, zu III 5 der Gründe, sowie - 5 AZR 631/89 -, zu III 5 der Gründe, und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, zu II 4 der Gründe, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, zu III 4 der Gründe, 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, zu III 4 der Gründe, sowie schließlich vom 8. April 1992 - 5 AZR 168/91 -, zu II der Gründe, sämtlich nicht veröffentlicht).

    Für teilzeitbeschäftigte Lehrer sind diese Grundsätze in den gleichzusetzenden Fällen der einzelvertraglichen Verweisung auf die Verfallfrist des § 70 BAT in ständiger Rechtsprechung angewandt worden (vgl. nur BAGE 61, 43, 51 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu V der Gründe; BAGE 66, 220, 227 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. April 1992 - 5 AZR 166/91 -, n.v., zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer - Anspruch auf Zahlung anteiliger

    Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht).
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