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   BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 478/08   

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https://dejure.org/2009,5614
BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 478/08 (https://dejure.org/2009,5614)
BAG, Entscheidung vom 15.07.2009 - 5 AZR 478/08 (https://dejure.org/2009,5614)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 5 AZR 478/08 (https://dejure.org/2009,5614)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung tariflicher Einmalzahlung bei verkürzter Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater

    Teilzeitbeschäftigung - Kürzung nach Firmentarifvertrag

  • Judicialis

    Lohntarifvertrag für die Metallindustrie Hamburg ua. vom 28. April 2006 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung tariflicher Einmalzahlung bei verkürzter Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich ? Entgeltminderung bei Beibehaltung bisheriger Arbeitszeit ? Sinn und Zweck einer tariflichen Einmalzahlung ? Bei fehlender Vollzeitbeschäftigung Kürzung der Einmalzahlung ? Fortführung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltminderung bei verkürzter Arbeitszeit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kürzung einer Einmalzahlung bei verkürzter Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1992
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 478/08
    Es handelt sich um eine zusätzliche monatliche Vergütung, die für die genannten drei Monate an die Stelle einer prozentualen Erhöhung der Löhne tritt (ebenso schon Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 14 ff., AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49 für die entsprechenden Regelungen in der Metallindustrie Nordrhein-Westfalen).

    Dem steht nicht entgegen, dass Zeitpunkt und Höhe der Zahlung gem. § 2 Ziff. 2.1 LohnTV den Betriebsparteien überantwortet werden und diese sogar über das Ob der Zahlung entscheiden können (Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 17, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49).

  • LAG Hamburg, 10.04.2008 - 7 Sa 82/07
    Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 478/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. April 2008 - 7 Sa 82/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 478/08
    Sie muss wie diese behandelt werden (Senat 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BAGE 116, 185, 191).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Weiter galten die Regelungen des ETV zur Entgeltminderung unmittelbar und zwingend hinsichtlich des von der Beklagten geschuldeten Arbeitsentgelts, nachdem Arbeitnehmer wie der Kläger diese tariflich vorgesehene Alternative gewählt hatten, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG (so schon BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 478/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 209) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 25 Sa 2201/09

    Auslegung des Tarifvertrages für den Berliner Einzelhandel

    Denkt man den konkretisierenden Zusatz weg und stellt allein auf die Kernaussage des § 6a Ziff. 1 Satz 1 ETV ab, würde sich die tarifliche Einmalzahlung bezogen auf Zeiten, für die kein Entgeltanspruch besteht, ohne Weiteres verringern, weil tarifliche Einmalzahlungen, die - wie die hier im Streit stehende Einmalzahlung - eine pauschale Erhöhung der laufenden tariflichen Vergütung darstellen und eine verspätete Erhöhung der laufenden Vergütung einmalig ausgleichen sollen, nicht anders als die laufende Vergütung zu behandeln sind (vgl. BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 478/08 -, DB 2009, 1992, und vom 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 -, AP Nr. 4 zu § 305c BGB).

    Vereinbarungen über eine pauschale Erhöhung des Tarifentgelts in Form einer einheitlichen Einmalzahlung ohne Berücksichtigung der jeweiligen Entgeltgruppe werden in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unproblematisch als zulässig angesehen (BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 478/08 -, DB 2009, 1992; vom 27.08.2008 - 5 AZR 820/07 -, AP Nr. 36 zu § 307 BGB; vom 01.03.2006 - 5 AZR 540/05 -, EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 47; vom 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 -, AP Nr. 4 zu § 305c BGB; vom 16.04.2002 - 1 AZR 363701 -, EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 39).

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