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   BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14   

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BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14 (https://dejure.org/2015,34849)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2015 - 5 AZR 500/14 (https://dejure.org/2015,34849)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 (https://dejure.org/2015,34849)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 612 Abs 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 612 Abs. 2 BGB, § 70 BAT-O, § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG, § 611 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 134 BGB, Art. 7 Abs. 4 Satz 4 GG, Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG, § 91a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begriff des nicht wesentlichen Zurückbleibens der Gehälter der Lehrer an Privatschulen in Sachsen hinter den Gehältern an vergleichbaren öffentlichen Schulen

  • bag-urteil.com

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

  • Betriebs-Berater

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung an Privatschulen

  • rewis.io

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des nicht wesentlichen Zurückbleibens der Gehälter der Lehrer an Privatschulen in Sachsen hinter den Gehältern an vergleichbaren öffentlichen Schulen

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Höhe der Vergütung der Lehrkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gesetzeswidrig niedrige Vergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sittenwidrige niedrige Lehrervergütung - und die sächsische Privatschule

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Vergütung an Privatschule

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung und die sächsische Privatschule

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Lehrkraft an Privatschule in Sachsen - übliche Vergütung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung und die sächsische Privatschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 228
  • NZA 2016, 183
  • BB 2015, 3059
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Allein die Heranziehung tariflicher Regelungen zur Bestimmung der üblichen Vergütung führt aber nicht zur Anwendung einer ansonsten nicht für das Arbeitsverhältnis geltenden tariflichen Ausschlussfristenregelung (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 30, BAGE 130, 338) .

    Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338; seither st. Rspr., vgl. zuletzt 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 18) .

    d) Ob bei einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule im Freistaat Sachsen besondere Umstände vorliegen, die die Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung und die Bestimmung des objektiven Werts der Arbeitsleistung beeinflussen können (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 19, BAGE 130, 338) , und ein Eingreifen in das gestörte arbeitsvertragliche Preis-/Leistungsverhältnis oberhalb der Zwei-Drittel-Grenze erforderlich machen oder einen Sittenverstoß nach § 138 Abs. 1 BGB außerhalb der Fallgruppe des wucherähnlichen Geschäfts begründen (vgl. BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 3; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 16. Aufl. § 34 Rn. 10; Zachert Anm. AP BGB § 138 Nr. 63; Henssler/Sittard RdA 2007, 159) , braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Die Beurteilung, ob die Vergütungsabrede der Parteien den Anforderungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 4 GG iVm. § 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 2 SächsFrTrSchulG genügt, ist - wie bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 10, BAGE 130, 338)  - insofern "fließend", als eine bei Vertragsabschluss den normativen Vorgaben genügende Vergütungsabrede im Laufe der Zeit verbotswidrig werden kann, während umgekehrt eine ursprünglich den Anforderungen nicht entsprechende sich (etwa durch überproportionale Entgelterhöhungen) zur gesetzeskonformen entwickeln kann.

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    c) Bei Anwendung der Zwei-Drittel-Grenze wäre die Klage schon in den - identischen - objektiven Tatbeständen des Lohnwuchers und des wucherähnlichen Geschäfts unschlüssig und damit unbegründet, selbst wenn man davon ausginge, der objektive Wert der Arbeitsleistung der Klägerin bestimme sich - obwohl private Ersatzschulen und öffentliche Schulen unterschiedlichen Wirtschaftskreisen angehören (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 26, BAGE 118, 66)  - nicht nach dem Lohnniveau an privaten Ersatzschulen im Freistaat Sachsen, sondern der Vergütung von entsprechenden Lehrkräften an den dortigen staatlichen Gymnasien.

    d) Ob bei einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule im Freistaat Sachsen besondere Umstände vorliegen, die die Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung und die Bestimmung des objektiven Werts der Arbeitsleistung beeinflussen können (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 19, BAGE 130, 338) , und ein Eingreifen in das gestörte arbeitsvertragliche Preis-/Leistungsverhältnis oberhalb der Zwei-Drittel-Grenze erforderlich machen oder einen Sittenverstoß nach § 138 Abs. 1 BGB außerhalb der Fallgruppe des wucherähnlichen Geschäfts begründen (vgl. BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 3; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 16. Aufl. § 34 Rn. 10; Zachert Anm. AP BGB § 138 Nr. 63; Henssler/Sittard RdA 2007, 159) , braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    a) Mit der Vorgabe, die Genehmigung zur Errichtung einer privaten Schule zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist, dient Art. 7 Abs. 4 Satz 4 GG nicht nur dem öffentlichen Interesse an einem ordnungsgemäßen Schulbetrieb, sondern bezweckt auch den Schutz der Lehrkräfte (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 19, BAGE 118, 66; Robbers in v. Mangoldt/Klein/Starck GG 6. Aufl. Art. 7 Rn. 200; Uhle in Epping/Hillgruber GG 2. Aufl. Art. 7 Rn. 86) .

  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Dies bestimmt sich nach dem objektiven Wert der Leistung des Arbeitnehmers (zu dessen Ermittlung, vgl. BAG 18. April 2012 -  5 AZR 630/10 - Rn. 11 f., BAGE 141, 137; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 21, jeweils mwN) .

    Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338; seither st. Rspr., vgl. zuletzt 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 18) .

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Dafür hat der Senat - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH 22. April 1997 - I StR 701/96 - BGHSt 43, 53)  - im Jahr 2009 einen Richtwert entwickelt.
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Maßgebend ist insoweit die Reichweite ihres Schutzzwecks (BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - Rn. 25, BAGE 130, 90; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 38, BAGE 144, 47) .
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Das ist der Fall, wenn sein Inhalt gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, insbesondere der mit dem Rechtsgeschäft bezweckte Erfolg verbotswidrig ist (BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 15, BAGE 130, 34) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Deshalb sind die Unterrichtsdeputate, die zwar nur einen Teil der Arbeitszeit einer Lehrkraft - nämlich den genau messbaren - betreffen (BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 15 mwN) , gleichwohl aber Inhalt und Umfang der Tätigkeit einer Lehrkraft wesentlich prägen, miteinzubeziehen.
  • OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10

    Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Mit den dort normierten Voraussetzungen, die nicht nur im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung, sondern auch während des Betriebs der Privatschule vorliegen müssen (vgl. Sächsisches OVG 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -) , soll ua. verhindert werden, dass die Vergütung einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule hinter derjenigen einer Lehrkraft an einer vergleichbaren öffentlichen Schule wesentlich zurückbleibt.
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Dies bestimmt sich nach dem objektiven Wert der Leistung des Arbeitnehmers (zu dessen Ermittlung, vgl. BAG 18. April 2012 -  5 AZR 630/10 - Rn. 11 f., BAGE 141, 137; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 21, jeweils mwN) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Der subjektive Tatbestand des wucherähnlichen Geschäfts erfordert in der Regel eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 141, 324) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 784/11

    Berufsausbildung - Anspruch auf Abfindung

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 78/14

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) - Anspruch auf

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • LAG Sachsen, 10.01.2007 - 2 Sa 695/05

    Arbeitsentgelt

  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08

    Anlernvertrag - faktisches Arbeitsverhältnis - Entgelt

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • LAG Sachsen, 04.07.2014 - 5 Sa 218/13
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12

    Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Die Norm entzieht zum Schutz des Mindestentgeltanspruchs Ausschlussfristen für die Geltendmachung des Anspruchs der Regelungsmacht der Arbeitsvertragsparteien und ist damit Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB (zu dessen Voraussetzungen vgl. etwa BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 31 f., BAGE 152, 228) .
  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Er hat konkret darzulegen, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 23, BAGE 154, 178 ; 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 17, BAGE 152, 228) .
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Denn bei Unwirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung ist die Höhe der für die versprochenen Dienste vom Arbeitgeber zu leistenden Vergütung (§ 611 Abs. 1 BGB) nicht (mehr) bestimmt, so dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die übliche Vergütung hat (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 23, BAGE 152, 228) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Maßgebend ist insoweit die Reichweite ihres Schutzzwecks (vgl. BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - Rn. 25, BAGE 130, 90; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 38, BAGE 144, 47; 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 31, 32, BAGE 152, 228) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Dasselbe gilt, wenn bei fehlender Maßgeblichkeit der Tarifentgelte die vereinbarte Vergütung mehr als ein Drittel unter dem Lohnniveau, das sich für die auszuübende Tätigkeit in der Wirtschaftsregion gebildet hat, bleibt (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Sie hätte befürchten müssen, den Vorgaben des Art. 7 Abs. 4 GG iVm. Art. 97 BayEUG, wonach die Gehälter und Vergütungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an vergleichbaren öffentlichen Schulen nicht wesentlich zurückbleiben dürfen, nicht mehr gerecht zu werden (zu den Folgen BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - BAGE 152, 228) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er die Klausel zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die in Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

    Dasselbe gilt, wenn bei fehlender Maßgeblichkeit der Tarifentgelte die vereinbarte Vergütung mehr als ein Drittel unter dem Lohnniveau, das sich für die auszuübende Tätigkeit in der Wirtschaftsregion gebildet hat, bleibt (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 26 f. mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Enthält das Gesetz keine - verbotseigene - Rechtsfolgenregelung, ist Sinn und Zweck des verletzten Verbots entscheidend (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 32, BAGE 152, 228; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 45, aaO) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Vermögenswirksame Leistungen dienen der langfristigen Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und sind keine unmittelbare Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur

  • ArbG Berlin, 12.07.2016 - 16 Ca 12713/15

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 6 A 11.22

    Laufende Geldleistung in der Kindertagespflege - Sachaufwanderstattung und

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2018 - 2 Sa 279/16

    Auslegung einer Vergütungsregelung im Arbeitsvertrag - Entlohnung der Lehrkräfte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2023 - 6 Sa 155/22

    Jahresprämie - Auslegung - Zielvereinbarung - Schadensersatz

  • VG Köln, 07.10.2020 - 10 K 8504/18
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