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   BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63   

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https://dejure.org/1964,63
BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63 (https://dejure.org/1964,63)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1964 - 5 AZR 507/63 (https://dejure.org/1964,63)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1964 - 5 AZR 507/63 (https://dejure.org/1964,63)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Tarifvertragsauslegung - Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Textilindustrie im Lande Niedersachsen und im Lande Bremen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mindergeschädigter - Zusatzurlaub - Schwerbeschädigtenzusatzurlaub - Gesetzliche Befristung - Beendigung der bestehenden Gleichstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1965, 900
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.10.1956 - 3 AZR 643/54

    Tarifvertragsrecht: Auslegung tariflicher Normen

    Auszug aus BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63
    Eine Tarifnorm kann entgegen ihrem Wortlaut ausgelegt werden, wenn sicn die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen nachträglich geändert haben und Sinn und Zweck eine vom Wortlaut abweichende Auslegung erfordern (Bestätigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 9 . Oktober 1956 - 3 AZR 643/54 - BAG 3, 159 - AP Nr, 2 zu § 1 TVG Auslegung).

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits ausgeführt hat (BAG 5i 159 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Auslegung), ist einem Tarifvertrag dann nämlich ein abweichender Inhalt zu geben, wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen nachträglich geändert haben und Sinn und Zweck eine vom V/ortlaut abweichende Auslegung er fordern.

  • BAG, 10.02.1956 - 1 AZR 76/54

    Gleichstellung Schwerbeschädigter mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des

    Auszug aus BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63
    Weder das sog. Akzessoritätsprinzip, d.h. die Abhängigkeit des Zusatzurlaubs vom Grundurlaub (BAG 2, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG; BAG AP Ar. 2 zu § 33 SchwBeschG; BAG 13, 228 = AP Nr. 1 zu § 34 SchwBeschG das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil 5 AZR 259/63 vom 6. März 1964 = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961), noch das sog. Stichtagsprinzip, d.h. der für die Entstehung und den Erwerb des Urlaubs maßgebliche Zeitpunkt (BAG 3" 61 = AP Nr. '10 zu § 611 BGB Uraübsreoht; BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht-, BAG AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlatzSchutzG; Schelp-Herbst, BUrlG, Arm.
  • BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62

    Gleichstellung des Schwerbeschädigten mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des

    Auszug aus BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63
    Weder das sog. Akzessoritätsprinzip, d.h. die Abhängigkeit des Zusatzurlaubs vom Grundurlaub (BAG 2, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG; BAG AP Ar. 2 zu § 33 SchwBeschG; BAG 13, 228 = AP Nr. 1 zu § 34 SchwBeschG das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil 5 AZR 259/63 vom 6. März 1964 = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961), noch das sog. Stichtagsprinzip, d.h. der für die Entstehung und den Erwerb des Urlaubs maßgebliche Zeitpunkt (BAG 3" 61 = AP Nr. '10 zu § 611 BGB Uraübsreoht; BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht-, BAG AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlatzSchutzG; Schelp-Herbst, BUrlG, Arm.
  • BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63

    Arbeitstag i.S.v. SchwBG

    Auszug aus BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63
    Weder das sog. Akzessoritätsprinzip, d.h. die Abhängigkeit des Zusatzurlaubs vom Grundurlaub (BAG 2, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG; BAG AP Ar. 2 zu § 33 SchwBeschG; BAG 13, 228 = AP Nr. 1 zu § 34 SchwBeschG das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil 5 AZR 259/63 vom 6. März 1964 = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961), noch das sog. Stichtagsprinzip, d.h. der für die Entstehung und den Erwerb des Urlaubs maßgebliche Zeitpunkt (BAG 3" 61 = AP Nr. '10 zu § 611 BGB Uraübsreoht; BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht-, BAG AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlatzSchutzG; Schelp-Herbst, BUrlG, Arm.
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Dagegen hat der Senat in einem Urteil aus dem Jahre 1964 (Urteil vom 12. November 1964 - 5 AZR 507/63 - AP Nr. 4 zu § 34 SchwBeschG 1961) eine Bestimmung eines Urlaubstarifvertrages, wonach "Schwerbeschädigte i.S. der §§ 1, 2 SchwBeschG ... einen zusätzlichen Urlaub von sechs Werktagen gemäß § 33 des Gesetzes" erhalten, als bloße Klarstellung angesehen und dazu ausgeführt, einer Übernahme oder Verweisung auf eine gesetzliche Regelung in einem Tarifvertrag komme üblicherweise nur der Charakter einer sogenannten neutralen Regelung zu, die keine eigenständige tarifliche Bedeutung habe.

    Danach sind auch Verweisungen im Zweifel deklaratorisch, wenn nicht der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Norm im Tarifvertrag einen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteile vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - und vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 24, 40 zu § 622 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 12. November 1964 - 5 AZR 507/63 - AP Nr. 4 zu § 34 SchwBeschG 1961).

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Dagegen hat der Senat in einem Urteil aus dem Jahre 1964 (Urteil vom 12. November 1964 - 5 AZR 507/63 - AP Nr. 4 zu § 34 SchwBeschG 1961) eine Bestimmung eines Urlaubstarifvertrages, wonach "Schwer-beschädigte i.S. der §§ 1, 2 SchwBeschG ... einen zusätzlichen Urlaub von sechs Werktagen gemäß § 33 des Gesetzes" erhalten, als bloße Klarstellung angesehen und dazu ausgeführt, einer Übernahme oder Verweisung auf eine gesetzliche Regelung in einem Tarifvertrag komme üblicherweise nur der Charakter einer sogenannten neutralen Regelung zu, die keine eigenständige tarifliche Bedeutung habe.

    Danach sind auch Verweisungen im Zweifel deklaratorisch, wenn nicht der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Norm im Tarifvertrag einen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteile vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - und vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 24, 40 zu § 622 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 12. November 1964 - 5 AZR 507/63 - AP Nr. 4 zu § 34 SchwBeschG 1961).

  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 456/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Danach sind auch Verweisungen im Zweifel deklaratorisch, wenn nicht der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Norm im Tarifvertrag einen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - und Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 24, 40 zu § 622 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 12. November 1964 - 5 AZR 507/63 - AP Nr. 4 zu § 34 SchwBeschG 1961).
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