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   BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90   

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BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 (https://dejure.org/1992,254)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 (https://dejure.org/1992,254)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 (https://dejure.org/1992,254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Arbeitszeitverkürzung als Belastungsausgleich bei Teilzeitbeschäftigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG 1985 § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 2; BGB § 134, § ... 612 Abs. 2; NDR-MTV TZ. 311 vom 23.3.1983; NDR-TV auf der Grundlage der Protokollnotiz zu TZ. 311 MTV, in Kraft getreten am 1.1.1988; GG Art. 3; EWG-Vertrag Art. 119
    Arbeitszeitverkürzung als Belastungsausgleich bei Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigte - Anteilige Arbeitszeitverkürzung - Besondere Belastungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BeschFG (1985) § 2 Abs. 1; GG Art. 3
    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; Gleichbehandlungsgrundsatz und Teilzeitarbeit; Verbot unterschiedlicher Behandlung nach § 2 Abs. 1 BeschFG 1985; Erlaubnistatbestände; Sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 1037
  • BB 1992, 1724
  • DB 1993, 278
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Damit macht sie das Bestehen einer Leistungspflicht in einem bestimmten, begrenzten Umfang und damit ein Teilrechtsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltend (BAG Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT , BAGE 61, 77 = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985).

    Die Grenzen zwischen beiden Tatbestandsmerkmalen sind fließend (BAGE 61, 77, 85 = AP, aaO, zu B II 5 e der Gründe).

    Derartige Regeln können sowohl in Gesetzen und Verordnungen (z.B. §§ 19, 52 StrahlenschutzVO) als auch in Tarifverträgen - wie dem vorliegenden vom 1. Januar 1988 - und Betriebsvereinbarungen enthalten sein; sie können schließlich auch einseitig vom Arbeitgeber gesetzt werden, wie dies in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Februar 1989 (BAGE 61, 77 = AP, aaO) zugrunde liegenden Sachverhalt der Fall war.

    Zum Teil setzen erst dann Verpflichtungen des Arbeitgebers zu Vorkehrungen des Gesundheitsschutzes ein (vgl. BAGE 61, 77 = AP, aaO).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 1989 (BAGE 61, 77 AP, aaO) ausgeführt hat, kann eine Ungleichbehandlung auch aus Gründen des Arbeitsschutzes, insbesondere aus arbeitsmedizinischen Gründen, gerechtfertigt sein.

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Dies entspricht der allgemeinen im öffentlichen Dienst bestehenden Übung, organisierte und unorganisierte Arbeitnehmer gleich zu behandeln (BAGE 61, 43, 50 AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu IV der Gründe,; Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II).

    Das Gebot der Gleichbehandlung erstreckt sich sowohl auf einseitige Maßnahmen, als auch auf vertragliche Vereinbarungen (BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5, zu II der Gründe).

    Der erkennende Senat (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) und ihm folgend der Achte Senat (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG ; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5) haben zu § 3 q BAT a.F. entschieden, daß die Herausnahme der weniger als halbzeitig beschäftigten Angestellten aus dem personellen Geltungsbereich des BAT keine abweichende tarifvertragliche Bestimmung im Sinne von § 6 Abs. 1 BeschFG darstelle.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43, 48 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe) ausgeführt hat, ist der Vorrang der Tarifautonomie vor den gesetzlichen Bestimmungen nur dann tragbar, wenn er mit gesetzestechnisch klaren Regelungen verbunden ist.

    Das ist im öffentlichen Dienst die tarifliche Vergütung (BAGE 61, 43 = AP, aaO; BAG Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 427/59 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 6 der Gründe).

  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Nachträgliche Regelungslücke in einem Tarifvertrag - Fehlen einer

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Das Gebot der Gleichbehandlung erstreckt sich sowohl auf einseitige Maßnahmen, als auch auf vertragliche Vereinbarungen (BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5, zu II der Gründe).

    Der erkennende Senat (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) und ihm folgend der Achte Senat (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG ; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5) haben zu § 3 q BAT a.F. entschieden, daß die Herausnahme der weniger als halbzeitig beschäftigten Angestellten aus dem personellen Geltungsbereich des BAT keine abweichende tarifvertragliche Bestimmung im Sinne von § 6 Abs. 1 BeschFG darstelle.

  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92

    Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Die bloße Einschätzung das Arbeitgebers, bestimmte Belastungen träten nur bei vollbeschäftigten Arbeitnehmern ein, reicht nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn diese Ansicht "vertretbar erscheint" (a.A. LAG Köln Urteil vom 10. Januar 1992 - 13 Sa 767/91- Presseinformation DB 1992, 692 ; AZ des Revisionsverfahrens 6 AZR 96/92 - für die Gewährung von Freischichten nur an mehr als halbzeitig Beschäftigte).
  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Dann wird zu prüfen sein, ob die genannten Vorschriften auch im Hinblick auf die vorliegende Fallgestaltung strengere Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung als § 2 Abs. 1 BeschFG stellen (vgl. BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 2, zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 61, 226 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAG Urteil vom 23.Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 427/59

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Das ist im öffentlichen Dienst die tarifliche Vergütung (BAGE 61, 43 = AP, aaO; BAG Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 427/59 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Der erkennende Senat (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) und ihm folgend der Achte Senat (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG ; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5) haben zu § 3 q BAT a.F. entschieden, daß die Herausnahme der weniger als halbzeitig beschäftigten Angestellten aus dem personellen Geltungsbereich des BAT keine abweichende tarifvertragliche Bestimmung im Sinne von § 6 Abs. 1 BeschFG darstelle.
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Dann wird zu prüfen sein, ob die genannten Vorschriften auch im Hinblick auf die vorliegende Fallgestaltung strengere Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung als § 2 Abs. 1 BeschFG stellen (vgl. BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 2, zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 61, 226 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAG Urteil vom 23.Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Teilzeitbeschäftigung; Teilzeit; Arbeitszeit; Schichtdienst;

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Art. 3 Abs. 1 GG stellt an die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung zumindest keine strengeren Anforderungen als § 2 Abs. 1 BeschFG (vgl. zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG , Urteile des BAG vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -, - 2 AZR 460/91-,- 2 AZR 389/91 alle zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Köln, 10.01.1992 - 13 Sa 767/91

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Die bloße Einschätzung das Arbeitgebers, bestimmte Belastungen träten nur bei vollbeschäftigten Arbeitnehmern ein, reicht nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn diese Ansicht "vertretbar erscheint" (a.A. LAG Köln Urteil vom 10. Januar 1992 - 13 Sa 767/91- Presseinformation DB 1992, 692 ; AZ des Revisionsverfahrens 6 AZR 96/92 - für die Gewährung von Freischichten nur an mehr als halbzeitig Beschäftigte).
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 460/91

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Volontärarzttätigkeit - Assistenzarzttätigkeit - Duldungsvollmacht -

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 338/85

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Verlängerte tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u.a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aa0) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aa0).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Dies ist ein möglicher Gegenstand der Feststellungsklage nach § 256 ZPO (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985, m.w.N.).

    Dies gilt zumindest dann, wenn nach dem Willen des Normgebers die Vergünstigung den Vollzeitbeschäftigten auf jeden Fall zugute kommen soll (ähnlich Raab, Anm. zu BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 19, unter 5.a.E., dort bezogen auf eine Tarifregelung).

    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985, m.w.N.).

    Die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der bisherigen Monatsvergütung führt zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Arbeitsstunde (BAG Urteil vom 29. Januar 1992, aaO; Wildschütz, NZA 1991, 925).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines diesen Anforderungen genügenden Sachgrundes liegt beim Arbeitgeber (BAG Urteil vom 29. Januar 1992, aaO, m.w.N.).

    Von einem entsprechenden Erfahrungssatz kann ebenfalls nicht ausgegangen werden (BAG Urteil vom 29. Januar 1992, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    Das ergibt sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift, die nach einem Regel-Ausnahme-Schema aufgebaut ist (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 56, juris; ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 71; MüKoBGB/Müller-Glöge TzBfG § 4 Rn. 50).

    Ein solcher muss vielmehr objektiv festgestellt werden (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 57, juris).

    Für die Annahme eines Schwellenwertes, unterhalb dessen eine Entlastung überhaupt nicht mehr erforderlich ist, wäre es vielmehr erforderlich, dass ab einer solchen Schwelle eine qualitativ andere Belastung gegeben wäre, die bei Teilzeitbeschäftigten nicht, auch nicht anteilig besteht (vgl. zu der allgemeinen Problematik von Schwellenwerten vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 50 ff., juris).

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