Rechtsprechung
BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Wartezeiten im Linienverkehr - Pause
- openjur.de
Wartezeiten im Linienverkehr; Pause
- Bundesarbeitsgericht
Wartezeiten im Linienverkehr - Pause
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 611 Abs 1 BGB, § 1 TVG
Wartezeiten im Linienverkehr - Pause - IWW
§ 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 611 BGB, § 5 Abs. 2 MTV, § 8 MTV, § 5 MTV, § 5 Abs. 4 MTV, § 6 Abs. 1 MTV, § 6 MTV, § 8 Abs. 1 MTV, § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG, § 611 Abs. 1 BGB, § 130 Nr. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Vergütung von Wartezeiten eines Busfahrers im Linienverkehr
- rabüro.de
Zur Frage der Vergütung von Fahrzeitunterbrechungen eines Busfahrers im Linienverkehr
- bag-urteil.com
Wartezeiten im Linienverkehr - Pause
- rewis.io
Wartezeiten im Linienverkehr - Pause
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung von Wartezeiten eines Busfahrers im Linienverkehr
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wartezeiten im Linienverkehr - und die Pausenregelung für Busfahrer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wartezeiten im Linienverkehr und die Pausenregelung für Busfahrer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vergütung von Wartezeiten im Linienverkehr
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 16.08.2012 - 7 Ca 34/12
- LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
- BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13
Papierfundstellen
- NZA 2015, 1280
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09
Bereitschaftsdienst und Ruhepausen
Auszug aus BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13
b) Pausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10) .Weil sie keine Arbeit, sondern eine Unterbrechung der Arbeit sind, zählen sie nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG; BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - Rn. 13) und müssen nicht nach § 611 Abs. 1 BGB vergütet werden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 11; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 137, 366) .
- BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug
Auszug aus BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13
Weil sie keine Arbeit, sondern eine Unterbrechung der Arbeit sind, zählen sie nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG; BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - Rn. 13) und müssen nicht nach § 611 Abs. 1 BGB vergütet werden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 11; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 137, 366) . - BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 121/91
Anfallen von Wartezeiten eines Omnibusfahrers im Linienverkehr - Vergütung von …
Auszug aus BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13
Ebenso wenig findet sich im Wortlaut des § 8 MTV ein Anknüpfungspunkt für eine Beschränkung auf den Gelegenheitsverkehr (vgl. BAG 23. Oktober 1991 - 4 AZR 121/91 - Rn. 20) .
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10
Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht
Auszug aus BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13
Weil sie keine Arbeit, sondern eine Unterbrechung der Arbeit sind, zählen sie nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG; BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - Rn. 13) und müssen nicht nach § 611 Abs. 1 BGB vergütet werden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 11; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 137, 366) . - BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast
Auszug aus BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13
Die Darlegung der Arbeitszeit und der (angeordneten) Pausen hat entsprechend § 130 Nr. 3 ZPO schriftsätzlich zu erfolgen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 14) . - BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Auszug aus BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13
Die Darlegung der Arbeitszeit und der (angeordneten) Pausen hat entsprechend § 130 Nr. 3 ZPO schriftsätzlich zu erfolgen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 14) . - LAG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 16 Sa 129/12
Arbeitszeitunterbrechung im Linienbusverkehr nach dem MTV
Auszug aus BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 31. Januar 2013 - 16 Sa 129/12 - aufgehoben.
- ArbG Berlin, 10.08.2017 - 41 Ca 12115/16
Mindestlohn für Taxifahrer - Arbeitsbereitschaft - Kontrollsystem - gestufte …
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14
Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage
Insofern liegt ein Angebot (= Antrag iSv. § 145 BGB) auf Zahlung von Lohn für Pausenzeiten vor, der ohne diese Regelung nicht geschuldet wäre (vgl. BAG 28. Januar 2015 - 5 AZR 536/13 - Rn. 17; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 21) . - LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 3 Sa 46/15
Nachtarbeitszuschlag für Nachtportier eines Hotels
Weil sie keine Arbeit, sondern eine Unterbrechung der Arbeit sind, zählen sie nicht zur Arbeitszeit und müssen nicht nach § 611 Abs. 1 BGB vergütet werden (BAG 28. Januar 2015 - 5 AZR 536/13 - EzA TVG § 4 Verkehrsgewerbe Nr. 6).