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   BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17   

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BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17 (https://dejure.org/2018,33202)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2018 - 5 AZR 538/17 (https://dejure.org/2018,33202)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 (https://dejure.org/2018,33202)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

  • rewis.io

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage - Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage nach Beendigung der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage - Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Lohnsteuerzahlung als Arbeitsentgeltzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage - Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs - Ausschlussfrist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer für die Privatnutzung eines Dienstwagens

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss Arbeitgeber nachentrichtete Lohnsteuer erstatten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 695
  • NZA 2019, 796
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Der Arbeitgeber hat nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers, der alleiniger Steuerschuldner ist (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) , einzubehalten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 157, 336) .

    Erfüllt wird der Anspruch erst durch die Abführung nach § 41a EStG, wobei der Arbeitgeber in einer Art treuhänderischen Stellung für den Steuerfiskus tätig wird (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17, BAGE 157, 336; BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 97, 150) .

    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er deren Abzug vom Lohn zu dulden hat (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17 mwN, aaO) .

    Verrechnungen wegen etwaiger Ansprüche auf Erstattung nachträglich abgeführter Lohnsteuer genießen dieses Vorrecht nicht, sondern sind mittels Aufrechnung nach den dafür bestehenden besonderen Regeln vorzunehmen (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 22, BAGE 157, 336) .

    a) Hat der Arbeitgeber von Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Arbeitnehmer die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer verlangen (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 157, 336) .

    Der Arbeitnehmer ist auf die steuerrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt, es sei denn, für den Arbeitgeber wäre aufgrund der für ihn zum Zeitpunkt des Abzugs bekannten Umstände eindeutig erkennbar gewesen, dass eine Steuerpflicht des Arbeitnehmers nicht besteht (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 20 mwN, BAGE 157, 336) .

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Etwas anderes gilt nur, wenn der klar erkennbare Parteiwille dahin geht, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 111, 131) .

    Für den Erstattungsanspruch ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Steuerforderung freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheids der Finanzbehörde erfüllt (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - aaO) .

    Eine Nettolohnabrede oder Anhaltspunkte für einen in anderer Weise zum Ausdruck gebrachten Willen der Parteien, dass in ihrem Verhältnis - anders als üblich - der Arbeitgeber die Steuerlast tragen sollte, hat der hierfür darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 131) nicht aufgezeigt.

    d) Ein dem Erstattungsanspruch aus § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegenzuhaltender Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen schuldhafter Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Versteuerung (vgl. BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 17; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 3 der Gründe, BAGE 111, 131) , steht dem Beklagten nicht zu.

  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Für sie entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 31, 288; BGH 6. März 1987 - V ZR 19/86 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 100, 211) .

    Ist die Zwangsvollstreckung beendet, kann der Titelschuldner - unter den Voraussetzungen des § 767 ZPO im Übrigen - wegen eines vom Gläubiger zu Unrecht erlangten Betrags Rückzahlung im Wege der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage verlangen (BGH 6. März 1987 - V ZR 19/86 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 100, 211; 20. März 2008 - IX ZR 2/07 - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Für sie entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 31, 288; BGH 6. März 1987 - V ZR 19/86 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 100, 211) .

    Der in einem solchen Fall rein prozessrechtlich bedingte Übergang von der Klage nach § 767 ZPO auf eine Bereicherungsklage ist keine an die Voraussetzungen der §§ 263, 533 ZPO gebundene Klageänderung, sondern nach § 264 Nr. 3 ZPO statthaft (vgl. BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 31, 288; BGH 12. Juli 2002 - V ZR 195/01 - zu II 1 der Gründe) .

  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17

    Einwendung gegen die Grundschuld aus dem Sicherungsvertrag i.R.d. Erwerbs der

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Dagegen können bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage - auch nicht einer Zwischenfeststellungsklage - sein (BGH 20. April 2018 - V ZR 106/17 - Rn. 13 mwN) .

    Das kann jedoch nicht Gegenstand einer Feststellungs- oder Zwischenfeststellungsklage sein (BGH 20. April 2018 - V ZR 106/17 - Rn. 14 mwN) .

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Ein daraus resultierender Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt steht deshalb dem Arbeitnehmer und nicht dem Arbeitgeber zu (BFH 17. Juni 2009 - VI R 46/07 - Rn. 18 f., BFHE 226, 53) .
  • BFH, 29.11.2000 - I R 102/99

    Nachträgliche Abführung von Lohnsteuer

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    aa) Selbst wenn der Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer objektiv nicht geschuldete Lohnsteuer abführt, leistet er sowohl aus seiner eigenen Sicht als auch aus derjenigen der Finanzbehörde für Rechnung des Arbeitnehmers (BFH 29. November 2000 - I R 102/99 - zu II 1 a der Gründe, BFHE 194, 69) .
  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    (2) Daran gemessen unterfällt der Erstattungsanspruch wegen nachentrichteter Lohnsteuer aus § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht einer Verfallklausel, die nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen (zu einer solchen Klausel sh. BAG 1. Dezember 1967 - 3 AZR 459/66 - zu II 1 der Gründe, BAGE 20, 230) , erfasst.
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Das kann auch dann der Fall sein, wenn das Fahrzeug zivilrechtlich im Eigentum eines Dritten steht (vgl. BFH 26. Juli 2001 - VI R 122/98 - zu II 3 der Gründe, BFHE 196, 165; zum Ganzen Rundshagen in Korn EStG Stand 1. Februar 2018 § 8 Rn. 34; Schmidt/Krüger EStG 37. Aufl. § 8 Rn. 32) .
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
    Maßgeblich für die Einordnung ist nicht die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern der Entstehungsbereich des Anspruchs (BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19; 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 20 f. mwN) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

  • BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85

    Anspruch des Arbeitgebers auf Lohnsteuererstattung durch den Arbeitnehmer bei

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10

    Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 35/12

    Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

  • BGH, 12.07.2002 - V ZR 195/01

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Leistungsstörungen beim

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 2/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 10 Sa 490/17
  • ArbG Wesel, 12.10.2016 - 4 Ca 1278/16
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Erfasst sind nach dieser Vertragsbestimmung nämlich alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) , wobei maßgeblich für die Einordnung nicht die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern der Entstehungsbereich des Anspruchs ist (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - aaO; 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 20 f. mwN; 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

    Erfasst sind damit solche Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) .

    Maßgeblich für die Einordnung ist nicht die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern der Entstehungsbereich des Anspruchs (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34; 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19; 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 20 f. mwN) .

  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 324/19

    Abfindung; Abführen von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; Abrechnung;

    5. Senats des BAG berufen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 18, juris).

    das Rechtsschutzbedürfnis besteht, bis die Zwangsvollstreckung beendet ist (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 11, juris).

    Bei Bruttoentgeltforderungen muss der Arbeitgeber als ihm obliegende öffentlich-rechtliche Verpflichtung die Einkommensteuer, die als Lohnsteuer durch Abzug vom Arbeitsentgelt erhoben wird (§ 38 Abs. 1 Satz 1 EStG), für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Entgeltzahlung vom Arbeitsentgelt gem. § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG einbehalten (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 17, juris).

    Steuerpflichtig sind nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV auch Abfindungen für die Aufgabe einer Tätigkeit wie den Verlust des Arbeitsplatzes (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2011 - IX B 3/11, Rn. 9, juris; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 17, juris).

    Die Abführung begründet einen besonderen Erfüllungseinwand (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/07, juris, Rn. 18).

    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er deren Abzug vom Lohn zu dulden hat (BAG, Urteil vom 17.Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16, Rn. 17, juris).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Gegenstand einer Feststellungsklage iSd. § 256 ZPO - auch einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO - kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    a) Der Erstattungsanspruch des Klägers als (ehemaliger) Arbeitgeber aufgrund abgeführter Lohnsteuer unterliegt als zivilrechtlicher Anspruch tarifvertraglichen Ausschlussfristen, soweit diese nicht nur alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfassen, sondern auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 35) .
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2020 - 4 Sa 571/19

    Vertragliche Ausschlussfrist; Urlaubsabgeltung

    Nach hM umfassen Verfallklauseln ohne eine solche Einschränkung nicht nur Vergütungsansprüche, sondern auch Schadensersatzansprüche, auch soweit sie auf Delikt beruhen (BAG 17.10.2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 34; 13.3.2013 - 5 AZR 954/11, Rn. 39; 11.4.2019 - 6 AZR 104/18 Rn. 16; HWK/Roloff, aaO, ABC der Klauseltypen, Rn. 14).
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Maßgeblich ist dabei der Entstehungsbereich des Anspruchs, nicht aber die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 34) .
  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Prozesszinsen stehen der Klägerin allerdings erst ab dem auf die Zustellung der Klage folgenden Tag zu (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18

    Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage

    Prozesszinsen stehen dem Kläger ab dem Tag nach Zustellung der Klage zu (vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 40) , mithin ab 30. Dezember 2017.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2019 - 5 Sa 345/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Zulässigkeit -

    Bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage - auch nicht einer Zwischenfeststellungsklage - sein (vgl. BAG 17.10.2018 - 5 AZR 538/17 - Rn. 14; BGH 20.04.2018 - V ZR 106/17 - Rn. 13-14 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2023 - L 11 KR 2099/22

    Krankenversicherung - Rückerstattung von irrtümlich geleisteten

  • ArbG Köln, 27.03.2019 - 14 Ca 4854/18

    Auslegung Ratenzahlungsvereinbarung - Vollstreckung des Bruttolohns

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 24/20

    Vollstreckungsabwehrklage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren -

  • LAG Köln, 13.05.2022 - 10 Sa 27/21

    Kündigung; qualifizierte Schriftform; Ausschlussfrist; Vorsatzausschluss;

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