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   BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 540/82   

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BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 540/82 (https://dejure.org/1984,19514)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1984 - 5 AZR 540/82 (https://dejure.org/1984,19514)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 (https://dejure.org/1984,19514)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 30.09.1982 - 9 Sa 971/82
    Auszug aus BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 540/82
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Haram vom 30. September 1982 - 9 Sa 971/82 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

    Fehlt eine tarifliche Regelung, kann zur Ermittlung der angemessenen Ausbildungsvergütung auf Empfehlungen von Kammern und Innungen zurückgegriffen werden (Bestätigung von BAG Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 45).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Ausbildungsvergütung, die sich an einem entsprechenden Tarifvertrag ausrichtet, stets als angemessen anzusehen (Urteil vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 545/78 - BAGE 33, 213, 219 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Urteil vom 8. Dezember 1982, aaO; Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - Fredebeul, aaO, Bd. 3, § 10 BBiG, 25. April 1984; BAG Urteil vom 11. Oktober 1995, aaO).

    Fehlt eine tarifliche Regelung, so kann - wie der Senat in seinem Urteil vom 25. April 1984 (- 5 AZR 540/82 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 45) ausgesprochen hat - auf branchenübliche Sätze zurückgegriffen oder eine der Verkehrsauffassung des betreffenden Industriezweiges entsprechende Vergütung zugrundegelegt werden.

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Allerdings kann die angemessene Vergütung im Einzelfall auch darunter - oder insbesondere bei lange Zeit nicht geänderten Empfehlungen - auch darüber liegen (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 690/97 - aaO, zu II 3 der Gründe; 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 45, zu II 1 der Gründe).

    Tarifverträge können für ihren Bereich die Angemessenheit nicht von den persönlichen Verhältnissen des Auszubildenden oder von der Größe eines Ausbildungsbetriebes abhängig machen (BAG 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - aaO, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Soweit für den Bereich des Ausbildungsbetriebes Tarifverträge bestehen, die die Höhe der Ausbildungsvergütungen festlegen, wird in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein angenommen, daß diese Vergütungen jedenfalls als angemessen anzusehen sind, weil in den tariflichen Vereinbarungen die Belange und Interessen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite eingeflossen und berücksichtigt worden sind (vgl. BAGE 33, 213 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - EzB Nr. 45 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 - EzB Nr. 46 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 7. März 1990 - 5 AZR 217/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 230 f.; Weber, BBiG, Stand November 1990, § 10 Anm. 2; Wohlgemuth/Sarge, BBiG, 1987, § 10 Rz 5; vgl. ferner BVerwGE 62, 117, 121 sowie BVerwG Urteil vom 20. Mai 1986 - 1 C 12.86 - EzB Nr. 48 zu § 10 Abs. 1 BBiG).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Ausbildungsvergütung, die sich an einem entsprechenden Tarifvertrag ausrichtet, stets als angemessen anzusehen (Urteil vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 545/78 - BAGE 33, 213, 219 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Urteil vom 8. Dezember 1982, aaO; Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - Fredebeul, aaO, Bd. 3, § 10 BBiG, 25.4.1984; einschränkend Natzel DB 1992, 1521, 1525).
  • LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11

    Angemessene Ausbildungsvergütung

    Bei Fehlen branchenentsprechender Tarifverträge können Tarifverträge ähnlicher Branchen ( Leinemann/ Taubert, a.a.O., Rz. 16) oder auch Empfehlungen der ... (BAG v. 25.4. 1984 - 5 AZR 540/82, EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 45) zur Orientierung herangezogen werden.
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    47) S. hierzu BAG 25.4.1984 - 5 AZR 540/82 - EzA § 10 Abs. 1 BBiG Nr. 45 (II.1); 30.9.1998 (Fn. 45) (II.3); 25.7.2002 (Fn. 45) (I.2.); 15.12.2005 - 6 AZR 224/05 - AP § 10 BBiG Nr. 15 = EzA § 10 BBiG Nr. 11 (2.); s. ferner aber auch Wolfhard Kohte JR 1992, 396, der zutreffend darauf verweist, dass Empfehlungen und Richtlinien der Kammern im Vergleich zur "Richtigkeitsgewähr" von Tarifverträgen "nur eine deutlich schwächere Funktion zukommt"; ders. JR 1999, 176.48) S. zur Berechnung schon oben, Fn. 38; hier also: 40 x 13 : 3 = 173, 33.49) S. zu strukturell gleichartigen Rechtsfolgen über § 134 BGB in Verbindung mit § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB n.F. statt vieler BAG 23.5.2001 - EzA § 138 BGB Nr. 29 (noch zu § 302 a StGB a.F.) (II.1); 24.3.2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79 = AP § 138 BGB Nr. 59 = NZA 2004, 971 (I.1); 26.4.2006 - 5 AZR 549/05 - AP § 138 BGB Nr. 63 = NZA 2006, 1354 = MDR 2006, 1295 (I.1. a); s. im Übrigen auch § 406 SGB III. 50) Text: "§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher.
  • OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06

    Handwerksordnung; Berufsbildungsgesetz; Ausbildungsvergütung; Angemessenheit;

    Bei ihnen ist anzunehmen, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt (vgl. BAG, Urt. v. 25.4.1984 - 5 AZR 540/82 -, Rn. 16, v. 24.10.2002 - 6 AZR 626/00 -, Rn. 31 m. w. N., zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2011 - 1 L 40/11

    Maßstäbe für die Angemessenheit einer Berufsausbildungsvergütung

    Wichtigster Anhaltspunkt für die Verkehrsanschauung sind die einschlägigen Tarifverträge; fehlen diese, kann auf branchenübliche Sätze abgestellt oder eine der Verkehrsauffassung des betreffenden Industriezweiges entsprechende Vergütung zugrunde gelegt werden (vgl. BAG, Urt. v. 25.07.2002 - 6 AZR 311/00 -, juris); diese Kriterien machen deutlich, dass die finanziellen Verhältnisse des ausbildenden Unternehmens bzw. seine Lohnstruktur in der Regel keine ausreichende Grundlage für die Bildung einer Verkehrsauffassung sind (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.1984 - 5 AZR 540/82 -, juris), zumal die Marge von 20 %, mit der eine Unterschreitung der als Maßstab herangezogenen Vergütung toleriert wird, bereits die Berücksichtigung von individuellen Besonderheiten auf Arbeitgeberseite erlaubt.
  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 106/88

    Tarifliche Ausbildungsvergütung für überbetriebliche Ausbildung, die aufgrund

    Tariflich vereinbarte Vergütungssätze sind stets als angemessen anzusehen, denn diese Sätze sind zwischen Tarifpartnern ausgehandelt, und es ist anzunehmen, daß dabei die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt sind (nicht veröffentlichte Senatsurteile vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 -, zu II 1 der Gründe und vom 22. April 1987 - 5 AZR 71/86 - sowie - 5 AZR 72/86 -).
  • BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 526/88

    Ausbildungsvergütung für überbetriebliche Ausbildung - Anspruch auf den

    Tariflich vereinbarte Vergütungssätze sind stets als angemessen anzusehen, denn diese Sätze sind zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt, und es ist anzunehmen, daß dabei die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt sind (nicht veröffentlichtes Senatsurteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 -, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.04.1987 - 5 AZR 72/86

    Vergütung für Auszubildende nach Tarifvertrag - Mitgliedschaft im

  • ArbG Herne, 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Mediengestalter

  • BAG, 22.04.1987 - 5 AZR 71/86

    Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung im Rheinisch-Westfälischen

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