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   BAG, 18.09.1969 - 5 AZR 547/68   

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https://dejure.org/1969,861
BAG, 18.09.1969 - 5 AZR 547/68 (https://dejure.org/1969,861)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1969 - 5 AZR 547/68 (https://dejure.org/1969,861)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 (https://dejure.org/1969,861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfall der Abgeltung - Urlaub des laufenden Kalenderjahres - Übertragener Urlaub des Vorjahres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 140
  • NJW 1970, 349 (Ls.)
  • DB 1969, 1803
  • DB 1970, 67
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat noch unter der Geltung des § 7 Abs. 4 Satz 2 BUrlG (aufgehoben durch das Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974 mit Wirkung zum 1. November 1974) als geboten angesehen, vergleichbare tarifliche Verwirkungsklauseln "einschränkend anzuwenden" (BAG 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 - BAGE 22, 140 = EzA BUrlG § 7 Nr. 10 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 6, mit abl.

    Der Erfüllungszeitraum wird verlängert (BAG 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 - BAGE 22, 140).

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist für das vertraglich vereinbarte Urlaubsgeld davon auszugehen, daß die Grundsätze des allgemeinen Urlaubsrechts zur Anwendung kommen sollen (vgl. BAGE 22, 140, 144 = AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 04.06.1970 - 5 AZR 451/69

    Urlaubverfall

    es 1. Der Verfall der Abgeltung nach § 7 Abs» 4 Satz 2 BUrlG und nach § 7 Nr. 6 des obigen MTV be schränkt sich grundsätzlich auf den Urlaub des laufenden Kalenderjahres; er erstreckt sich nicht auf den aus dem Vorjahr übertragenen Urlaub (Bestätigung von BAG AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Wie der Senat in der - dem Landesarbeitsgericht allerdings noch nicht be kannten - Entscheidung AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ein gehend dargelegt hat, beschränkt sich der Verfall der Abgeltung auf den Urlaub des laufenden Kalenderjahres; er erstreckt sich also nicht auf den aus dem Vorjahr übertragenen Urlaub.

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubsvergütung bei Kürzung des

    Die Tarifvertragsparteien können die Voraussetzungen für zusätzliche Leistungen aus Anlaß des Urlaubs ohne Bindung an die Vorschriften des BUrlG festlegen (BAG Urteil vom 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 - AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG) und ihr Verhältnis zum Urlaub und zum Urlaubsentgelt unterschiedlich ausgestalten.
  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 45/70

    Wartezeit - Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubskürzung

    werden kann, die zeitlich m dieses Jahr fallen Die innere Rechtfertigung dieses Grundsatzes liegt darin, daß der Arbeitnehmer für die im laufenden Jahr erbrachte Arbeitsleistung auch den vollen JErholungsausgleich erhalten soll In Anwendung dieses Grundsatzes hat der Senat bei der Prüfung der Frage, ob wegen des geringen Ausmaßes der Arbeitsleistung der Urlaubsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs entfalle, stets nur auf die Verhältnisse im laufenden Urlaubsjahr abgestellt (vgl. BAG AP Nr. 2 und 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, Urteil vom 18 September 1969, AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung - zur Veröffentlichung m der Amtl Sammlung vorgesehen -) Es ist danach ausgeschlossen, die Geltendmachung eines übertragenen Urlaubs etwa deshalb als rechtsmißbrauchlich anzusehen, weil der Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum keine Arbeit geleistet habe, m Vergleich zu setzen sind allein Umfang der Arbeitsleistung und verlangter Urlaub im Ursprungsjahr des Urlaubs.
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