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   BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89   

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BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89 (https://dejure.org/1990,999)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1990 - 5 AZR 557/89 (https://dejure.org/1990,999)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 (https://dejure.org/1990,999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnanspruch während einer Kurzarbeitsperiode - Sinnlosigkeit der Fortsetzung des Betriebes wegen Auftragsmangels oder Absatzmangels - Betriebsrisiko und Wirtschaftsrisiko - Kürzung der betrieblichen Arbeitszeit auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung - Widerruf des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnanspruch während einer Kurzarbeitsperiode

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 615, §§ 812, 242; AFG § 65 Abs. 1 Nr. 2, § 72 Abs. 3 Satz 1 und 2; BetrVG 1972 § 87 Abs. 1 Nr. 3; MTV für die gewerbl. AV der rheinland-pfälzischen Textilindustrie vom 17.3.1970 § 2 Ziff. D. 10
    Lohnanspruch während einer Kurzarbeitsperiode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung in der Kurzarbeit: Höhe von Lohn und Gehalt während der Kündigungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 260
  • MDR 1991, 179
  • NZA 1991, 67
  • BB 1990, 2271
  • BB 1990, 2493
  • DB 1991, 392
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89
    Diese wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Beklagten entbinden sie folglich nicht von der Erfüllung vertraglicher Pflichten (BAGE 34, 331, 337 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 1a der Gründe).

    Das von der Beklagten zu tragende Wirtschaftsrisiko wird durch das Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsförderungsrecht gemildert (BAGE 34, 331, 338 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 1b der Gründe).

  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 67/76

    Mitbestimmungsrecht bei Abbau von Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89
    Zwar konnte die Beklagte die früher als vorgesehen beendete Kurzarbeit auch ohne förmliche Aufkündigung der Betriebsvereinbarung einseitig aufheben mit der Folge, daß die betriebliche Arbeitszeit wiederhergestellt wird (BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 1 ABR 67/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu III 4 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.1989 - 5 Sa 539/89

    Arbeitsentgelt: Haftung des Arbeitgebers für Vergütung bei fehlender Anerkennung

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89
    Die Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. September 1989 - 5 Sa 539/89 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Diese Regelungen, die der Verfolgung arbeitsmarktpolitischer Ziele dienen, führen dazu, dass dem Arbeitgeber das Entgeltrisiko in besonderen Fallgestaltungen durch die Bundesagentur für Arbeit abgenommen wird (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - zu C I 1 b der Gründe, BAGE 34, 331; vgl. auch BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 65, 260) .
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Zu ihrem Vortrag, sie habe das Risiko gescheut, von den Mitarbeitern bereits bezogenes Kurzarbeitergeld bei kurzfristiger Aufhebung der Kurzarbeit wegen plötzlichen Arbeitsanfalls an das Arbeitsamt zurückzahlen zu müssen (vgl. BAG DB 1991, 392), entgegnet die Revision zu Recht, daß die Klägerin in diesem Fall nur den betreffenden Teil des Kurzarbeitergeldes hätte zurückzahlen müssen und damit immer noch besser gestanden hätte, als bei durchgängiger Zahlung des vollen Lohns an die unterbeschäftigten Mitarbeiter.
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08

    Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe

    Der Arbeitnehmer behält den Lohnanspruch in Höhe des Kurzarbeitergelds (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - BAGE 65, 260, 262 ff.).

    Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht besteht (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - aaO.; ErfK/Preis § 615 BGB Rn. 15).

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

    Hingegen kann aufgrund § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung mit unmittelbarer und zwingender Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) Kurzarbeit eingeführt werden (vgl. BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 65, 260; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 28, BAGE 129, 46) .
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Die Regelungskompetenz hierfür ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 65, 260).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 234/21

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null

    Diese Regelungen, die der Verfolgung arbeitsmarktpolitischer Ziele dienen, führen dazu, dass dem Arbeitgeber das Entgeltrisiko in besonderen Fallgestaltungen durch die Bundesagentur für Arbeit abgenommen wird (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - zu C I 1 b der Gründe, BAGE 34, 331; vgl. auch BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 65, 260) .
  • VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21

    Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des

    Wirtschaftliche Schwierigkeiten entbinden Arbeitgeber nicht von der Erfüllung vertraglicher Pflichten, es sei denn, die Unmöglichkeit der Beschäftigung ist auf das Verhalten der Arbeitnehmer zurückzuführen oder würde den Betrieb wirtschaftlich so schwer treffen, dass bei Zahlung der Vergütung die Existenz des Betriebes gefährdet würde (vgl. BAG, Urteile vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 853/93 -, BAGE 77, 123-127, Rn. 13 und vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 -, BAGE 65, 260-270, Rn. 18).
  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

    Die Regelungskompetenz hierfür ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (BAG, Urt. v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, a.a.O. unter Verweis auf BAG 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 -, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66; BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 -, BAGE 65, 260).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist kein geeignetes Instrument, um die Beschäftigungs- und Vergütungspflicht einzuschränken (BAG Urteil vom 15. Dezember 1961 - 1 AZR 207/59 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit; BAGE 65, 260 [BAG 11.07.1990 - 5 AZR 557/89] = AP Nr. 32 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit; MünchArbR-Blomeyer, § 46 Rz 123 und § 47 Rz 6).
  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

    Der Arbeitgeber trägt damit außer dem Betriebsrisiko auch das Wirtschaftsrisiko (BAGE 65, 260, 262 [BAG 11.07.1990 - 5 AZR 557/89] = AP Nr. 32 zu § 615 BGB Betriebsrisiko, zu I 1 der Gründe, m. w. N.).
  • ArbG Passau, 13.04.2011 - 1 Ca 62/11

    Anspruch des Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub pro rata temporis - Art 31

  • LAG Sachsen, 21.02.2018 - 5 Sa 269/17

    Anspruch eines Zeitungszustellers auf Vergütung für gesetzliche Feiertage

  • ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 13 Sa 650/10

    Wirksamkeit einer Kurzarbeitvereinbarung - Aufrechnungsvereinbarung - Rückführung

  • ArbG Passau, 13.04.2011 - 1 Ca 63/11

    Anspruch des Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub pro rata temporis - Art 31

  • BAG, 19.03.1992 - 8 AZR 301/91

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Kurzarbeitergeld

  • LAG Berlin, 21.08.1998 - 2 Sa 18/98

    Wirksamkeit einer fristgemäßen Änderungskündigung; Änderunskündigung zur

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 872/93

    Stilllegung eines privaten Schlachthofs - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Verzug

  • LAG Hamm, 18.02.1992 - 2 (15) Sa 1665/90

    Tarifvertrag: Geltungsbereich - Einheitlichkeit des Betriebes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 2 Sa 237/21

    Einbehaltener Lohn - Rückforderung - Quarantäne - Corona - Entschädigung nach

  • LAG Hamm, 21.02.1991 - 16 Sa 1441/90

    Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Verschulden; Rechtsweg; Kurzarbeitergeld;

  • LAG Köln, 14.08.1997 - 10 Sa 1501/96

    Lohnzahlung ohne Arbeitsleistung; Umgehung des Kündigungsschutzes durch eine

  • LAG Hamm, 15.11.2001 - 8 Sa 720/01

    Abweichen von den tariflichen Berechnungsvorschriften; Voraussetzungen einer

  • LAG Nürnberg, 25.02.2000 - 8 Sa 128/99

    Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • ArbG Hagen, 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12

    Arbeit & Soziales - Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit im Baugewerbe

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