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BAG, 22.03.1973 - 5 AZR 567/72 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Trunksucht - Verschulden - Alkoholmißbrauch
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 19.06.1972 - 3 Ca 182/72
- BAG, 22.03.1973 - 5 AZR 567/72
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1431 (Ls.)
- BB 1973, 1534
- DB 1973, 1179
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 07.12.1972 - 5 AZR 350/72
Verschuldensbegriff - Trunksucht
Auszug aus BAG, 22.03.1973 - 5 AZR 567/72
Ist zu prüfen, ob die Trunksucht eines Arbeiters unverschuldet ist, so ist auf den Zeitpunkt des Beginns des Alkoholmißbrauchs abzustellen (Bestätigung des Urteils des Senats vom 7 Dezember 1972, 5 AZR , 350/72 /demnächst/ AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG).Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 7- Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - /demnächst/ AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG ausgeführt hat, ist bei der Verschuldensprüfung auf das Verhalten des Arbeiters zu Beginn des Alkoholmißbrauchs abzustellen.
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - dargelegt hat, ist das nach der Lebenserfahrung beim Alkoholmißbrauch bis zum Auftreten einer krankhaften Trunksucht in aller Regel nicht anzunehmen.
- BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden
Nach inzwischen allgemeiner Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit und den daraus resultierenden Folgen um eine Krankheit iSd. EFZG (grundlegend BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu I 2 und 4 der Gründe, BAGE 43, 54; offen gelassen noch von BAG 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - zu 1 der Gründe; Schmitt 7. Aufl. § 3 EFZG Rn. 51 mwN; vgl. auch zur erstmaligen Anerkennung der "Trunksucht" als Krankheit iSd. RVO: BSG 18. Juni 1968 - 3 RK 63/66 - BSGE 28, 114) .a) Die Rechtsprechung ging zunächst davon aus, dass Trunksucht und deren Folgen nach der Lebenserfahrung jedenfalls in aller Regel selbst verschuldet sind (vgl. zuletzt zB BAG 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - BAGE 24, 477; 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 -) .
- BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80
Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit
Das Landesarbeitsgericht hat ein solches Verschulden bejaht unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (BAG 24, 477 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG und Urteil des Senats vom 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG) und einen dieser Rechtsprechung zugrunde liegenden medizinischen Erfahrungssatz.Er hat dies seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1972 (BAG 24, 477 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG) unausgesprochen zugrunde gelegt; in der Entscheidung vom 22. März 1973 (5 AZR 567/72 - AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG) hat er es unterstellt.
Maßgebend für die Beurteilung der Verschuldensfrage in Fällen der Alkoholabhängigkeit ist also nur das Verhalten des Arbeitnehmers, das vor dem Zeitpunkt liegt, in dem die als Krankheit zu wertende Alkoholabhängigkeit eingetreten ist (BAG 24, 477, 479 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG und Urteil des Senats vom 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG).
Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 24, 36, 39 = AP Nr. 9 zu § 1 LohnFG); der Senat hatte diese Grundsätze auch seinen Entscheidungen vom 7. Dezember 1977 (BAG 24, 477, 479 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG) und vom 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - (AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe) zugrunde gelegt.
- OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 37/81 Jedenfalls für die krankhafte Alkohol- und Drogensucht kann dies nicht allgemein angenommen werden; insbesondere kann das Verschulden nicht ohne weiteres darin gesehen werden, daß der Alkoholsüchtige bei Beginn des übermäßigen Alkoholgenusses die schädlichen Gesundheitsfolgen hätte vorhersehen, und nach dieser Einsicht hätte handeln können ("actio libera in causa«; so aber BAG NJW 1973, 1430 [Nr. 21]; 1973, 1431 [Nr. 22] [Ls]; Habscheid, FamRZ 1962, 504, 506 f, im Anschluß an LG Konstanz FamRZ 1962, 521, 523 f), denn es ist wissenschaftlich ungeklärt, ob der zu der Sucht führende übermäßige Alkoholgenuß Ursache oder Folge einer anderweitigen Störung ist (ebenso BVerwG NJW 1980, 1347 [Nr. 14];… zust. wohl Diederichsen, aaO § 1579 Anm. 2c).