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   BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88   

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BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88 (https://dejure.org/1989,1048)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1989 - 5 AZR 569/88 (https://dejure.org/1989,1048)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 (https://dejure.org/1989,1048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung der Wohnungsverpflichtung - Pflicht zur am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellten Dienstwohnung - Beeinträchtigung dienstlicher und haushaltswirtschaftlicher Belange bei Abwägung mit den besonderen persönlichen Verhältnissen des Landesbediensteten

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Werkmietwohnung - Kündigung der Wohnungsverpflichtung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung; Werkmietwohnung; Werkdienstwohnung; Arbeitsvertrag; Rufbereitschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 565b, § 565c Abs. 1 Nr. 2, § 565e; BGB § 315, § 620; ArbGG § 73 Abs. 2; ZPO § 29a
    Werkdienstwohnung: Kündigung der Wohnungsverpflichtung als unzulässige Teilkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 191
  • BB 1989, 2403
  • DB 1990, 740
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 21.07.1966 - 3 Sa 215/66
    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
    Die Verpflichtung zur Benutzung der dem Kläger überlassenen Werkdienstwohnung kann als Vertragsbestandteil des Arbeitsvertrages nicht selbständig aufgekündigt werden, denn das wäre eine unzulässige Teilkündigung des Gesamtvertrages (ebenso LAG Frankfurt, Urteil vom 21. Juli 1966 - 3 Sa 215/66 - NJW 1967, 800 [LAG Hessen 21.07.1966 - 3 Sa 215/66]; Gaßner, "Rechtsanwendung beim doppeltypischen Vertrag am Beispiel der Werkdienstwohnung", AcP Bd. 186, S. 325, 344, unter V 2 a; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., IV Rz 268).
  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 661/79

    Versorgungszusage - Zusage - Scheidungsrecht - Scheidung - Unterhalt -

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
    Wenn aber die hierfür maßgeblichen Tatsachen feststehen, ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 5 a der Gründe; Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A II 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - zwischen Haupt- und Hilfsantrag ein enger sachlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht (BAGE 34, 309, 326 f. = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
    Wenn aber die hierfür maßgeblichen Tatsachen feststehen, ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 5 a der Gründe; Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A II 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
    Wenn aber die hierfür maßgeblichen Tatsachen feststehen, ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 5 a der Gründe; Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A II 2 a der Gründe).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 118/73

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Nutzung von Werkswohnungen

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
    Die Verpflichtung zum Bewohnen der Werkdienstwohnung ist grundsätzlich Bestandteil des Arbeitsvertrages; sie ist nicht mit einem selbständigen Mietvertrag verbunden (vgl. BAG Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 118/73 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, zu II 2 der Gründe; MünchKomm-Voelskow, 2. Aufl., vor §§ 565 b bis 565 e BGB Rz 2; Staudinger/Sonnenschein, BGB, 12. Aufl. 1981, §§ 565 b bis 565 e Rz 53; Roquette, Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, 3. Aufl. 1966, § 565 e Rz 2; Schmidt-Futterer, Die Werkdienstwohnung nach neuem Recht, BB 1976, 1033).
  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
    Von der Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses unterscheidet sich die Teilkündigung dadurch, daß die Kündigung das Vertragsverhältnis in seinem gesamten Bestand erfaßt, mit der Teilkündigung dagegen eine Vertragspartei sich unter Aufrechterhaltung des Vertrages im übrigen nur von einzelnen Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag lösen will (BAGE 40, 199, 206 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, zu III 1 a der Gründe).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Sie stellen einen unzulässigen Eingriff in das ausgehandelte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge des Vertrags dar (hM vgl. bspw. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu A III 3 c aa der Gründe, BAGE 57, 344; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b - e Nr. 3; 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 214; ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 377; KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 51) .
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Nutzung der Wohnung als Merkmal einer Werkdienstwohnung angesehen (24. Januar 1990 - 5 AZR 749/87 - BAGE 64, 75, 79; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b-e Nr. 3), wenn der Wohnraum in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, so dass seine Überlassung nach Art der Arbeitsleistung erforderlich ist (15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92 - WuM 1993, 353).

    Die Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung findet sich dementsprechend häufig bei Hausmeisterarbeitsverträgen (vgl. zB BAG 2. November 1999 - 5 AZB 18/99 - BAGE 92, 336; LAG Niedersachsen 9. Februar 2001 - 16 Sa 1309/00 - LAGE BGB § 315 Nr. 10; 21. September 1999 - 12 Sa 2255/98 - EzBAT BAT § 65 Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 1992 - 5 Sa 155/92 -EzBAT BAT § 65 Nr. 6; auch bei LAG Köln 1. Oktober 1999 - 4 Sa 515/99 - ZTR 2000, 225, das aber eine eigenständige vertragliche Verpflichtung außerhalb von § 65 BAT iVm. Dienstwohnungsvorschriften verlangt), aber auch bei Feuerwehrmännern (zB LAG München 9. Januar 1991 - 5 Sa 31/90 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 32), Mitarbeitern der Autobahnmeisterei (BAG 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - aaO; 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92 - aaO) oder Heimleitern (Preis II D 30 Rn. 298).

  • BAG, 02.11.1999 - 5 AZB 18/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Überlassung von Werkdienstwohnungen

    Der Arbeitsvertrag ist die alleinige Rechtsgrundlage auch für die Nutzung des Wohnraums (BAGE 64, 75; BAG 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP BGB § 565 e Nr. 3; BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 118/73 -, aaO; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., IV Rz 268; BGB-RGRK-Gelhaar, 12. Aufl., § 565 e Rz 1; Schmidt-Futterer/Blank, 7. Aufl., § 565 b Rz 2, § 565 e Rz 1, 7).

    Im Urteil vom 23. August 1989 (- 5 AZR 569/88 - AP BGB § 565 e Nr. 3) hat es über die Wirksamkeit der Kündigung einer Werkdienstwohnung entschieden, ohne zur Zulässigkeit des bestrittenen Rechtswegs Stellung zu nehmen.

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZB 44/07

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

    Das Landesarbeitsgericht hat die zutreffenden Abgrenzungskriterien zugrunde gelegt (vgl. Senat 2. November 1999 - 5 AZB 18/99 - BAGE 92, 336, 337 ff.; BAG 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Werkmietwohnungen Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Werkswohnung Nr. 8, zu B I 2 der Gründe; Senat 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565 b-e Nr. 3, zu II der Gründe) und sie fehlerfrei auf den Streitfall angewendet.
  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Wohnraum in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, so daß seine Überlassung nach der Art der Arbeitsleistung erforderlich ist (BAGE 64, 75 = AP Nr. 16 zu § 2 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP Nr. 3 zu § 565 e BGB; Senatsbeschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, alle m.w.N.).

    Die Vereinbarung der Nutzungsbedingungen in einer besonderen Vertragsurkunde ändert nichts an der funktionellen Verknüpfung zwischen Arbeitsverhältnis und Wohnraumüberlassung (BAG Urteil vom 23. August 1989, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Die Kündigung etwa nur der Verpflichtung zur Wohnungnahme wäre eine unzulässige Teilkündigung (BAG Urteil vom 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP Nr. 3 zu § 565 e BGB).

    Eine Änderung allein der Dienstwohnungsvergütung bzw. eine Kündigung des Dienstwohnungsverhältnisses nach Maßgabe des MHG führte also zu einem Eingriff auch in das arbeitsvertraglich festgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, das grundsätzlich nur nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten geändert werden kann (vgl. auch BAG Urteil vom 23. August 1989, aaO).

  • LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14

    Räumungsprozess: Parteivernehmung bei Eigenbedarfskündigung; freie

    Davon ausgehend bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob es sich bei der streitgegenständlichen Wohnung unter Zugrundelegung des "Hauswart-Dienstvertrages" vom 2. Januar 1977 um eine Werkdienstwohnung i.S.d. § 576 b Abs. 1 BGB handelte, deren hier lediglich ausgesprochener Teilkündigung der Fortbestand des Dienstverhältnisses entgegen gestanden hätte (BAG, Urt. v. 23. August 1989 - 5 AZR 569/88, WuM 1990, 285; Urt. vom 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92, WuM 1993, 353; Rolfs, in: Staudinger, Neubearb. 2014, § 576b Rz. 4), sofern der Kläger auch in dessen Rechte und Pflichten entweder gemäß den §§ 57 ZVG, 566 BGB (vgl. zum Streitstand: Emmerich, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 566 Rz. 19 m.w.N.) oder rechtsgeschäftlich eingetreten wäre.
  • LAG Hamm, 11.06.2012 - 17 Sa 1100/11

    Räumung einer kommunalen Werkdienstwohnung bei fortbestehen des

    Eine selbständige Aufkündigung des Nutzungsrechtes stellt eine Teilkündigung des Arbeitsverhältnisses dar, die unzulässig ist (BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88, ZTR 1990, 28; LAG Köln, 09.11.1998 - 13 (a) Sa 683/98, MDR 1999, 877; ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04; Gaßner, AcP 196, 325, 344).

    Eine solche Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig, weil durch sie das von den Parteien vereinbarte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge gestört wird und sie nicht darauf Rücksicht nimmt, dass Rechte und Pflichten der Parteien in vielfachen inneren Beziehungen stehen; durch die Teilkündigung entzieht sich somit eine Vertragspartei der Vertragsbindung, ohne gleichzeitig auf ihre Rechte aus der Bindung der anderen Partei zu verzichten (BAG, 23.08.1989, a.a.O.).

  • ArbG Nürnberg, 11.10.2012 - 9 Ca 663/12

    Abgrenzung Werkdienst- und Werkmietwohnung

    Die Kündigung etwa nur der Verpflichtung zur Wohnungsnahme wäre eine unzulässige Teilkündigung (BAG Urteil vom 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP Nr. 3 zu § 565 e BGB).

    Eine Änderung allein der Dienstwohnungsvergütung bzw. eine Kündigung des Dienstwohnungsverhältnisses nach Maßgabe der mietrechtlichen Vorschriften führte also zu einem Eingriff auch in das arbeitsvertraglich festgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, das grundsätzlich nur nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten geändert werden kann (vgl. auch BAG Urteil vom 23. August 1989, a. a. O.).

  • ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04

    Zuweisung einer Dienstwohnung, Vorbehalt des Widerrufs ,Umwandlung in eine

    Der Arbeitsvertrag ist die alleinige Rechtsgrundlage auch für die Nutzung des Wohnraums (BAG a.a.O. sowie vom 23.08.1989 - 5 AZR 569/88 in: AP Nr. 3 zu § 565 e BGB).

    Eine Teilkündigung der Dienstwohnung bei Fortbestand des Dienstverhältnisses zwischen den Parteien ist nicht möglich, da die mietrechtliche Komponente einen unselbständigen Bestandteil des Vertragsverhältnisses darstellt (BAG vom 23.08.1989 - 5 AZR 569/88 in: AP Nr. 3 zu § 565 e BGB).

    Damit räumt sich die Bundesagentur faktisch das Recht einer "Teilkündigung" ein, die dem Kläger seinerseits verwehrt ist und die das Bundesarbeitsgericht in der bereits zuvor zitierten Entscheidung vom 23.08.1989 - 5 AZR 569/88 als "grundsätzlich unzulässig" angesehen hat, weil durch sie das von den Parteien vereinbarte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge gestört wird und sie nicht darauf Rücksicht nimmt, daß Rechte und Pflichten der Parteien in vielfachen inneren Beziehungen stehen.

  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 749/87

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Miethöhe für Werkwohnungen

    Bei einer Werkdienstwohnung ist die Überlassung von Wohnraum unmittelbarer Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und Teil der Vergütung; es liegt kein selbständiger Mietvertrag vor (BAG Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 118/73 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 -, zu II 1 der Gründe, m.w.N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1922/07

    Zulässigkeit der Ablösung eines vor dem Betriebsübergang normativ geltenden

  • LAG Hamm, 08.02.1996 - 17 Sa 759/95

    Werkswohnung: Abgrenzung zu Werkdienstwohnung

  • LAG München, 11.04.2006 - 6 Sa 1195/04

    Dienstwohnung - Werkdienstwohnung

  • LAG Köln, 12.07.2018 - 9 Ta 102/18

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für eine Räumungsklage bezüglich einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 6 Ta 1603/07

    Werkdienstwohnung

  • ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08

    Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2007 - 11 Sa 1275/07
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.12.1991 - 6 TaBV 20/90

    Privatrechtliche Stiftung; Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Personalunterkünfte;

  • LAG Köln, 03.11.1998 - 13 (9) Sa 683/98

    Widerruf einer Überstundenpauschale; Aufhebung der Zuweisung einer Dienstwohnung;

  • LAG Köln, 03.11.1998 - 13 (7) Sa 682/98

    Widerruf einer Überstundenpauschale ; Aufhebung der Zuweisung einer

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 16 Sa 1309/00

    Entbindung von der Verpflichtung zum Bewohnen der Dienstwohnung

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