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   BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78   

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https://dejure.org/1980,20540
BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 (https://dejure.org/1980,20540)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 (https://dejure.org/1980,20540)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 (https://dejure.org/1980,20540)
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Wird zitiert von ... (27)

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

    Regelmäßig kann der Arbeitgeber daher nur gegen den sog. Nettolohnanspruch des Arbeitnehmers aufrechnen (vgl. BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - nv., zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

    Eine Aufrechnung gegen einen Bruttoentgeltanspruch verstößt gegen § 394 BGB (BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BAG 20. November 2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 13) und ist deshalb unzulässig.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2015 - 2 Sa 140/14

    Beharrliche Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht wegen Lohnrückständen -

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Bruttolohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch.

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Bruttolohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 14. April 2015 - 2 Sa 85/14; LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 11/11).

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Hieraus folgt, dass eine Aufrechnung gegen einen Bruttobetrag unzulässig ist (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 42; 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Eine Aufrechnung gegen Bruttolohnansprüche verstößt gegen § 394 BGB (BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Hamm, 11.12.2019 - 6 Sa 912/19

    Arbeitszeitbetrug, Überstundenvergütung, Aufrechnung, Überzahlung

    Ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers im Hinblick auf eine ggf. ohne Rechtsgrund erbrachte Zahlung begründet nicht gleichermaßen und ohne weiteres eine Erstattungspflicht des Arbeitnehmers im Hinblick auf die durch den Arbeitgeber abgeführten Steuern und Beiträge ( BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 610/99; BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78; im Übrigen zum Brutto- bzw. Nettorückforderungsanspruch des Arbeitgebers umfassend: Linck in: Schaub-Arbeitsrechtshandbuch, 18. Auflage 2019, § 73 Rdn. 9 und § 74, Rdn. 5 ff.; ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rdn. 450 ).
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Die Aufrechnung "Brutto gegen Brutto" ist unzulässig (wie BAG 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 - Juris Rn.

    Daher ist die Aufrechnung gegen einen Bruttobetrag unzulässig (BAG 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 - Juris Rn. 21), dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Gegenforderung auf ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gestützt wird.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Aufgerechnet werden kann daher stets nur gegen den pfändbaren Nettobetrag des Arbeitseinkommens (BAG vom 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 - Rz. 21 zitiert nach juris).

    Zum anderen ist bei einer Aufrechnung brutto gegen brutto nicht sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich der pfändungsfreie Betrag verbleibt, weil sich dieser nur aus dem Nettobetrag bestimmen lässt (vgl. BAG vom 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 - Rz. 21 zitiert nach juris; im Ergebnis ebenso Hessisches LAG vom 25.03.2013 - 7 Sa 1167/12 -, Rz. 54 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 -, ZVM 2011, 56 Rz. 57 zitiert nach juris).

  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

    statt vieler BAG 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 n.v. (Volltext in "Juris") [Leitsatz 1.]: "Eine Aufrechnung gegen Bruttolohnansprüche verstößt gegen § 394 BGB.

    Insofern fehlt es an der Gegenseitigkeit von Haupt- und Gegenforderung und damit bereits an den grundlegenden Aufrechnungsvoraussetzungen (...)".S. statt vieler BAG 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 n.v. (Volltext in "Juris") [Leitsatz 1.]: "Eine Aufrechnung gegen Bruttolohnansprüche verstößt gegen § 394 BGB.

    59) S. statt vieler BAG 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 n.v. (Volltext in "Juris") [Leitsatz 1.]: "Eine Aufrechnung gegen Bruttolohnansprüche verstößt gegen § 394 BGB.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

    Aufgerechnet werden kann daher stets nur gegen den pfändbaren Nettobetrag des Arbeitseinkommens (BAG vom 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 - Rz. 21 zitiert nach juris).

    Zum anderen ist bei einer Aufrechnung brutto gegen brutto nicht sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich der pfändungsfreie Betrag verbleibt, weil sich dieser nur aus dem Nettobetrag bestimmen lässt (vgl. BAG vom 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 - Rz. 21 zitiert nach juris; im Ergebnis ebenso Hessisches LAG vom 25.03.2013 - 7 Sa 1167/12 -, Rz. 54 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 -, ZVM 2011, 56 Rz. 57 zitiert nach juris).

  • LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15

    Prämie - Fahrtkostenpauschale - Steuerfreiheit - Sachbezüge - tarifliche

  • LAG Düsseldorf, 02.06.2004 - 12 Sa 361/04

    Klage des Arbeitnehmers im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Auszahlung des

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 11/11

    Keine Aufrechnung gegen eine Bruttolohnforderung und einen Spesenanspruch des

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Übernahme des wesentlichen Teils der

  • ArbG Oberhausen, 24.11.2011 - 2 Ca 1013/11

    Keine Haftung des Arbeitnehmers für 12 entwendete Mobiltelefone

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
  • LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 254/10

    Annahmeverzugslohn und Anrechnung eines Gründungszuschusses

  • LAG Hessen, 25.03.2013 - 7 Sa 1167/12

    Aufrechnung gegen Bruttoabfindung unzulässig - Unpfändbarkeit nach § 850e ZPO);

  • LAG Hamm, 22.02.2006 - 18 Sa 1922/05

    Vergütung, Aufrechnung, Schadensersatz

  • LAG Köln, 27.01.2012 - 4 Sa 1248/11

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Darlegung der Arbeitswilligkeit

  • LAG Hamm, 25.11.2010 - 17 Sa 1185/10

    Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber formularmäßig gestellten Vertragsbedingung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2001 - 6 Sa 1559/00

    Einbeziehung von auf Grund sozialversicherungsrechtlicher oder steuerrechtlicher

  • LAG Köln, 02.09.2020 - 11 Sa 454/19

    Unzulässigkeit der Aufrechnung zwischen Bruttoforderungen; Erschütterung des

  • LAG Köln, 18.09.2013 - 11 Sa 227/13

    Rückzahlung geleisteter Bonuszahlungen

  • LAG Köln, 11.01.2021 - 11 Sa 139/21

    AGB; Mindestlohn; Urlaub; Elternzeit; Aufrechnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2001 - 6 Sa 1560/00

    Aufrechnung mit unpfändbaren Forderungen; Berechnung des pfändbaren

  • LAG Köln, 16.12.2011 - 4 Sa 952/11

    Arbeitsvertrag - AGB-Kontrolle bei Ausschlussfristen

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